Segmüller Pius · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-06-02
Wortprotokoll
Bei der dritten Differenz, bei jener in Artikel 70, geht es um das Aufgebot und die Zuweisung. Bei Absatz 2 geht es wieder darum, ob ein Aufgebot von mehr als 2000 Angehörigen der Armee oder einer Dauer von mehr als drei Wochen von der Bundesversammlung in der nächsten oder übernächsten Session genehmigt werden soll. Die Kommissionsmehrheit hat sich mit 15 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung für Festhalten an der Version "nächste ordentliche Session" ausgesprochen.
Bei Artikel 70 Absatz 2 geht es also um die Genehmigung, darum, ob der Bundesrat diesen Beschluss auch nachträglich einholen kann, spätestens aber in der übernächsten ordentlichen Session. Die Kommission entschied mit 14 zu 7 Stimmen, dass die Genehmigung "in der Regel" in der nächsten ordentlichen Session erfolgen soll.
Bei Absatz 4 geht es um die Genehmigung von Einsätzen zum Schutz von schweizerischen Vertretungen im Ausland. Der Bundesrat schlug vor, dass das für den Einsatz zuständige Departement die Geschäftsprüfungsdelegation konsultiert und sie über die Auslösung, die Ziele, den Verlauf und die Beendigung des Einsatzes informiert. Der Nationalrat wollte, dass vorgängig die Sicherheitspolitischen und Aussenpolitischen Kommissionen beider Räte konsultiert und informiert würden. Der Ständerat wollte, dass nur die Präsidenten dieser vier Kommissionen konsultiert und informiert würden. Die SiK-NR möchte mit 21 zu 5 Stimmen am Beschluss des Nationalrates festhalten, nämlich: vorgängige Konsultation und Information der Sicherheits- und Aussenpolitischen Kommissionen beider Räte.