Jenny This · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-12-06
Wortprotokoll
Als Nichtjurist - aber immerhin Gewerbetreibender - möchte ich Sie ebenfalls bitten, die Parlamentarische Initiative abzulehnen. Die Erhöhung der[PAGE 853] Streitwertgrenze für kostenlose Verfahren weist angesichts der Überlastung unserer Gerichte ganz klar in die falsche Richtung. Die Ausweitung dieses Gratis-Prozessierens ist deshalb abzulehnen. Die Praxis zeigt auch immer, dass ein kostenloses Verfahren viel schneller dazu verleitet, vor Gericht zu gehen. Wer den ordentlichen Prozessweg beschreiten will, soll eine Risikoanalyse vornehmen müssen, ob er Chancen hat, wie gross seine Chancen letztlich sind und wie gross eventuell die Kosten sein werden.
Es geht auch absolut nicht an, soziale Argumente anzuführen: Wer nämlich aus finanziellen Gründen nicht in der Lage ist, vor Gericht zu gehen, hat bereits heute die Möglichkeit, die Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege zu beantragen, wie das Kollege Dettling bereits angeführt hat. Interessant ist übrigens auch, dass es für andere Prozessarten, die mindestens so häufig vorkommen, beispielsweise Ehescheidungen, überhaupt kein Gratis-Prozessieren gibt.
Der Bundesrat behauptet zwar, dass es nicht mehr Fälle geben würde, wenn die Streitwertgrenze erhöht würde. Das ist allerdings nur die halbe Wahrheit; die Praxis zeigt dann jeweils ein ganz anderes Bild. Bekanntlich wird in vielen Fällen ein drohendes langwieriges Verfahren auch mit einem Vergleich erledigt. Für einen Vergleich ist aber meistens nicht die Rechtslage massgebend, sondern massgebend sind die effektiven Aufwendungen im Falle eines Prozesses.
Für die Unternehmung erwachsen bei jedem Rechtsstreit trotzdem Kosten, auch wenn die Verfahren unentgeltlich sind: Die zeitliche Belastung, das Fernhalten von operativen Aufgaben usw. sind letztlich viel gravierender als allfällige Frankenbeträge; Frau Slongo hat das bereits angeführt. Sämtliche Klein- und Mittelbetriebe, aber letztlich auch Jungunternehmungen werden dadurch vielmals zusätzlich hart gefordert. Das kann nicht in unserem Interesse sein und entspricht auch nicht unseren Versprechungen in den Hochglanzbroschüren, die wir jeweils vor den Wahlen verteilen. Ich bitte Sie deshalb, die Parlamentarische Initiative abzulehnen.
Diese Unentgeltlichkeit ist massgeblich mitverantwortlich dafür, dass unsere Gerichte wegen letztlich aussichtslosen Verfahren masslos überlastet sind. Lange Prozesse und das Wuchern des Rechtsmittelstaates sind letztlich die unliebsamen Folgen. Die Unentgeltlichkeit sollte stattdessen auf die wenigen wirklich Mittellosen beschränkt werden.