Slongo Marianne · Ständerat · Nidwalden · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-12-06
Wortprotokoll
Wir haben die Argumente der Kommissionsmehrheit gehört. Weshalb stelle ich Ihnen nun namens der Minderheit einen Nichteintretensantrag? Den Unterlagen kann entnommen werden, dass im Jahre 1972 neu ein unentgeltliches Verfahren für arbeitsrechtliche Streitigkeiten bis zu einer Streitwertgrenze von 5000 Franken eingeführt wurde. 1988 wurde dieses Gesetz bereits revidiert und die Streitwertsumme vervierfacht, d. h. auf 20 000 Franken erhöht. Heute diskutieren wir wiederum eine Erhöhung auf neu 30 000 Franken.
Bei finanzpolitischen Diskussionen hören wir oft den Vorwurf, dass in Bern stets neue Kosten respektive Kostenfolgen für die Kantone beschlossen werden. Bei den Beratungen der staatlichen Budgets suchen wir Positionen, in welchen Geld eingespart werden könnte. Wir wissen alle, wie schwierig das ist, weil doch der grösste Teil dieser Staatsausgaben gesetzlich gebunden ist. Ich habe die Diskussionen auf der Stufe Kanton über Jahre sehr intensiv und hautnah miterlebt. Wir haben sehr viele Vorschläge für Verbesserungen in praktisch allen staatlichen Bereichen diskutiert. Wir haben analysiert und festgehalten, dass dieses oder jenes Anliegen zwar wünschbar, aber eben nicht absolut notwendig sei. Dies ist auch mein Ansatzpunkt bei dieser Vorlage: Ich bin also aus grundsätzlichen Überlegungen dagegen.
Ich stelle fest, dass für Arbeitsstreitigkeiten mit der heute gesetzlichen Streitwertsumme von 20 000 Franken die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gewahrt sind. Oftmals werden dann in der Praxis so genannte Teilklagen eingereicht. Unter Vorbehalt einer höheren Forderung wird vorerst eine Teilsumme von eben 20 000 Franken eingeklagt, um so von der unentgeltlichen Prozessführung profitieren zu können. Aus der Urteilsbegründung geht dann oftmals hervor, wie hoch der gesamte Anspruch ist, wonach in der Praxis der den Grenzwert übersteigende Betrag aussergerichtlich erledigt wird.
Ich begrüsse es auch, wenn möglichst viele Fälle mit einem Vergleich erledigt werden können. Speziell für kleinere und mittlere Betriebe sind bekanntlich nicht nur die Verfahrenskosten, sondern auch die durch die zeitliche Beanspruchung verursachten Kosten relevant.
Für diejenigen Kantone, die bereits höhere Streitwertsummen haben oder einführen wollen, steht diese Möglichkeit weiterhin offen. Wenn wir auf diese Revision nicht eintreten, können wenigstens diejenigen Kantone, die einer Erhöhung des Streitwertes nicht zustimmen wollen, diese Summe bei 20 000 Franken belassen.
Ich will keine Kostensteigerungen für die öffentliche Hand und lehne ganz konkret diese geplante Erhöhung der Streitwertgrenze für kostenlose Verfahren ab.
Ich bitte Sie namens der Minderheit, den Nichteintretensantrag zu unterstützen.