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Riklin Kathy · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-06-09

Wortprotokoll

Ich spreche heute als ehemalige WBK-Präsidentin der Jahre 2006/07, welche den Auftrag von Ihnen erhalten hatte, griffige Massnahmen gegen gefährliche Hunde zu ergreifen. Am 1. Dezember 2005 wurde ein sechsjähriges Kind in Oberglatt, im Kanton Zürich, von drei American Pitbull Terriers zu Tode gebissen. Wir alle waren schockiert und tief betroffen. 147 Parlamentarierinnen und Parlamentarier haben eine "Blick"-Petition unterschrieben, 175 000 besorgte Bürgerinnen und Bürger haben die Petition ebenfalls unterzeichnet und eingesandt.

Die parlamentarische Initiative unseres Fraktionskollegen Kohler gab der WBK die Möglichkeit, selber aktiv zu werden. Es war damals bereits klar, dass es nicht unbedingt ein reines Kampfhundeverbot sein müsse, sondern dass auch andere Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor aggressiven Hunden ergriffen werden müssen.

Unsere WBK setzte eine Subkommission ein, in der alle Parteien vertreten waren. Sie wurde von unserem ehemaligen Kollegen Heiner Studer von der EVP präsidiert und tagte zwischen Oktober 2006 und März 2007 sechsmal. Sie legte einen Entwurf für die Ergänzung des Tierschutzgesetzes mit drei Kategorien von Hunden vor: gefährliche, möglicherweise gefährliche und wenig gefährliche Hunde.

Diese Klassifizierung fiel in der nachfolgend durchgeführten breiten Vernehmlassung durch. Nichtsdestotrotz wurde von den Kantonen und den meisten interessierten Kreisen die Schaffung eines nationalen anstelle von 26 unterschiedlichen kantonalen Hundegesetzen gutgeheissen. Auch die Verfassungsänderung, die nach der Expertise von Markus Müller, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Bern, und dem Schreiben des Bundesamtes für Justiz notwendig ist, um ein Gesetz zum Schutz des Menschen vor Tieren zu erlassen, wurde von den Kantonen und allen Parteien mit Ausnahme der FDP und der GLP gutgeheissen. Ohne Verfassungsgrundlage hat der Bund keine Kompetenz, ein Hunderassenverbot oder ganz allgemein Vorschriften zum Schutz des Menschen vor gefährlichen Tieren zu erlassen; es könnten auch Schlangen oder Krokodile sein.

Daher stehen wir heute zu dieser klaren und einfachen Regelung, welche den Tierschutzartikel ergänzt, ihn zu einem Artikel mit der Überschrift "Tierschutz und Schutz vor Tieren" umfunktioniert und um einen Absatz 2bis ergänzt: "Er" - der Bund - "kann Vorschriften erlassen über den Schutz des Menschen vor Verletzungen durch Tiere, die vom Menschen gehalten werden." Daher ärgert es mich schon, wenn ich das eben eingetroffene Schreiben des Schweizer Tierschutzes und der Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft lese: Sie finden einen Verfassungsartikel [PAGE 1127] schlicht überflüssig. Ich finde dies im wahrsten Sinne des Wortes zynisch.

Hatten wir nach dem tragischen Unfall noch Hunderte von Schreiben von besorgten Mitbürgerinnen und Mitbürgern erhalten, schreiben uns vier Jahre nach dem Unfall nur noch die Hundelobbyisten. Den Tierschützern und den vielen Hundefreunden in unserem Land kommen wir mit der Sozialisierung der Hunde, mit Hundehaltekursen für angehende Hundehalter und verordneten täglichen Hundesozialkontakten bereits in der Tierschutzverordnung entgegen. Dies ist ja schön. Was tun wir aber für unsere Kinder?

Der Schutz der Kinder, der Menschen ganz allgemein vor gefährlichen, abgerichteten oder schlecht gehaltenen Tieren, hat momentan keine Lobby. Wahrscheinlich braucht es wieder einen tragischen Unfall, und dann werden alle aufschreien und unsere Untätigkeit verurteilen. Ich appelliere an Sie: Wenn wir heute nichts tun, ist dies verantwortungslos. Ich möchte Sie auch daran erinnern, dass Sie am Volkswillen vorbeipolitisieren, wenn Sie die Vorlage jetzt ablehnen. In Zürich zum Beispiel haben die Stimmberechtigten am 30. November 2008 einem neuen Hundegesetz mit überwältigendem Mehr zugestimmt und per Stichfrage auch das Kampfhundeverbot mit 61 Prozent Jastimmen gebilligt. Mit dem vorliegenden Hundegesetz machen wir das auf nationaler Ebene Mögliche.

Als Kommissionspräsidentin musste ich für ein Pitbull-Verbot eintreten. Persönlich hätte ich eine Bewilligungspflicht für das Halten von Kampfhunden für richtig erachtet. Nötig wäre aus meiner Sicht ebenfalls eine Bewilligung für den Besitz von mehr als zwei Hunden, wie dies die Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt vorbildlich eingeführt haben.

In der "NZZ" wird am Pfingstdienstag echt zynisch getitelt: "Ein Hundegesetz für die Katz?" Herr Noser hat dies bereits zitiert. Die Journalistin hat keine einzige Person der Subkommission interviewt, einzig Ruedi Noser, der zusammen mit der ganzen FDP-Delegation in der WBK eine eigenartige Rolle gespielt hat, wenn die Freisinnig-Liberalen überhaupt an den Sitzungen anwesend waren.

Nun haben wir kein Verbot von gefährlichen Hunden und keine Bewilligungspflicht, aber doch einige wichtige Grundsätze festgelegt: Abrichtungsverbot, Zucht- und Einfuhrvorschriften, Haltungsvorschriften, Hundeausbildung, Leinenpflicht, Meldepflicht bei auffälligen Hunden und - ganz wichtig - eine klare Haftungsregelung, die von jedem Hundehalter zu Recht den Abschluss einer Versicherung bedingt.

Wir haben nach den Vernehmlassungsantworten der Kantone und der interessierten Parteien in vier eher mühsamen Sitzungen in einer Subkommission unter dem nun anwesenden Herrn Freysinger einen Konsens erarbeitet. Mir persönlich wäre die Integration der Artikel ins Tierschutzgesetz lieber gewesen, aber die deutliche Mehrheit der Subkommission wollte es anders.

Wir haben ein Gesetz vor uns, welches die inzwischen schnell beschlossenen kantonalen Hundegesetze nicht rückgängig machen kann. Aber es ist ein nützlicher Ansatz für eine Harmonisierung. Wenn der damalige Bundesrat 2006 schnell gehandelt hätte, ständen wir nicht vor dem heutigen Chaos mit bald 26 unterschiedlichen kantonalen Hundegesetzen. Dies ist unschön, aber gewisse Bundesräte haben dies zu verantworten. Schade!

Ich bitte Sie, dem Verfassungsartikel zuzustimmen. Er ist allgemein gehalten und kann uns auch bei anderen Tiergefahren nützlich sein. Das Hundegesetz verdient ebenfalls Unterstützung. Auch die Kantone haben sich in der erfolgten Vernehmlassung klar dafür ausgesprochen. Ich erinnere alle Fraktionen daran, dass sie sich einmal vehement für das Anliegen eingesetzt haben. Wir haben das Dokument, auf dem ihre 147 Vertreterinnen und Vertreter aufgeführt sind, gut aufbewahrt. In diesem Parlament ist es Mode geworden, Gesetzesvorlagen nach jahrelangen Beratungen einfach zu beerdigen. Ich erinnere Sie daran - frei nach einer Aussage von Bundespräsident Hans-Rudolf Merz vom 25. Februar dieses Jahres -: Wir sind nicht in einem Komödiantenstadl, wir arbeiten in einem nationalen Parlament. Wenn Sie je eine nationale Regelung wollen, dann müssen Sie den Vorschlägen der WBK zustimmen und auf das Gesetz eintreten. Ich bedaure es sehr, dass die Tierschutz- und Hundeorganisationen, nachdem wir ihnen enorm entgegengekommen sind, nun das Parlament zu instrumentalisieren versuchen.

Ich bitte Sie im Namen eines Teils der CVP/EVP/glp-Fraktion, auf das Gesetz einzutreten, und ich hoffe, dass es immer mehr werden, die dies tun werden.