Leumann-Würsch Helen · Ständerat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-12-07
Wortprotokoll
Der alte Bonny-Beschluss liegt heute zur Verlängerung vor, und man kann sich fragen, ob es richtig ist, in einer Zeit des Aufschwungs mit Bürgschaften und Steuererleichterungen aus Mitteln der öffentlichen Hand Investitionsvorteile zu ermöglichen, damit gewisse Unternehmen besser zu behandeln als andere und ihnen somit bessere Wettbewerbsbedingungen zu verschaffen. Man muss sich weiter fragen, ob damit nicht allenfalls Strukturen erhalten werden, die eigentlich nicht mehr überlebensfähig sind, denn - egal, ob in guten oder schlechten Zeiten -: Alle Unternehmen brauchen günstige Rahmen- und Wettbewerbsbedingungen wie zum Beispiel eine wirtschaftsfreundliche Fiskalpolitik, ein breites und qualitativ ausgezeichnetes Bildungs- und Forschungsangebot sowie möglichst wenig staatliche Einmischung. Die Wirtschaft sorgt schon für sich selber, wenn die Rahmenbedingungen stimmen.
Ich gebe es zu: Bezüglich dieser Vorlage habe ich zwei Seelen in meiner Brust - eine wirtschaftspolitische, aber auch eine regionalpolitische. Wenn ich nun trotz meiner Bedenken auf die Vorlage eintrete, so heisst das nicht, dass ich meine wirtschaftspolitische Meinung geändert habe, sondern dass in diesem Falle mein Innerschweizer Herz ein bisschen stärker schlägt.
Aus regionalpolitischen Gründen werde ich also dieser Vorlage zustimmen, denn gerade bei uns gibt es natürlich Regionen, die ohne Unterstützung aussterben würden; das will ich nicht. Es scheint mir wichtig, dass auch in diesen Regionen, die mit der Anpassung ihrer Strukturen Mühe haben, Arbeitsplätze nicht nur noch in der Landwirtschaft angeboten werden. Die Vorteile ländlicher Gegenden kennen wir alle; unsere gut ausgebildeten Jungen sollen nicht abwandern müssen, sondern auch in diesen Gebieten eine Zukunft haben. Bestehende Beispiele zeigen, wie wertvoll solche Ansiedlungen sein können, und bestehende Beispiele zeigen ferner, dass auch die Vorteile für die Unternehmungen nicht zu unterschätzen sind.
Ich denke an die Lebensqualität der Führungsleute oder an die Treue und den Fleiss von lokalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Wichtig sind die Verbesserungen, die der Bundesrat vorschlägt: vor allem die überbetriebliche Förderung, also die Unterstützung von Institutionen und Projekten, die auf übergeordneter Ebene die Unternehmerpotenziale sowie die Innovations- und Investitionstätigkeit in den wirtschaftlichen Erneuerungsgebieten fördern und die gleichzeitig mehreren Unternehmen einer Region zugute kommen - d. h. Aufbau und Vernetzung unternehmerischer und technologischer Kompetenzen sowie Förderung der Risikobereitschaft und Risikofähigkeit von Unternehmen und Unternehmern. Dazu braucht es auch die intensive Zusammenarbeit mit lokalen Wirtschaftsförderungen. Ebenso wichtig aber scheint mir - das ist natürlich ein kantonales Anliegen, das ist mir schon klar -, dass die Pflege bestehender Unternehmen vor lauter Förderung von Neuansiedlungen nicht vergessen wird.
Die Kosten, resultierend aus der Verlängerung dieses Bundesbeschlusses, sind - im Gegensatz zu Fördermassnahmen in der EU - bescheiden. Trotzdem müssen wir uns gut überlegen, ob die Zinskostenzuschüsse, wie von der Mehrheit der Kommission gefordert, entgegen dem Antrag des Bundesrates wieder aufgenommen werden sollen oder ob wir dieses Geld nicht sinnvoller für neue Projekte verwenden. Denn die Wirksamkeit dieses Viertelprozentes ist [PAGE 860] äusserst bescheiden. Ich werde den Antrag der Kommissionsminderheit in der Detailberatung begründen.
Zusammenfassend: Ich bin für Eintreten und Zustimmung zur Vorlage.