Graf Maya · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2009-06-09
Wortprotokoll
Die grüne Fraktion wird sowohl auf den Bundesbeschluss zur Ergänzung der Bundesverfassung wie auf das neue nationale Hundegesetz eintreten und die Nichteintretensanträge ablehnen. Sie wird auch alle Einzelanträge ausser demjenigen von Frau Prelicz-Huber ablehnen und somit der Kommissionsmehrheit folgen.
Der vorliegende Entwurf der WBK-NR ist ein sorgfältig erarbeitetes, ausgewogenes Gesetz: eine Bundesregelung in Bezug auf den Umgang mit Hunden einerseits und den Schutz der Menschen vor gefährlichen gehaltenen Hunden andererseits, die auch die bereits in der Tierschutzverordnung vorhandenen Massnahmen mit einbezieht. Dieses Gesetz steht für mehr Sicherheit und setzt beim Hundehalter, bei der Hundehalterin an und nicht in erster Linie beim Tier, genauso übrigens, wie es von Fachkreisen sowie Hundehaltern und Hundehalterinnen wiederholt gefordert wurde.
Doch uns Grünen ist klar: Dieses Gesetz ist der kleinste gemeinsame Nenner. Oder pointierter: Dem Pitbull wurden die Zähne gezogen, dieses Gesetz hat nicht mehr viel Biss. Dabei dürfen wir nicht vergessen, wo wir einst gestartet sind. Mit der parlamentarischen Initiative Kohler, "Verbot von Pitbulls in der Schweiz", haben wir uns im Jahr 2006 als Parlament selbst den Auftrag gegeben, gesetzgeberisch eine Lösung dafür zu finden, wie Kampfhunderassen verboten und andere Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden ergriffen werden könnten. Ich möchte Sie daran erinnern, dass mehr als die Hälfte der Parlamentsmitglieder damals im Dezember 2005 die entsprechende "Blick"-Petition unterschrieben hat. Nun, dreieinhalb Jahre später, liegt - nach einer Vernehmlassung, in der Rassenliste und Pitbullverbot abgelehnt wurden, nach intensiven Gesprächen mit Fachkreisen und Kantonen über die praktische Durchführbarkeit solcher Verbote und nach einer sorgfältigen Gesetzesberatung in der Subkommission der WBK - ein Hundegesetz vor, das wir als einfach, praktikabel und auf Selbstverantwortung setzend deklarieren können.
Wir Grünen sind trotz des Minimalstandards überzeugt, dass es richtig ist, nun ein nationales Hundegesetz zu verabschieden, das die Halterinnen und Halter in die Pflicht nimmt, Massnahmen im Falle von aggressiven Hunden vorsieht, die Beaufsichtigung von Zuchtstätten ermöglicht und die Haftpflicht regelt.
Wir sind mehr als erstaunt, dass sich heute gerade diejenigen so vehement gegen dieses Grundlagengesetz wehren, die, wie die FDP oder die SVP, immer von Selbstverantwortung und von schlanken Gesetzen sprechen. Völlig befremdend ist das Verhalten der Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft und des Schweizer Tierschutzes, die zweimal angehört wurden, denen man bei vielem entgegengekommen ist und die nun plötzlich zu keiner Ausgewogenheit zwischen Tierschutz und Menschenschutz mehr bereit sind. Dieses Verhalten finde ich bedenklich.
Denken Sie daran: Wenn morgen wieder ein schlimmer Zwischenfall mit einem Hund passiert, hagelt es hier im Parlament Vorstösse, wie vor knapp vier Jahren beim tragischen Tod des kleinen Jungen im Kanton Zürich. Sie alle werden wieder eine Petition unterschreiben. Würden diejenigen, die jetzt Nein sagen, dann hinstehen und sagen: Ja, wir haben ein nationales Gesetz zum Schutze der Menschen vor gefährlichen Hunden verhindert, obwohl wir den Auftrag hatten und drei Jahre daran gearbeitet haben? Arbeitet so eine verantwortungsvolle Legislative?
Natürlich stimmt es, dass in der Zwischenzeit viele Kantone in Volksabstimmungen eigene, viel schärfere Gesetze beschlossen haben. Sie wissen so gut wie ich: Die Bundesmühlen sind handzahm und mahlen langsam. Doch alle Kantone, mit Ausnahme von zweien, und unzählige Organisationen haben in der Vernehmlassung ausdrücklich eine Lösung auf Bundesebene gewünscht. Die Chance ist also gross, dass es mit der Zeit eine Angleichung an die neuen gesetzlichen Vorgaben des Bundes geben wird. Aus demokratischen Gründen möchten wir Grünen aber, wie es in Artikel 13 festgehalten ist, die Regelungen der verschiedenen Kantone respektieren, denn fast überall sind diese von den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern in Volksabstimmungen mit grosser Mehrheit beschlossen worden.
Wir beantragen Ihnen, auf beide Vorlagen einzutreten und das nationale Hundegesetz zu verabschieden.