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Graf Maya · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2009-06-09

Wortprotokoll

Ja, Herr Bigger, man muss hier beim Tierschutzanwalt ganz klar festhalten, dass es nicht darum geht, dass dieser Tierschutzanwalt oder diese Tierschutzanwältin selbst nun Strafverfahren einleitet oder Anzeigen macht. Die Anzeige kommt auf den Tisch dieses Tierschutzanwaltes, wenn sie bereits erfolgt ist. Er leitet diese Gespräche, die ich wie Sie auch befürworte und die in dem von Ihnen dargelegten Fall nicht funktioniert haben.

Es ist ein Vorteil für die Landwirtschaft, und darum setze ich mich dafür ein. Übrigens, auch Biosuisse unterstützt dieses Anliegen. Wenn ein Strafverfahren vorliegt, ist es ein Vorteil, dass dieses Strafverfahren bei einem spezialisierten Anwalt, einer spezialisierten Anwältin sauber abgeklärt wird; dies gibt eine Sicherheit für die Landwirtschaft.

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