Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2009-05-27
Wortprotokoll
Bei Artikel 2 geht es um zwei Fragen. In Absatz 2 geht es um den grenzüberschreitenden Buchhandel via Internet. Hier unterstützen wir Grünen den Minderheitsantrag Rechsteiner Paul. Materiell würde der Beschluss der Kommission bedeuten, dass der inländische Buchhandel - ob via Internet oder nicht - gegenüber dem grenzüberschreitenden Internetbuchhandel benachteiligt würde. Es ist klar, dass wir Grünen das nicht wollen. Ob sich tatsächlich sogenannt gleich lange Spiesse herstellen lassen, müsste in einem Verfahren geklärt werden können. Die Zustimmung zum Antrag der Kommissionsmehrheit würde bedeuten, dass den betroffenen Privaten das Recht genommen würde, in diesem sie direkt interessierenden Bereich Klage zu führen.
Mit dem Minderheitsantrag Rechsteiner Paul dagegen bekommt die Branche die Chance, die Zulässigkeit niedrigerer Preise im Internetbuchhandel über die Grenze gerichtlich beurteilen zu lassen. Die Frage ist, ob das schweizerische Recht die Grenzen seiner Anwendbarkeit an den Landesgrenzen findet. Wir kennen die Antwort nicht; es kann so sein, aber es ist nicht zwingend so. Eine definitive Klärung ist heute nicht möglich. Die Vorlage enthält aber in diesem Punkt kein positives Recht. Das Parlament muss diese Frage deshalb auch nicht im jetzigen Zeitpunkt entscheiden. Der Minderheitsantrag lässt offen, ob grenzüberschreitender Internethandel unter das Gesetz fällt oder nicht. Hier wäre dann allenfalls ein Gericht der Schiedsrichter. Das Prozessrisiko würden Private tragen.
Bei dieser Gelegenheit würde dann auch die Frage entschieden, ob der Einbezug des grenzüberschreitenden Internethandels dem Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und der EU widerspreche oder nicht. In der Kommission und via Zuschriften wurde auch noch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes zu Österreich als Argument angeführt. Unseres Erachtens tut dies nichts zur Sache. Dieses Urteil behandelt Verhältnisse innerhalb der EU und nicht das Verhältnis eines Nicht-EU-Landes wie der Schweiz zur EU. Die Bedeutung für die Schweiz ist daher mehr als nur relativ.
Wir bitten Sie aus den genannten Überlegungen, dem Minderheitsantrag Rechsteiner Paul zuzustimmen.
Im Absatz 3 will die Minderheit Kaufmann Bücher, die als Lehrmittel für den Unterricht in der Schule konzipiert sind, von der Buchpreisbindung ausnehmen. Dieses Problem - soweit es besteht - sieht die Fraktion der Grünen wie die Mehrheit der Kommission mit Artikel 7 des Entwurfes als gelöst. Wir bitten Sie deshalb, diesen Minderheitsantrag abzulehnen.