Rickli Natalie Simone · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-05-27
Wortprotokoll
Die Minderheit beantragt Ihnen, bei Artikel 14 Absatz 2 das geltende Recht beizubehalten. Die SRG soll keine Alkoholwerbung ausstrahlen dürfen. Bei der RTVG-Revision war den Privaten explizit die Erlaubnis gegeben worden, Bier- und Weinwerbung auszustrahlen. Dass nun auch die nationalen und sprachregionalen Sender diese Werbung ausstrahlen dürfen, ist sehr gut. So könnte der kleine Vorteil, wie er im RTVG vorgesehen ist, nämlich beibehalten werden.
Die SRG erhält jährlich über 1,2 Milliarden Franken an Gebühren, während die Privaten mit einem vergleichsweise bescheidenen Anteil von 50 Millionen Franken auskommen. Sie finanzieren sich durch Werbegelder. Genau hier hat die Politik anzusetzen: Gute Rahmenbedingungen und liberale Gesetze, damit diese Stationen ihre Sendungen weiterhin ausstrahlen und Arbeitsplätze erhalten können. Im Übrigen ist in anderen europäischen Ländern Werbung auf öffentlich-rechtlichen Sendern entweder ganz gestrichen, oder es bestehen Restriktionen wie beispielsweise das Verbot von Alkoholwerbung. Die SRG geniesst im Vergleich zu anderen europäischen öffentlich-rechtlichen Sendern sehr gute Rahmenbedingungen für Werbung. Neben den guten Rahmenbedingungen erhebt die SRG ausserdem die zweithöchsten Zwangsgebühren fürs Fernsehen in Europa, nämlich 462 Franken pro Person und Jahr. Aus diesen Gründen soll die Werbung für Bier und Wein den Privaten überlassen werden.
Die Kommissionsminderheit dankt Ihnen für die Unterstützung dieses Antrages.