Hochreutener Norbert · Nationalrat · Bern · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-04-29
Wortprotokoll
Die CVP/EVP/glp-Fraktion ist für Eintreten auf die Vorlage und gegen Rückweisung. Warum? Wir haben einen Gesetzgebungsauftrag. Wir sind ja der Gesetzgeber. In der Bundesverfassung haben wir nun die Grundkompetenz zur Erhebung dieser Strassenabgabe, welche wir vom Volk bekommen haben. Bisher hatten wir die Konkretisierung in einer Verordnung, und juristisch gesehen ist das falsch. Nun müssen wir das endlich in ein Gesetz kleiden.
Herr Amstutz, wenn Sie sagen, Sie kämen sich wie in einem deutschen Film mit deutschen Untertiteln vor, ist das zwar ein schönes Bild. Aber dann haben Sie unser juristisches System nicht verstanden. Da muss ich Ihnen sagen: Sie sind nicht in einem deutschen Film mit deutschen Untertiteln, sondern Sie sind im falschen Film. Aus juristischer Sicht müssen wir handeln. Wir wollen das grosso modo - mit kleinen Änderungen - so machen und gestalten wie bisher: Es bleibt bei der Klebevignette, es bleibt bei den 40 Franken pro Kalenderjahr; wir sind zufrieden damit und wollen das beibehalten - und nichts anderes.
Mit den wenigen Änderungen sind wir auch einverstanden. Ich will jetzt nicht alle aufzählen; die Kommissionssprecher haben das schon gemacht. Nur einen Punkt möchte ich noch herausheben, die Erhöhung der Bussengelder von 100 auf 200 Franken. Es gibt ja einen Einzelantrag, dass wir da tief bleiben sollen. Wir von der CVP/EVP/glp-Fraktion denken aber, dass diese Erhöhung das Fahren ohne Vignette unattraktiver macht und somit die Missbrauchsquote, die immer noch hoch genug ist, senkt. Ausserdem gibt es ja im Ausland, z. B. in Österreich, ähnlich hohe Bussen, wie sie jetzt eben geplant sind. Es gibt - das ist ein weiterer Punkt - bezüglich der Autobahn-Grenzübergänge immer noch eine zu hohe Missbrauchsquote von 6 Prozent. Eine der Neuerungen in der Vorlage verlangt eben eine Verstärkung der Vignettenkontrolle an den Autobahn-Grenzübergängen, was wir begrüssen.
Am meisten zu diskutieren gab aber in der Kommission die sogenannte E-Vignette, also die elektronisch erhobene Abgabe. Die CVP/EVP/glp-Fraktion lehnt diese klar ab, und damit lehnen wir auch den Rückweisungsantrag der Minderheit ab, die ja genau diese E-Vignette einführen will. Natürlich könnte man mit einer E-Vignette die Abgabe differenzieren, wie das gesagt wurde, aber das Erhebungssystem ist viel zu kompliziert und noch lange nicht reif. Die nötige Infrastruktur ist noch lange nicht so weit. Ausserdem müssen heikle Fragen des Datenschutzes geklärt werden, Herr Hutter Markus hat darauf hingewiesen, aber und vor allem: Das wäre ein erster Schritt in Richtung eines Road-Pricing, das wir ablehnen.
Zum Schluss noch ein Wort zur Höhe der Abgabe: Es gibt Anträge auf eine Erhöhung. Die CVP/EVP/glp-Fraktion ist klar der Meinung, dass wir beim heutigen Betrag von 40 Franken bleiben sollten. Eine Erhöhung auf 120 Franken oder die Kurzzeitvignette, die Zweimonatsvignette, die die Minderheit will, ist verfehlt. In Zeiten, in denen wir den Konsum fördern müssen und dies mit Konjunkturprogrammen auch machen, ist das völlig kontraproduktiv. Und es ist auch nicht einzusehen, weshalb der Autofahrer, der ohnehin schon genug für die Strassen bezahlt, hier jetzt noch mehr bezahlen soll. Wir bitten Sie also, hier und auch bei den anderen Minderheitsanträgen stets der Mehrheit zu folgen.
Verfehlt scheint auch der Rückweisungsantrag Schwander, der erst jetzt gekommen ist, zu der Festschreibung von den 40 Franken in der Bundesverfassung. So etwas gehört nicht in ein Grundgesetz; das gehört in ein Detailgesetz, aber nicht in ein Grundgesetz. Wir lehnen diesen Antrag deshalb ab.
Stimmen Sie mit unserer Fraktion für Eintreten, gegen Rückweisung und jeweils mit der Mehrheit der Kommission!