Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2009-05-25
Wortprotokoll
Die Schweiz, das wissen Sie, ist ein Volk von Mietern. Die Schweiz ist auch ein Volk, das mit Mietrechtsvorlagen unterschiedlich umgeht. Unbestritten ist, dass das geltende Mietrecht Schwachstellen hat, dass eigentlich schon lange Bestrebungen im Gang sind, von der Kostenmiete abzukehren, die Index- und Vergleichsmiete einzuführen. Im Vordergrund der Bestrebungen stehen ein fairer Interessenausgleich, eine Vereinfachung mietrechtlicher Regeln, bessere Transparenz und die Verstetigung der Mietzinsentwicklung.
Das heutige Mietrecht, das im Besonderen Teil des OR seinen Niederschlag findet, ist seit dem 1. Juli 1990 in Kraft. Es stützt sich auf Artikel 109 der Bundesverfassung. In den letzten Jahren gab es verschiedene vergebliche Revisionsversuche. Am 18. Mai 2003 wurde die Volksinitiative "Ja zu fairen Mieten" abgelehnt. Dem Gegenvorschlag des Bundesrates war am 8. Februar 2004 das gleiche Schicksal beschieden. Eine weitere Vorlage, die 2006 in die Vernehmlassung gegeben wurde, die Wahl zwischen Indexmiete und Kostenmiete beinhaltend, wurde gar nicht mehr weiterverfolgt, weil die Vernehmlassung mehrheitlich negativ ausfiel. Indes bestand weiterhin Handlungsbedarf. So setzte der Bundesrat - mit Inkrafttreten am 1. Januar 2008 - eine Änderung der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG) durch. Danach gibt es einen für die ganze Schweiz geltenden Referenzzinssatz für Mietzinsanpassungen aufgrund von Hypothekarzinsänderungen.
Am 13. November 2007 einigten sich - und das ist nun wichtig - die Mieter- und Vermieterverbände auf einen Schrittwechsel im Mietrecht: weg von der Kostenmiete hin zur Index- und Vergleichsmiete. Dabei wurden eine Vereinfachung und eine grössere Transparenz der Mietzinsgestaltung angestrebt. Derweil eine Hypothekarzinserhöhung von 0,25 Prozent zu einer Mietzinserhöhung von 3 Prozent führen kann, steigen die Mietzinse bei einer Anpassung an die Teuerung nur mehr moderat an. Nach diesem Schulterschluss der Verbände, der sich in einer Einigung niederschlug, arbeitete der Bundesrat eine Vernehmlassungsvorlage aus. Sie basierte im Wesentlichen auf zwei Pfeilern: Zuerst soll anhand eines Vergleichsmietmodells überprüft werden, ob der Anfangsmietzins für Wohnräume missbräuchlich ist. Anschliessend ist eine Überprüfung des Mietzinses nur noch über die gesetzlichen und vertraglichen Anpassungsregeln möglich. Sodann sollen die Mietzinse an die Teuerung gemäss Landesindex angepasst werden.
In der Vernehmlassung zeigte sich, dass die volle Anpassung, die 100-prozentige Anpassung an die Teuerung auf herbe Kritik stiess. Aus diesem Grund hat sich der Bundesrat in seiner Botschaft davon abgekehrt; er geht nur noch von einer Anpassung der Teuerung an den Landesindex der Konsumentenpreise aus, bei der die Wohn- und Energiekosten ausgeschlossen sind, was in etwa einer 80-prozentigen Indexierung entspricht. Er begründet dies in erster Linie damit, dass in der Zwischenzeit die vorgenannte Verordnung geändert worden sei, sodass die Energieinvestitionen vollumfänglich überwälzt werden könnten. Weiter habe die nochmalige Überprüfung ergeben, dass eine Inflationsspirale ausgelöst würde, wenn die im Warenkorb des Landesindex enthaltene Teuerung der Mietzinse plus die Energiekosten voll beibehalten würden. Jeder Ökonom mit Sachverstand, so der Bundesrat, könne dies bestätigen. Dies findet auch im Gutachten von Herrn Professor Brachinger Niederschlag, das der Kommission vorlag. Dabei gab es eine Berechnung: Ausgehend von 100 Prozent wären die Mieten 2008 um 34 Prozent höher gewesen, mit dem Konzept des Bundesrates aber nur um 26 Prozent; mit einer Indexierung ohne Miete um 29 Prozent.
Ausgehend von diesen Fakten verabschiedete der Bundesrat seine Botschaft, auf welche die Kommission eintrat, nachdem verschiedene Hearings durchgeführt worden waren. Bei den Hearings mit den Verbänden zeigte sich, dass die Einigkeit nicht mehr dermassen gross war wie am Stichtag, am 13. November 2007; zum einen natürlich, weil der Bundesrat die Botschaft in einem wesentlichen Punkt geändert hat, zum anderen, weil nicht mehr ganz klar war, ob die Verbände tatsächlich vollumfänglich mit dem Schrittwechsel zur Index- und Vergleichsmiete einverstanden waren.
Die Kommission trat aber mit 13 zu 11 Stimmen auf die Vorlage ein. Sie führte die Detailberatung durch. Dabei war die Schlüsselfrage in der Beratung jene zu Artikel 269c Buchstabe a, also die Frage: Welches ist der Ausgangspunkt bezüglich Indexierung? Nach einer längeren, umfangreichen Diskussion beschloss die Kommission mit 15 zu 11 Stimmen, dem Bundesrat in diesem Punkt nicht zu folgen, sodass Mietzinserhöhungen nicht missbräuchlich sind, wenn sie sich auf die Entwicklung des integralen Landesindex der Konsumentenpreise abstützen. Die Kommission trat mithin mehrheitlich für die 100-Prozent-Lösung ein. Daraufhin fand die Vorlage in der Gesamtabstimmung in der Kommission keine Gnade mehr: Mit 22 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen wurde die Vorlage abgelehnt.
Nun, warum das? Warum trat die Kommission auf sie ein und lehnte sie am Schluss ab? Im Grunde genommen gab es in der Kommission - ohne das politisch zu werten - drei Positionen. Die Vertreter der ersten Position sagten, sie wollten gar nicht auf den Schrittwechsel eintreten. Die Vertreter der zweiten Position sagten, sie seien mit dem Schrittwechsel nur einverstanden, wenn der Index auf 80 Prozent basiere. Die Vertreter der dritten Position sagten, sie seien mit dem Schrittwechsel nur einverstanden, wenn der Index zu 100 Prozent zur Geltung komme. Nachdem nun die Kommission sich mehrheitlich auf die 100-Prozent-Lösung verständigt hatte, gab es keine Mehrheit mehr zur ganzen Vorlage. Es gab aber auch deshalb keine Mehrheit mehr, weil eigentlich allen Beteiligten klar war: Was auch immer die Kommission vorschlägt, was auch immer der Rat beschliesst, eine der beiden Seiten, die Vermieter oder die Mieter, wird das Referendum ergreifen. Die 80 oder 100 Prozent beim Index bilden dabei die Schlüsselfrage. Die unterliegende Partei wird sicher das Referendum ergreifen, beiderseits mit guten Chancen in der Volksabstimmung.
In diesem Sinn empfehle ich Ihnen namens der sehr grossen Mehrheit der Kommission Nichteintreten. Diese Vorlage ist "verkachelt". Mit einem Eintreten erreichen Sie nichts, weil in dieser Kommission bei der derzeitigen Zusammensetzung keine vernünftige andere Vorlage zustande kommt.
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