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Schmidt Roberto · Nationalrat · Wallis · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-05-28

Wortprotokoll

Die SPK unseres Rates beantragt Ihnen mit 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung, der parlamentarischen Initiative 08.468 der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei keine Folge zu geben.

Die SPK des Nationalrates ist grundsätzlich mit einer Verschärfung bzw. einer Konkretisierung des Bürgerrechtsgesetzes einverstanden. Die Forderung der SVP-Fraktion, wonach eine Einbürgerung nur erfolgen kann, wenn der Gesuchsteller die Amtssprache der Einbürgerungsgemeinde in Wort und Schrift beherrscht, geht aber zu weit. Es ist zwar richtig, dass gute Sprachkenntnisse für die Integration wichtig, ja sogar zwingend sind. Aber nach Ansicht unserer Kommission muss es in einem Land mit vier Landessprachen, mit verschiedenen Kulturen nicht ausschliesslich die Amtssprache der Einbürgerungsgemeinde sein, wie dies die SVP-Fraktion verlangt. Es darf auch nicht gefordert werden, dass man für eine Einbürgerung gute schriftliche Sprachkenntnisse hat; das wäre eine allzu strenge Voraussetzung. Wir müssten eigentlich dann Tausende von Schweizerinnen und Schweizern auch ausbürgern, die gar keine schriftlichen Kenntnisse haben. Eine gute Integration und eine Beteiligung am gesellschaftlichen und politischen Leben sind durchaus möglich, wenn sich jemand in unserem Land mündlich verständigen kann. Vor allem für sozial Schwächere würde sonst der Erwerb des Schweizer Bürgerrechts massiv erschwert, ja sogar verwehrt. Die Kommission bemängelt zudem, dass die parlamentarische Initiative keinen Hinweis liefert, wie in der Praxis der Gemeinden und Kantone einheitliche Standards definiert werden können.

Darum beantragen wir Ihnen, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.

Wir anerkennen im Bereich der Voraussetzungen für eine Einbürgerung aber Handlungsbedarf, und darum hat die [PAGE 920] Kommission meine persönliche Motion 08.3499 mit 16 zu 2 Stimmen bei 6 Enthaltungen zur Kommissionsmotion erhoben. Meine Motion will den Bundesrat beauftragen, das Bürgerrechtsgesetz so zu ändern, dass in Zukunft nur mehr eingebürgert werden kann, wer gute Kenntnisse einer Landessprache hat und wer sich in der Schweiz erfolgreich integriert hat. Genau dieselben Voraussetzungen werden nämlich heute schon im Ausländergesetz für die Erteilung einer Niederlassungsbewilligung verlangt, und es sollte nicht mehr als normal sein, dass man für die Erteilung des Schweizer Bürgerrechts mindestens genau gleich strenge Voraussetzungen ins Gesetz aufnimmt.

Zunächst also verlangt diese Motion nicht schriftliche Kenntnisse, sondern gute mündliche Kenntnisse, und zwar irgendeiner der vier Landessprachen. Es ist wichtig, dass wir dies ausdrücklich im Bürgerrechtsgesetz so verankern, weil das Bundesgericht aufgrund der heutigen Gesetzgebung entschieden hat, dass auch jemand eingebürgert werden müsse, der sich in der Schweiz in englischer Sprache gut verständigen könne. Das wollen wir in Zukunft aber nicht. Wer Schweizer Bürger werden will, soll sich mindestens in einer der Landessprachen verständigen können.

Zum Zweiten will die Motion, dass nur mehr eingebürgert wird, wer auch erfolgreich integriert ist, und bei jeder Einbürgerung muss diese Integration, wie beim Ausländergesetz, genauestens geprüft werden.

Drittens wollen wir mit dieser Motion, dass der Bund minimale einheitliche Anforderungen an die Integration und die Sprachkenntnisse für die ganze Schweiz definiert. Aufgrund des dreistufigen Einbürgerungsverfahrens, das wir heute in der Schweiz kennen, haben wir keine einheitliche Praxis bei Bund, Kantonen und Gemeinden. Wir laufen damit Gefahr, einen Einbürgerungstourismus zu erhalten. Es braucht darum minimale einheitliche Kriterien.

Ich möchte auch darauf hinweisen, dass der Bundesrat bereit war, meine persönliche Motion in diesem Sinne anzunehmen. Ich bin überzeugt, dass der Bundesrat, wenn wir jetzt der Kommissionsmotion zustimmen, auch ein verbessertes und zeitgemässes Einbürgerungsverfahren aufgleisen wird.

Ich bitte Sie darum, der parlamentarischen Initiative 08.468 keine Folge zu geben, aber die Motion 09.3005 anzunehmen.