Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2009-06-02
Wortprotokoll
Das Bundesamt für Migration (BFM) organisiert zusammen mit den kantonalen Migrationsbehörden die Identifizierung und Ausreise von ausreisepflichtigen Asylsuchenden. Dazu gehört auch die Vorsprache von Asylsuchenden auf einer heimatlichen Vertretung. Asylsuchende, welche freiwillig in ihr Heimatland zurückkehren wollen oder dies angeben, melden sich oft direkt bei der betroffenen Botschaft. Die Botschaften haben meistens nur ein bestimmtes Zeitfenster, um diese Personen zu empfangen, und können in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht alle Personen anhören. Diese erhalten dann in der Regel einen neuen verbindlichen Termin.
Das zuständige BFM hat wenig Einfluss auf die Organisation einer ausländischen Botschaft in der Schweiz. Im Falle von Nigeria sind die gestiegene Zahl von Asylgesuchen aus Nigeria einerseits und vor allem auch die limitierten Kapazitäten der Botschaft andererseits Ursache dieser Verzögerung. Das BFM hat die Abläufe in Zusammenarbeit mit der Botschaft überprüft und angepasst und die kantonalen Behörden entsprechend informiert.
Seit dem Jahr 2005 werden Delegationen aus Nigeria zwecks Identifikation mutmasslicher nigerianischer Staatsangehöriger in die Schweiz eingeladen, während Personen, deren Staatsangehörigkeit nicht bestritten war, jeweils durch die nigerianische Botschaft angehört wurden. Bereits im März 2009 konnten so Personen, die angaben, aus Nigeria zu stammen, einer Delegation vorgeführt werden. Bei Anerkennung werden innert kurzer Frist Reisepapiere ausgestellt. Abgewiesene und ausreisepflichtige Asylsuchende fallen seit dem 1. Januar 2008 unter den Sozialhilfestopp und erhalten somit Nothilfe.