Lexipedia

Stamm Luzi · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-05-28

Wortprotokoll

Wir sprechen über die Anzahl der Bundesverwaltungsrichter. Im Gesetz sind zwischen 50 und 70 festgeschrieben. Daruntergeschaltet gibt es die Verordnung, die momentan massgebend ist. Darin steht, dass es maximal 64 Richter sein sollen.

Nun ist das Bundesverwaltungsgericht am 2. Juli 2008 auf uns zugekommen und hat gesagt, man brauche mehr als 64 Bundesverwaltungsrichter, man brauche deren 70. Das Dossier wurde an die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates delegiert. Diese hat vorerst etwas Interessantes entschieden: Für eine gewisse Zeit soll aufgestockt werden. Die Abklärungen haben aber nachher ergeben, dass es gar nicht möglich ist, temporär aufzustocken; das entsprechende Kriterium ist nicht erfüllt. Ich will es nicht zu kompliziert machen, aber eine temporäre Erhöhung wäre erst dann möglich, wenn man das Maximum von 70 erreicht hätte. Solange man bei 64 Richtern ist, ist eine temporäre [PAGE 922] Aufstockung nicht möglich. Deshalb hat die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates das Geschäft nochmals behandelt und vorgeschlagen: Wir erhöhen um eine Stelle, von 64 auf 65 Richter. Wie mein Vorredner gesagt hat, hat sie das in Übereinstimmung mit dem Bundesrat getan, und diese Lösung hat dann im Ständerat sämtliche Klippen umschifft. Das Abstimmungsergebnis lautete einmal 26 zu 4 Stimmen, dann war es noch klarer. Der Ständerat sprach sich also für eine Erhöhung von 64 auf 65 Richter aus.

Dann kam das Geschäft zu uns in die Kommission. Als Kommissionssprecher teile ich Ihnen Folgendes mit: Die Kommission hat sich bei einem Stimmenverhältnis von 13 zu 8 für eine Erhöhung von 64 auf 65 Stellen ausgesprochen. Sie werden nachher die Minderheit hören, die sagt, sie wolle noch zwei Richter mehr, also eine Erhöhung von 64 auf 67. Die Kommissionsmehrheit aber bittet Sie, von 64 auf 65 Stellen hinaufzugehen, vor allem auch mit dem Argument, es brauche einen italienischsprechenden Richter zusätzlich, unter anderem deshalb, weil im Zusammenhang mit dem Asylwesen sehr viele Leute via Tessin in die Schweiz kommen und italienischsprechend sind. Deshalb wäre ein italienischsprechender Richter besonders dienlich. Folgerichtig soll die Zahl um diesen einen Posten von 64 auf 65 heraufgesetzt werden.

Es ist überflüssig zu sagen, dass wir bei dieser ganzen Diskussion die Geschäftslast und die ganze Entwicklung des Bundesverwaltungsgerichtes angeschaut haben. Ich versuche, ganz kurz zusammenzufassen: Als am 1. Januar 2007 das Bundesverwaltungsgericht neu geschaffen wurde, hatte man einen Rückstand von ungefähr 7500 Fällen. Während des ersten Jahres kamen ungefähr 1000 dazu, sodass man von 8500 reden kann. Im nächsten Jahr, ich rede jetzt von 2008, gab es bereits eine gewisse Verbesserung, weil die Mechanismen sich am Gericht eingependelt hatten. Das Gericht konnte zum Beispiel in den Abteilungen IV und V, welche das Asylrecht betreffen, ungefähr 800 Pendenzen abtragen. Man hat letztes Jahr insbesondere feststellen können, dass mehr abgetragen werden konnte, als neu hereingekommen ist; die genauen Zahlen sind: 8357 Eingänge und 8907 Erledigungen. Das heisst, jetzt, wo sich das Bundesverwaltungsgericht langsam einzuspielen beginnt, verbessern sich auch die Verhältnisse, und man hofft, bis ins Jahr 2012 ungefähr bei 10 000 Erledigungen pro Jahr sein zu können.

Noch kurz drei Argumente aus der Kommission: Erstens wurde gesagt, die Möglichkeiten der Effizienzsteigerung seien noch nicht ganz ausgeschöpft. Wenn wir jetzt in dieser Aufbauphase seien, dann sei das Maximum noch nicht erreicht; hoffentlich verbessere sich das noch.

Man hat zweitens gesagt: Als wir auf 64 Stellen gingen - es waren einmal 61,9 Stellen bewilligt, und dann hat die Gerichtskommission entschieden, man gehe auf diese 64 gemäss Verordnung -, hat man argumentiert, dass man mit diesen 64 Stellen bereits Pendenzen abtragen könne. Also versuchen wir doch jetzt, dies zu tun! Geben wir diesen einen italienischsprechenden Richter zusätzlich, dann sollte das funktionieren.

Das dritte Argument, das ich aus der Kommission noch nachtragen möchte, ist folgendes: Es wurde gesagt, dass wir im allerschlimmsten Fall mit den Gerichtsschreibern immer noch einen gewissen Spielraum haben, dass wir dort noch ein gewisses Potenzial haben, das man ausspielen kann. Ich stelle in diesem Zusammenhang fest, dass zuerst 135 Gerichtsschreiber bewilligt waren, im letzten August waren es bereits 160, und Ende Januar 2009 waren es bereits 164; man kann also auch mit den Gerichtsschreibern gewisse Probleme auffangen.

Ich komme zum Schluss. Einen Punkt muss man schon sehen: Das Bundesverwaltungsgericht ist zu einem ausserordentlich wichtigen Gremium geworden, bei dem es höchst schädlich ist, wenn es langsam arbeitet bzw. die Pendenzen nicht erledigen kann. Ich töne wichtige Zuständigkeiten nur schnell an: Das Bundesverwaltungsgericht muss die ganzen Probleme bezüglich des Flughafens beurteilen, es muss bezüglich der Autobahnen, Autobahnausfahrten, bezüglich riesiger Bauten usw. die Rekurse, also die Rechtsmittel, behandeln. Und dass das Bundesverwaltungsgericht sogar im Zusammenhang mit den Angriffen aus Amerika - Stichwort: Banken - eine ganz wichtige Rolle spielte, brauche ich nicht zu unterstreichen. Kurz: Es sind also ausserordentlich wichtige Dinge, die schnell behandelt werden müssen. Das zeigen auch die vielen Fälle im Asylwesen: Wenn die Asylfälle lange gehen, ist das für die Volkswirtschaft äusserst kostspielig.

Das bedeutet zusammengefasst, dass es ausserordentlich wichtig ist, dass wir ein reibungsloses, schnell funktionierendes Bundesverwaltungsgericht haben. Das bedeutet auch, dass wir es als Parlamentarier mit offenen Augen verfolgen müssen, wenn sich in den nächsten Monaten und Jahren keine Verbesserungen ergeben. Dann müssen wir eventuell doch weitere Optionen prüfen, z. B. mehr Gerichtsschreiber oder vielleicht doch - auch das wäre eine Möglichkeit -, dass wir die Zahl einmal erhöhen und sie dann wieder reduzieren, wenn die nächsten Pensionierungen für die entsprechenden Richter anstehen.

Zusammengefasst scheint es im jetzigen Zeitpunkt richtig, von 64 auf 65 Richterstellen zu gehen und die anderen Anträge abzulehnen, somit auch jenen der Minderheit Leutenegger Oberholzer. In der Zukunft müssen wir aber gut darauf schauen, dass das Bundesverwaltungsgericht in wichtigen Fällen zügig vorwärtsmachen und diese innert nützlicher Frist abtragen kann.