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Heim Bea · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-05-27

Wortprotokoll

Brustkrebs ist eines der bedeutendsten Gesundheitsprobleme:

1. Es ist die häufigste Todesursache bei Frauen in der Schweiz überhaupt, und die Zahl der Brustkrebsfälle ist in den letzten Jahren weiter angestiegen.

2. Die Brustkrebsinzidenz in der Schweiz ist weltweit eine der höchsten überhaupt, und die Zahl der zu spät erkannten Krebserkrankungen ist signifikant hoch.

3. Frauen in den Randregionen haben ein erhöhtes Sterberisiko, weil ihre Krebserkrankung oft später erkannt wird als in Zentrumsregionen.

Diese Fakten haben zu drei parlamentarischen Initiativen mit gleichem Ziel geführt, eine des ehemaligen Nationalrates Guisan und je eine von Thérèse Meyer und mir. Wir alle wollen für alle Frauen in allen unseren Landesteilen die gleichen Zugangschancen zu einer qualitätsgesicherten Früherkennung von Krebserkrankungen, namentlich von Brustkrebserkrankungen, so, wie es auch das nationale Krebsprogramm fordert. Hierbei gehen uns mindestens achtzehn europäische Länder sowie Kanada und die USA mit gutem Beispiel voran. Sie alle kennen auf nationaler Ebene ein systematisches Brustkrebs-Screening. Die wissenschaftliche Auswertung zeigt dabei erstens, dass das Screening für den Rückgang der Brustkrebssterblichkeit entscheidend ist, und zweitens, dass die Früherkennung die Überlebenschancen erhöht und die Behandlung schonender, erfolgversprechender und weniger kostspielig macht.

Die Frühdiagnose ist die wirksamste Methode zur Behandlung von Brustkrebs. Deshalb empfehlen Fachleute der Schweiz, ein nationales qualitätsgestütztes Screening-Programm als Leistung der Grundversicherung zu verankern. Dabei sollen die Frauen frei sein, daran teilzunehmen oder nicht.

Die drei parlamentarischen Initiativen wurden von der SGK-NR mit 22 zu 0 Stimmen und von der SGK-SR mit 8 zu 2 Stimmen angenommen. Noch aber fehlt ein ausgereifter Gesetzestext. Die Kommission beauftragte mit 13 zu 5 Stimmen eine Subkommission, einen solchen zu erarbeiten. So soll die Chancengleichheit in der Schweiz für alle Frauen hergestellt werden. Alle sollen das Recht haben, an einem qualitätsgesicherten Programm teilzunehmen.

Die vorliegende Kommissionsmotion "Früherkennung von Brustkrebs" ist ein erster Schritt in diese Richtung, und sie ist dringlich. Zurzeit werden die Früherkennungsmammografien nämlich bei über 50-Jährigen alle zwei Jahre nach Krankenversicherungsgesetz als Pflichtleistung übernommen, aber nur wenn sie im Rahmen eines kantonalen Programms durchgeführt werden. Die Geltungsdauer der entsprechenden Verordnung endet jedoch Ende 2009. Dabei haben erst sechs welsche Kantone solche Programme eingeführt, in der deutschen Schweiz fehlen sie noch weitgehend. Diese Chancenungleichheit ist offenbar nur mit einer Gesetzesrevision wegzubringen. Um Zeit dafür zu gewinnen, muss die Verordnung verlängert werden. Das will diese Motion.

Die Kommission beauftragt den Bundesrat mit 11 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Verordnung so lange zu verlängern, bis eine neue Gesetzesbestimmung in Kraft ist, die eine dauerhafte Übernahme der Massnahmen zur Früherkennung von Brustkrebs durch die obligatorische [PAGE 905] Krankenversicherung gewährleistet. In seiner Antwort sagt der Bundesrat nun, er stehe dem Motionsanliegen positiv gegenüber, ja, er sei mit der Stossrichtung einverstanden, und es bestehe auch nicht die Absicht, die Leistungspflicht Ende 2009 auslaufen zu lassen, nur halte es der Bundesrat "nicht für opportun ... eine unbefristete Anschlusslösung vorzusehen und diese von einer Gesetzesbestimmung abhängig zu machen, bei der noch unklar ist, ob ... diese in Kraft tritt". Da läuten die Alarmglocken! Ich bin sicher, Frauen und Fachleute haben für solche Formalismen null Verständnis. Sie wollen auf Nummer sicher gehen, wie die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit mit ihrer Motion auch.

Im Namen der Kommission beantrage ich Ihnen, der Motion zuzustimmen.