Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2009-06-08
Wortprotokoll
Sri Lanka hat den IWF um ein Beistandsabkommen und dabei um erhebliche wirtschaftliche Anpassungen ersucht. Diese sind aufgrund der bedeutenden Haushalt- und Aussendefizite und aufgrund der gegenwärtigen Schwierigkeiten, die Auslandschulden überhaupt zu bedienen, notwendig. Gemäss Artikel V der Statuten des Währungsfonds ist unter derartigen Umständen jedes Mitglied berechtigt, die Ressourcen des IWF in Anspruch zu nehmen. Jedes Abkommen ist aber vorher vom Exekutivrat des IWF zu bewilligen. Gegenwärtig ist im Exekutivrat noch kein Abkommen mit Sri Lanka traktandiert. Wenn ein solches kommt, wird das Begehren Sri Lankas von der Schweiz kritisch geprüft. In Übereinstimmung mit dem Mandat der Institution wird die Schweiz in erster Linie zu ökonomischen Fragen Stellung nehmen. Hierzu gehören unter anderem die Transparenz des Staatshaushaltes und die Höhe der Ausgaben für das Militär und die innere Sicherheit. Diese hat der schweizerische Exekutivdirektor, als einer von wenigen übrigens, bereits anlässlich der Beratung des regulären Länderexamens von Sri Lanka im vergangenen Oktober hinterfragt.