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Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-05-27

Wortprotokoll

Ich spreche zuerst zum Antrag Mörgeli. Herr Mörgeli meint offenbar, dass die Grundrechte ein Freipass seien, auf den man sich berufen könne, mit dem man alles freigeben und es dem Volk überlassen könne, wie es sich verhalten wolle. Ich muss Ihnen Folgendes sagen, Herr Mörgeli: Die Grundrechte finden auch ihre Grenzen. Einerseits findet jedes Grundrecht seine Grenze bei den anderen Grundrechten, die allenfalls entgegenstehen. Das ist z. B. bei der Gewerbefreiheit so, die in verschiedener Hinsicht eingeschränkt wird, weil unser Volk und unser Land noch andere Interessen zu vertreten hat, die gleich gewichtig sind oder hohe Werte unseres Landes darstellen. Die Grundrechte können also nicht einfach so eingefordert werden, wie Sie das dargelegt haben. [PAGE 892]

Andererseits steht der Religionsfreiheit, die Sie konkret genannt haben, der Religionsfriede gegenüber. Es ist kein Zufall, dass man seinerzeit aus Überzeugung die Werbung für religiöse Bekenntnisse in den elektronischen Medien nicht zulassen wollte. Wir wollen keinen Wettbewerb - und schon gar keinen Krieg - der religiösen Bekenntnisse, weder in unseren Briefkästen noch anderswo, auch nicht in irgendwelchen elektronischen Medien. Es hat seinen guten Grund, dass mit Blick auf diese Werte oder Ansichten auch in diesem Gesetz eine Einschränkung der religiösen Werbung vorgenommen worden ist.

Jetzt komme ich zum Antrag der Minderheit Rickli Natalie, welche von ihren Fraktionskollegen mitgetragen wird. Diese Minderheit möchte die politische Werbung in den elektronischen Medien freigeben. Ich bleibe dabei: Die elektronischen Medien sind heute die prägenden Medien für unsere Gesellschaft. Wenn das nicht so wäre, wäre alle Werbung, die in diesen Medien gemacht wird, für die Katz und hinausgeworfenes Geld. Das Denken und Handeln der Menschen wird ganz wesentlich beeinflusst von dem, was in den elektronischen Medien abläuft. Die Werbung in diesen Medien ist daher sehr attraktiv; sie wird entsprechend stark nachgefragt. Auch die Tatsache, dass diese Werbung sehr teuer ist oder sehr teuer verkauft wird, ist ein Zeichen dafür, dass sie wirkt. Wir haben hier also eine Werbungsart, die stark wirkt. Wenn wir die politische Werbung in diesen Medien freigeben würden, würden im politischen Wettbewerb die Spiesse der Parteien noch ungleicher, als sie es heute sind, denn die eigentlichen Leistungen der politischen Akteure und Parteien würden noch weniger zählen.

Noch entscheidender würde andererseits, wer von welchen Milliardären und Unternehmern wie viel Geld erhältlich machen kann. Die Politik würde vermehrt von den Geldgebern abhängig und damit noch vermehrt käuflich. Dadurch würde mit Sicherheit - mit absoluter Sicherheit - in unserem Land die ernsthafte inhaltliche und sachliche Auseinandersetzung mit den zu lösenden Problemen leiden, und zwar stark leiden. Es war aber seit jeher gerade eine Stärke unserer freiheitlichen direkt demokratischen Staatsordnung, dass wir diese sachliche und inhaltliche Auseinandersetzung führen konnten - was wir keinesfalls aufs Spiel setzen wollen. Wir wollen nicht Politwettbewerb via schöne Werbespots, wir wollen weiterhin Politwettbewerb durch Programme, die dann durch die entsprechenden Leistungen, Entscheide und Beschlüsse dieser Parteien auch umgesetzt werden.

Deshalb bitte ich Sie, diesen Minderheitsantrag wie auch den Einzelantrag Mörgeli abzulehnen.