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Rutschmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-05-28

Wortprotokoll

Mir geht es mit meiner parlamentarischen Initiative darum, die teilweise unerträglich langwierigen Gerichts- und Rekursverfahren zu beschleunigen und damit den Bürgerinnen und Bürgern mehr Rechtssicherheit zu geben. Sowohl Gerichts- wie auch Rekursverfahren werden in vielen Fällen nur schleppend abgewickelt. Behörden, Gerichte, Amtsstellen lassen sich in der Regel sehr, sehr viel Zeit für die Behandlung. Nur einige Beispiele: Ein Baurekurs zu einem gewöhnlichen Bauvorhaben, welcher bis ans Bundesgericht weitergezogen wird, kann ohne Weiteres zwei bis drei Jahre dauern. Berühmt ist der Fall des Bankiers Holenweger. Bis er nach vielen Jahren vor Gericht vielleicht Recht bekommt, hat er seinen Ruf, seine Firma und wohl auch viel Geld verloren. Im "Tages-Anzeiger" konnte man kürzlich lesen, dass der berühmte Betrugsfall des European Kings Club von den Gerichtsinstanzen während zehn Jahren verschleppt wurde und nun verjährt ist. Die mutmasslichen Betrüger kommen ungeschoren davon. Jeder Anwalt könnte vermutlich noch viele ähnliche Beispiele hinzufügen.

Wenn Verfahren manchmal Jahre dauern, geschieht dies meistens ohne Verschulden der betroffenen Parteien. Während die Bürgerinnen und Bürger bei der Einreichung ihrer Rekurse oder Vernehmlassungen an relativ kurze Fristen gebunden sind, lassen sich die behandelnden Instanzen sehr viel Zeit für ihre Entscheide. Diese Verzögerungen führen in den meisten Fällen zu höheren Kosten und auch zu Ungerechtigkeiten. Betroffene, welche über Monate oder sogar Jahre auf einen Gerichts- oder Rekursentscheid warten müssen, sind während dieser Wartezeit in ihren persönlichen oder geschäftlichen Entscheiden blockiert. Dazu kommt, dass das allzu lange Warten auf einen verbindlichen Entscheid für viele Leute eine grosse persönliche Belastung darstellen kann. Oftmals ist ein negativer Entscheid weniger schlimm als ein jahrelanges Warten. Nach einem negativen Entscheid kann man sich anderweitig orientieren, während der Wartezeit ist man weitgehend handlungsunfähig. Allzu lange Verfahrensdauern führen aber auch dazu, dass auf berechtigte Klagen oder Rekurse verzichtet wird, weil man eine derart lange Wartezeit nicht in Kauf nehmen kann.

Für diese allzu langen Verfahrensdauern gibt es viele Ursachen. Ich denke beispielsweise an zu komplizierte Verfahrensabläufe, zu aufwendige und zu bürokratische Behandlungsweisen, unzweckmässige Organisation der Rekurs- und Gerichtsinstanzen, mangelhafte Geschäftskontrollen oder teilweise sogar ein Stück weit Gleichgültigkeit. Mit der Festsetzung von verbindlichen Fristen wird der Druck erhöht, all diese Mängel und organisatorischen Unzulänglichkeiten zu überdenken und hoffentlich zu verbessern. Es ist ja nicht so, dass die Qualität der Entscheide besser wird, je länger ein Verfahren dauert, im Gegenteil!

Das Unbehagen oder sogar der Unmut über die langen Verfahrensdauern ist im Volk wie auch bei den hauptsächlich betroffenen Fachleuten nach meiner Erfahrung gross. Selbstverständlich finden die Verwaltung, die Gerichte oder die Politiker immer Argumente, verbindliche Fristen zu bekämpfen und als nutzlos zu bezeichnen. Wer lässt sich schon gerne kontrollieren oder zeitlich unter Druck setzen? Das Parlament ist jedoch vor allem den Bürgerinnen und Bürgern verpflichtet. Ich denke, wir müssen handeln, bevor das Vertrauen in unsere Rekursbehörden und Gerichte noch mehr schwindet. Frau Leutenegger Oberholzer hat übrigens vorhin ebenfalls bestätigt, dass bezüglich der Verfahrensdauern ein Unbehagen besteht. Dort, wo ein Unbehagen besteht, sollte das Parlament meines Erachtens handeln!

Ich bitte Sie deshalb, meiner parlamentarischen Initiative Folge zu geben.

Rutschmann Hans · Nationalrat · 2009-05-28 | Lexipedia | Lexipedia