Huber Gabi · Nationalrat · Uri · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-06-02
Wortprotokoll
Die KVF beantragt mit 15 zu 11 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben. Folgende Überlegungen haben die Kommissionsmehrheit zum Schluss geführt, dass kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf dafür besteht, der Post die Gewährung von Betriebs- und Hypothekarkrediten zu erlauben:
Zunächst einmal hegt die Kommissionsmehrheit grosse ordnungspolitische Bedenken. Der Bund soll keine Bankgeschäfte machen; dafür besteht auch überhaupt keine Notwendigkeit. In der Schweiz verfügen wir über eine sehr grosse Bankendichte, sodass für den Bund kein Anlass besteht, in den Markt einzugreifen. Auch müsste der Bund im Falle einer "Postbank light" im Sinne der Initiative die volle Haftung für Bankgeschäfte übernehmen, nachdem die Post heute noch als öffentlich-rechtliche Anstalt organisiert ist. Ohne Not und Notwendigkeit eine latente Staatshaftung zu übernehmen, macht keinen Sinn.
Sodann geht die Initiative davon aus, dass die Grossbanken ihre Kreditvergaben verschärfen könnten oder müssten und die Post in der Lage wäre, die Auswirkungen auf die KMU abzufangen. Der Marktanteil der Grossbanken bei den KMU-Krediten beträgt rund ein Drittel, derjenige der Kantonalbanken rund 28 Prozent und der Anteil der Regionalbanken und Sparkassen 4 Prozent. Es ist illusorisch zu glauben, der KMU-Wirtschaft würden plötzlich mehr Kredite und Darlehen zur Verfügung stehen. Es scheint die Vorstellung vorhanden zu sein, die von der Postfinance im Ausland angelegten 60 Milliarden Franken würden nur darauf warten, in der Schweizer KMU-Wirtschaft investiert zu werden. Es ist auch nicht so, dass Postfinance weniger strenge Kriterien bei der Kreditvergabe anwenden dürfte, als dies die derzeit in der Schweiz aktiven Banken tun. Eine solche Praxis wäre mit einer soliden, seriösen kaufmännischen Geschäftsethik nicht zu begründen.
Kundengelder im Inland anzulegen ist Postfinance bereits heute möglich. Sie muss keineswegs wegen der fehlenden Banklizenz im Ausland anlegen, wie sie dies selber behauptet. Sie könnte diese Gelder bereits heute im Inland investieren. Der wesentliche Grund für die Auslandanlagen sind in erster Linie die besseren Renditen.
Im Übrigen hat der Bundesrat, um den stockenden Interbankenmarkt zu beleben, das bestehende Kapitalmarktinstrument der Pfandbriefe ausgeweitet. Unter der Vermittlung der Schweizerischen Nationalbank und der Finma kam es Ende 2008 bereits zu einer ersten Transaktion für den Refinanzierungsausgleich im Umfang von rund 2 Milliarden Franken - unter Einbindung der Pfandbriefbank. An dieser Transaktion waren die UBS als Darlehensnehmerin, die Raiffeisenbanken, die ZKB sowie Postfinance als Pfandbriefinvestoren beteiligt. Die Privatplatzierung, welche hier durchgeführt wurde, eignet sich gut, um Gelder zielgerichtet zwischen den Banken, inklusive Postfinance, zu transferieren. Das Instrument der Pfandbrieftransaktionen hat sich bewährt und ist auch Ausdruck davon, dass privatwirtschaftliche Lösungen in der Krise möglich sind. Zudem hat sich der Interbankenmarkt in der Zwischenzeit weitgehend normalisiert, und die Blockade, während der keine Bank der anderen über den Weg traute, ist überwunden, bzw. die Gegenparteirisiken können wieder besser eingeschätzt werden.
Während die Post den Abbau von Poststellen plant, sprach der Postpräsident von der Notwendigkeit einer Postbank, um die Finanzierung des Postfilialnetzes zu unterstützen. Diese Drohung hat er zwar wieder rückgängig gemacht. Dass heute mit Postfinance die Poststellen quersubventioniert werden, ist aber offenbar eine Tatsache. Da müssten eigentlich schon heute die Alarmglocken läuten. Jedenfalls muss die Wettbewerbsfähigkeit der Post sowohl heute als auch morgen per se gewährleistet sein.
Die Kommissionsmehrheit hält ausserdem fest, dass die Post nicht über eine hinreichende Verfassungsgrundlage verfügt, um Bankgeschäfte betreiben zu können. Das Bundesamt für Justiz hat unter anderem zur Frage, ob die Weiterentwicklung der selbstständigen Geschäftstätigkeit von Postfinance in Richtung des Hypothekengeschäfts eine Verfassungsänderung benötige, ein Gutachten mit Datum vom 22. November 2006 verfasst. Darin kommt es zum Schluss, dass eine Verfassungsgrundlage nötig ist, sich eine solche aber im geltenden Verfassungsrecht nirgends findet. Fazit: Eine "Banklizenz light" ist nach dem Gesagten nicht notwendig und verfassungsmässig nicht abgedeckt. Der gesetzgeberische Handlungsbedarf, der bei der Vorprüfung einer parlamentarischen Initiative im Vordergrund steht, ist klar zu verneinen.
In diesem Sinne beantragt Ihnen die Kommissionsmehrheit, der Initiative keine Folge zu geben.