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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2009-06-02

Wortprotokoll

Die personalrechtlichen Grundlagen des Bundes halten fest, dass der Wegfall des Willens zur Zusammenarbeit einen Grund für eine ordentliche Kündigung darstellt. Dies gilt insbesondere für Generalsekretäre, Informationschefs sowie persönliche Mitarbeiter. Dieser Wille zur weiteren Zusammenarbeit hat aus bekannten Gründen gefehlt.

Basierend auf den personalrechtlichen Grundlagen wurde Herr Walter Eberle, Generalsekretär von Herrn Christoph Blocher, seiner Funktion enthoben. Er war von Herrn Blocher als Generalsekretär eingesetzt worden. Dieser hatte seinerzeit Andreas Huber-Schlatter, den damaligen [PAGE 957] Generalsekretär, eben auch von seiner Funktion enthoben. Das ist in der Regel so, wenn ein Bundesrat wechselt.

Die Arbeitsverhältnisse mit dem Informationschef Livio Zanolari und dem stellvertretenden Generalsekretär Yves Bichsel wurden in gegenseitigem Einvernehmen aufgelöst. Diese beiden Personen haben nachher noch für Herrn Christoph Blocher gearbeitet. Herr Bichsel ist heute Chef Stab von Herrn Bundesrat Maurer.

Sébastien Leprat, mein persönlicher Mitarbeiter, hat selber eine andere Aufgabe gesucht und ist jetzt in einer anderen Anstellung tätig, weil die Tätigkeit als persönlicher Mitarbeiter nicht vollumfänglich seinen Vorstellungen und seinen Kompetenzen entsprochen hat. Eduard Gnesa hat sich für die Funktion als Sonderbotschafter für Migrationszusammenarbeit interessiert. Sowohl das EJPD wie auch das EDA waren bereits seit Längerem überzeugt, dass ein neuer Schwerpunkt im Bereich Migrationspartnerschaften gesetzt werden soll, insbesondere durch eine Verstärkung der internationalen Migrationszusammenarbeit und den Ausbau der Hilfe vor Ort im Verbund mit anderen Ländern. Aus logistischen Gründen und weil die Zusammenarbeit so effizienter gestaltet werden kann, wird dazu eine Stelle vom Migrationsbereich des EJPD ins EDA verschoben.

Es wurden weder Versetzungen noch vorzeitige Pensionierungen durch die Departementsleitung ausgelöst. Es wurden auch keine Löhne nachträglich ausbezahlt und keine Entschädigungen oder Leistungen für vorzeitige Pensionierungen erbracht. Die Lohnfortzahlung oder die Ausrichtung von Abgangsentschädigungen richtete sich nach den personalrechtlichen Grundlagen des Bundes. Diese sehen für Generalsekretäre eine Entschädigung von einem Jahreslohn vor. Für die weiteren Funktionen basiert die Festsetzung der Entschädigung auf Kriterien wie Alter, Dauer der Anstellung, berufliche und persönliche Situation. Es wurden keine Pensionskassenleistungen seitens des EJPD geleistet.

Und zur dritten Frage: Für die neu geschaffene Funktion eines Sonderbotschafters für Migrationszusammenarbeit wurde, ich habe das gesagt, eine Stelle aus dem Bundesamt für Migration ins EDA transferiert, und diese Stelle wird auch vom EJPD finanziert.