Müller Thomas · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-05-25
Wortprotokoll
Zentraler Punkt der Vorlage ist der Übergang von der bisherigen Kostenmiete zur Indexmiete. Es war dies ein Anliegen der Mieterseite. Die Vermieter waren anfänglich skeptisch bis ablehnend, weil sie wesentliche, bisher zulässige Gründe für Mietzinsanpassungen hergeben sollten. Schliesslich einigten sich die beiden Seiten am 13. November 2007 unter Leitung des Bundes auf den Systemwechsel. Zentraler Punkt der Einigung war, dass die Mietzinsentwicklung dem Landesindex der Konsumentenpreise folgen soll - und das ist, anders als hier dargelegt wurde, kein Detail. Im Gegenzug verzichteten die Verbände der Vermieter auf gesetzlich zulässige Gründe für Mietzinserhöhungen nach Handänderungen und bei der Überwälzung von steigenden Unterhalts- und Betriebskosten. Neben der Teuerung wären einzig noch wertvermehrende Investitionen als Grund für eine Mietzinserhöhung zugelassen.
Die Vorlage des Bundesrates wich in diesem zentralen Punkt von der Verständigungslösung ab. Nicht der Landesindex der Konsumentenpreise, sondern ein Spezialindex sollte die Grundlage für Mietzinsanpassungen sein. Die Verbände der Mieter freuten sich, die Verbände der Vermieter fühlten sich getäuscht.
Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hat die Vorlage dann im Sinne der Verständigungslösung nachgebessert. In der Gesamtabstimmung zeigte sich aber, dass niemand mehr diese Gesetzesrevision will.
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Für den Fall, dass der Nationalrat heute dennoch Eintreten auf die Vorlage beschliessen sollte, kann und darf allein der Landesindex der Konsumentenpreise Grundlage für Mietzinsanpassungen sein. Zu diesem Standpunkt lege ich offen, dass ich Mitglied des Vorstandes des Schweizerischen Hauseigentümerverbandes bin. Der Landesindex der Konsumentenpreise beruht auf einer Konvention, wie wir in der Schweiz die allgemeine Teuerung messen und wie wir im Lebensalltag mit dieser Teuerung umgehen. Solche Automatismen müssen transparent und verlässlich sein, einen fairen Interessenausgleich bewirken und auf Dauer ausgelegt sein.
Der vom Bundesrat eingebrachte Spezialindex ohne Energie- und Wohnkosten ist ein Fehlkonstrukt, und zwar aus zwei Gründen. Zum einen ist es nicht zweckmässig, für einzelne Bereiche spezielle Indizes zu schaffen, weil damit die bisher allgemeine Verständigung im Umgang mit der Teuerung verlorengeht und politische Indizes entstehen. Zum andern führt der vom Bundesrat eingebrachte Spezialindex im Bereich Mietrecht zu einem schleichenden Wertzerfall des Mietertrages. Entgegen der landläufigen Meinung gehört der Grossteil des Immobilienbestandes in der Schweiz nicht etwa den Pensionskassen, Versicherungen und Immobiliengesellschaften, sondern Privatpersonen. Rund 60 Prozent der Mietwohnungen sind im Eigentum von Privatpersonen. Müsste die Gruppe der privaten Eigentümer mit dem Spezialindex einen schleichenden Wertzerfall des Mietertrages hinnehmen, liesse ihr Interesse, Vermögen im privaten Mietwohnungsbau anzulegen, auf Dauer mit Sicherheit nach. Damit würde der Spezialindex im Mietrecht zum Ausgangspunkt für neue strukturelle Probleme bei der Verfügbarkeit von Mietwohnungen. Letztlich müsste der Staat den Mietwohnungsbau fördern.
Ich weiss, dass zwei Gutachten vorliegen, nämlich eines von den Herren Hans Wolfgang Brachinger und Daniel Suter für den Spezialindex und ein zweites von den Herren Silvio Borner und Peter Kugler gegen den Spezialindex. Entscheidend ist die Aussage im Gutachten Borner/Kugler, dass die Inflationsrate langfristig nicht von Kostenüberwälzungs- und Indexmechanismen bestimmt wird, sondern durch die Geldpolitik der Nationalbank. Das bedeutet, dass wir auch im Mietrecht den allgemeinen Massstab für das Messen der Teuerung zu übernehmen haben, nämlich den vollen Landesindex der Konsumentenpreise. Alles andere ist reine Arithmetik ohne Bezug zur Ökonomie.