preparatory:AB 97752
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2009-06-08
Wortprotokoll
Nach Schätzungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung belief sich im Jahr 2007 die Belastung der Gemeinwesen durch nicht als Vorsteuer abziehbare Mehrwertsteuern - in anderen Worten: durch die sogenannte Taxe occulte - auf insgesamt 2,35 Milliarden Franken. Davon betrafen 430 Millionen Franken den Bund, 980 Millionen Franken die Kantone und 940 Millionen Franken die Gemeinden. Die Anhebung der Steuersätze zugunsten der IV würde demzufolge die Mehrwertsteuerbelastung der öffentlichen Haushalte um jährlich insgesamt 125 Millionen Franken erhöhen. Davon entfallen 25 Millionen Franken auf den Bund, 50 Millionen Franken auf die Kantone und 50 Millionen Franken auf die Gemeinden. Dabei sind allfällige Verschiebungen zwischen den einzelnen Gebietskörperschaften - also Bund/Kantone, Kantone/Gemeinden - infolge der Neuregelung des NFA nicht berücksichtigt.