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Lang Josef · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion · 2009-06-08

Wortprotokoll

Wir haben drei Einwände gegen diese Beschaffung:

1. Im Dokument "Rüstungsprogramm 2009", das wohl alle Nationalrätinnen und Nationalräte erhalten haben, steht der Satz: "Die Erfahrungen der letzten Konflikte mit Waffen zeigen, dass Einsätze mit hoher Wahrscheinlichkeit in überbautem Gelände stattfinden." Das wahrscheinliche Szenario, wenn man zusätzlich von dem ausgeht, was uns bei der Präsentation der Waffen in Thun gezeigt wurde, sind Beispiele wie Irak oder Afghanistan. Ich stelle die Relevanz solcher Szenarien für dieses Land radikal infrage. Dabei befinde ich mich in bester Gesellschaft. Ich zitiere aus einem Leitartikel der "Neuen Zürcher Zeitung" vom Januar 2008: "In Anlehnung an Demonstrationen des Ausbildungszentrums des Heeres in Walenstadt haben nämlich Brigadekommandanten Übungen durchgeführt, die vielfach an Situationen im Irak und in Afghanistan erinnerten. Hierzulande handelt es sich aber nicht darum, gegen Aufständische und paramilitärische Organisationen zu kämpfen." Tatsächlich, das letzte Mal, dass dieses Szenario in unserem Lande stattgefunden hat, war im Mai 1845, als die freisinnigen Freischärler die Stadt Luzern je nach Sichtweise befreien oder erobern wollten.

2. Es geht nicht um Grenzverteidigung, sondern um die sogenannte Raumsicherung. Darüber haben wir schon beim Eintreten diskutiert. Was Raumsicherung ist, ist ziemlich unklar. Dieser Beschaffungsvorschlag beruht auf einem diffusen Raumsicherungsgedanken.

3. Jetzt möchte ich insbesondere die Kollegen und Kolleginnen der SVP-Fraktion bitten zuzuhören: Die erwähnten Szenarien, die Filme, die wir gesehen haben, Sätze wie der vorhin zitierte, Übungen wie die von der "NZZ" monierten machen militärisch sehr wohl Sinn - im Ausland. Aber das [PAGE 1109] Militärgesetz verbietet die Beteiligung von Schweizer Truppen an Kampfhandlungen. Deshalb gibt es auch immer wieder Bestrebungen, diese entscheidende Bremse zu lockern. Auch der erwähnte "NZZ"-Beitrag plädiert für die Lockerung dieser Bremse mit dem Hinweis darauf, dass die Grenze zwischen Peace-Keeping und Peace-Enforcement, also Kampfhandlungen, in der Praxis gar nicht mehr gezogen werden könne. Wir haben den Verdacht, dass es auch hier darum gehen könnte, Auslandeinsätze mit Kampfhandlungen zu üben, für eine Zeit, in der diese gesetzliche Bestimmung, diese gesetzliche Bremse, nicht mehr vorhanden ist.

Ich bitte Sie also, diesem Streichungsantrag zuzustimmen.