Gadient Brigitta M. · Nationalrat · Graubünden · Fraktion BD · 2009-05-25
Wortprotokoll
Namens der BDP-Fraktion beantrage ich Ihnen, auf die Revision des Forschungsgesetzes einzutreten. Wir werden im Übrigen den Anträgen der Kommissionsmehrheit zustimmen, und ich werde nicht mehr zu jeder einzelnen Bestimmung das Wort ergreifen.
Die vorliegende Teilrevision des Forschungsgesetzes ist ein wichtiger Schritt, um bessere Rahmenbedingungen und eine zeitgemässe Regelung für die Innovationsförderung in unserem Land zu schaffen. Die heute noch geltende rechtliche Grundlage aus dem Jahre 1943 erweist sich für die heutigen Aktivitäten als schlicht unzureichend. Das Wohlergehen unseres rohstoffarmen Landes hängt aber wesentlich von den Leistungen und der Qualität unserer Bildung und Forschung ab. Dabei gehört die Schweiz weltweit zu den Staaten mit den höchsten Innovationsleistungen. Um diesen Spitzenplatz zu halten, dürfen wir aber nicht stehen bleiben, sonst wäre der Rückschritt schon vorprogrammiert. Es gilt vielmehr, mit bestmöglichen Bedingungen und bestmöglicher Unterstützung den Weg in die Zukunft zu finden. Es ist deshalb unseres Erachtens richtig und wichtig, die gesetzliche Grundlage für die Innovationsförderung ins Forschungsgesetz zu integrieren. Entscheidend ist, dass dies möglichst praxisnah geschieht, um möglichst vielen Unternehmen die Gelegenheit zu geben, von der Forschungsfinanzierung des Staates zu profitieren. Von besonderer Bedeutung ist deshalb nach unserer Auffassung der neue Absatz 2 von Artikel 2, wonach für die Innovationsförderung durch den Bund klar eine wirtschaftspolitische Zielsetzung zum Ausdruck gebracht werden soll: Die anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung soll einen Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, zur Wertschöpfung sowie zur Beschäftigung in der Schweiz leisten.
Der Bund unterstützt heute mit 100 Millionen Franken pro Jahr - und dieser Betrag wurde bei der BFI-Vorlage und dem Konjunkturprogramm noch aufgestockt - die Entwicklung neuer Produkte und den Wissens- und Technologietransfer, dann aber auch den Aufbau von Start-up-Unternehmen und den Zugang unserer Hochschulen und Unternehmen zu internationalen Forschungsprogrammen. Dabei ist jeder dieser Pfeiler von besonderer Bedeutung, und es gilt immer wieder, darauf zu achten, dass alle den Stand halten und es keine Lücken in diesem System gibt.[PAGE 815]
70 Prozent der Aufwendungen für Forschung und Entwicklung stammen zwar in unserem Land aus privaten Quellen. Nichtsdestotrotz kommt der Bundesförderung als gezielter Ergänzung dieser privaten Förderung eine wichtige Funktion und Aufgabe zu. Die KTI hat dabei eine ganz besondere Rolle, hat sie sich doch in den letzten Jahren zu einer wichtigen Anlaufstelle insbesondere auch für die KMU, die ja das Rückgrat unserer Wirtschaft ausmachen, entwickelt. Damit leistet sie einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung und zur Stärkung der Innovationsfähigkeit von kleinen und mittleren Betrieben, den diese aus eigener Kraft - in der Regel verfügen sie ja über keine eigenen Forschungsabteilungen - kaum aufbringen könnten. Die KTI trägt so auch ganz direkt zum Erhalt und zur Schaffung von Arbeitsplätzen bei.
Von besonderer Bedeutung ist bei der vorliegenden Revision aus Sicht der BDP, dass die KTI, die bisher jahraus, jahrein beratend tätig gewesen ist, ein umfassendes Aufgabenportfolio und auch entsprechende Entscheidkompetenzen erhält. Wir stimmen diesbezüglich der Organisation der KTI als verwaltungsunabhängiger Behördenkommission mit eigener Geschäftsstelle zu. Mehr Autonomie in der Entscheidfindung wird es erlauben, die gerade in der Innovation nötige Dynamik und Flexibilität unabhängig und marktgerecht zu verbessern. Allerdings sind dafür auch in Zukunft die erforderlichen Ressourcen vorzusehen, und gerade in diesem Bereich wäre etwa eine Stop-and-go-Politik mehr als schädlich und kontraproduktiv. Das sollten wir uns bereits jetzt vor Augen führen.
Für wichtig halten wir sodann eine klare Abgrenzung der Zuständigkeiten und Kompetenzen zwischen dem Bund, das heisst den verschiedenen Bundesstellen, und der KTI. Nur so können Reibungsverluste vermieden werden. Gerade im internationalen Bereich ist eine enge Zusammenarbeit und Koordination mit dem Staatssekretariat für Bildung und Forschung, welches ja für die aussenpolitische Strategie des Bundes im Wissenschaftsbereich zuständig ist, unabdingbar, um auch angesichts der beschränkten Mittel grösstmögliche Synergien und Effizienz erreichen zu können. Dies entspricht im Übrigen auch den Richtlinien für die Corporate Governance, wie wir sie auch mit dem Bundesrat diskutiert haben. Es ist deshalb nach Meinung der BDP auch richtig, dass die hoheitlichen Aufgaben wie die Erarbeitung der strategischen Grundlage für die gesamte Innovationspolitik des Bundes, die Sicherstellung der Evaluation, der Abschluss völkerrechtlicher Verträge und das Mitwirken in internationalen Gremien beim Bund bleiben müssen. Da gehören dann aber auch der Einbezug und die Mitsprache des Parlamentes dazu, kurz: Strategische und politische Fragen haben Parlament und Bundesrat zu entscheiden.
Ich komme zum Schluss: Gerade in der heutigen, wirtschaftlich schwierigen Lage kommt einem innovationsfördernden Umfeld mit Blick auf die Zukunft besondere Bedeutung zu. Insbesondere auch unsere KMU sind auf neue und innovative Produkte unbedingt angewiesen. Schaffen wir also im Interesse einer wachstumsorientierten Wirtschaftspolitik eine zeitgemässe Grundlage für die Innovationsförderung und eine zeitgemässe Struktur für die KTI.
In diesem Sinne begrüsst die BDP-Fraktion die vorgeschlagenen Änderungen für den Innovationsbereich, und wir wünschen uns eine rasche Umsetzung derselben.