Lexipedia

Leumann-Würsch Helen · Ständerat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-12-07

Wortprotokoll

Ich spreche hier, aber das Gesagte gilt anschliessend für alle Bestimmungen, die dann angepasst werden müssten, je nachdem, wie wir entscheiden.

Zinskostenbeiträge - Sie wissen es - können für Bankkredite bis zu einer Höhe von maximal 5 Millionen Franken und über eine Zeitdauer von maximal fünf Jahren bewilligt werden. Die Vergünstigung beträgt je einen Viertel des Zinssatzes, hälftig durch Kanton und Bund zu tragen.

Aus folgenden Gründen unterstütze ich den Bundesrat, auf die Zinskostenbeiträge zu verzichten:

1. Im Gegensatz zu Bürgschaften und Steuervergünstigungen handelt es sich bei den Zinskostenbeiträgen um eine sehr direkte Form der Subventionierung.

2. Ein Kernproblem für Unternehmensgründungen und Erweiterungsprojekte, vor allem für Unternehmensgründungen von Klein- und Mittelbetrieben und vor allem in Randregionen, ist der erschwerte Zugang zu Kapital, denn es fehlen oft die notwendigen Sicherheiten. Für dieses Problem offeriert der Bundesbeschluss mit den Bürgschaften auch in Zukunft eine sinnvolle und wirkungsvolle Lösung.

3. Normalerweise sind die Zinskosten selbst heute kaum ein Problem. Hat ein Unternehmen den Kredit erhalten, so sollte es in der Regel auch die anfallenden Zinsen bezahlen können. Dieses Viertelprozent Erleichterung ist ein Tropfen auf den heissen Stein. Hängt der Erfolg der Firma von diesem Viertelprozent ab, ist es sehr fraglich, ob die Bürgschaft auch am richtigen Ort gegeben wurde.

4. In der Vernehmlassung wurde der Vorschlag der Streichung von verschiedenen Kantonen unterstützt, die über Erneuerungsgebiete verfügen. Gründe dafür sind auch in der Vernehmlassung vor allem Zweifel an der Wirksamkeit sowie Bedenken wegen wettbewerbsverzerrender Wirkungen.

5. Auch wenn die Zinskostenbeiträge des Bundes wegfallen, steht es den Kantonen selbstverständlich frei, weiterhin Zinskostenbeiträge zu sprechen. Dies wird vor allem für Projekte der Fall sein, die eine Priorität für den Kanton darstellen und für die der Kanton bereit ist, aus dem eigenen Budget Mittel bereitzustellen, wobei der Kanton dann auch selber entscheiden soll, wie hoch er seine Subvention ansetzen will. Ein ähnliches Beispiel sind die Baulandvergünstigungen, wo der Bund keine Beteiligung macht, für den Kanton jedoch manchmal Unterstützungsmassnahmen sinnvoll sind.

6. Die Zinskostenbeiträge stellen eine direkte Belastung für die Bundeskasse dar, auch wenn es sich in der Regel um kleine Beiträge handelt. Aus administrativer Sicht ist die Verwaltung jedoch arbeitsintensiv und zeitaufwendig. Auch das muss der Bund bezahlen. Kleine Zinskostenbeiträge sind verwaltungsökonomisch wenig effizient und für die Unternehmen kaum spürbar. Es geht ja hier nicht darum, dass wir den grundsätzlichen Kredit kleiner machen, sondern darum, dass wir ihn wirkungsvoller einsetzen können.

7. Letztes Argument: Auch wenn ich aus regionalpolitischen Gründen die Weiterführung der Unterstützung zugunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete befürworte, kann ich die Subvention der Zinskostenbeiträge nicht akzeptieren. Es ist ja schon fraglich, wie sich bereits bestehende Unternehmen, vor allem auch hier wieder die Klein- und Mittelbetriebe, vorkommen müssen, wenn neuen Unternehmungen Steuererleichterungen über mehrere Jahre angeboten werden.

Wie aber sollen wir dann die Zinskostenbeiträge rechtfertigen? Entweder ist ein neues Unternehmen für eine Region attraktiv und wir möchten es ansiedeln, dann gewähren wir eine gewisse Steuererleichterung, dies im Hinblick auf künftigen Steuerfluss. Wenn es aber nötig ist, diese Firma auch mit Zinskostenbeiträgen zu stützen, dann muss man sich wirklich fragen, wie lange es dauert, bis mit einem Gewinn gerechnet werden kann.

Ich bitte Sie also, dem Antrag des Bundesrates zu folgen.

Leumann-Würsch Helen · Ständerat · 2000-12-07 | Lexipedia | Lexipedia