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Schibli Ernst · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-06-09

Wortprotokoll

Die Haustierhaltung ist ja von der Tierschutzgesetzgebung ebenfalls betroffen. Stellen Sie sich jetzt vor: Eine Person hält ein Tier, pflegt und ernährt dieses Tier perfekt, aber von den Tierschutzvorschriften her muss sie in der Haltung Abstriche machen. Soll dann diese Person durch eine Anzeige kriminalisiert werden, wenn das Tier nicht hundertprozentig nach den Tierschutzvorschriften gehalten wird?

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