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Eichenberger-Walther Corina · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-06-02

Wortprotokoll

Im Namen der Minderheit II beantrage ich Ihnen, Artikel 41 Absatz 3 des Militärgesetzes in der Fassung des Ständerates und des Bundesrates zu beschliessen. In der Kommission fiel der Entscheid mit nur einer Stimme Unterschied, und zwar mit dem Stichentscheid des Präsidenten.

Diese Bestimmung soll die Möglichkeit eines Ausbildungsdienstes im Ausland nicht nur für die Luftwaffe, sondern auch für die Verbandsschulung der Panzer- und Artillerietruppen schaffen. Es handelt sich dabei um eine Kann-Vorschrift. Solche Verbandsübungen im Ausland sollen nur möglich sein, falls eine gleichwertige Übung mit dem gleichen Ausbildungsziel nicht in der Schweiz durchgeführt werden kann. Übungen in der Gefechtstechnik sind in der Schweiz wohl möglich, nicht aber Verbandsausbildungen im scharfen Schuss. Wer also die Verteidigungsfähigkeit unserer Armee verbessern und stärken will, muss dieser Möglichkeit der Durchführung von Ausbildungsdiensten im Ausland zustimmen. Es geht nicht um Panzerschlachten, wie vorhin gesagt wurde, sondern um Übungen in genügend grossem Gelände. Auf unserem Staatsgebiet verfügen wir darüber eben gerade nicht, denn es sind ja auch die Sicherheitsvorschriften einzuhalten, wenn der Kampf der verbundenen Waffen geübt wird.

Stimmen Sie also dem Antrag der Minderheit II zu.

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