Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-06-09
Wortprotokoll
Jedes Recht ist nur so gut wie sein Vollzug, oder anders gesagt: Was nützen die besten Rechtsnormen, wenn ihnen nicht nachgelebt wird und sie vom Staat nicht durchgesetzt werden? Beim Tierschutz zeigt sich diese Problematik des ungenügenden Rechtsvollzugs sehr deutlich. Wir haben zwar ein relativ fortschrittliches, aber immer noch verbesserungsbedürftiges Tierschutzgesetz. Wir haben auch Strafnormen, die dafür sorgen sollen, dass die Bestimmungen zum Schutz der Tiere und für deren korrekte Haltung beachtet werden. Nur, es hapert in unserem Lande da und dort beim Vollzug dieser Vorschriften. Sie werden in den verschiedenen Kantonen höchst ungleich - höchst ungleich! - um- und durchgesetzt, und dies ganz besonders dann und dort, wo es um Delikte im Bereich der eigentlichen, abscheulichen Tierquälerei oder einer Tierhaltung geht, bei der das Wohl und die Gesundheit der Tiere massiv beeinträchtigt werden. Leider gelangen viele Delikte gegen Tiere den Behörden schon gar nicht zur Kenntnis, und wenn, dann werden sie häufig am Ende mit so geringen Strafen sanktioniert, dass diese Strafen kaum Eindruck machen, praktisch also auch keine präventive Wirkung erzielen und dem Schutz der Tiere nur wenig dienen.
Dass dies leider Rechtswirklichkeit in unserem Land ist, liegt nicht zuletzt daran, dass in den Strafverfahren wegen Tierquälerei die Opfer keine Stimme haben und sich nicht am Strafverfahren beteiligen können. Diese Lücke könnte mit dem Institut des Tierschutzanwalts geschlossen werden. Ein solcher hat in den Strafverfahren betreffend Delikte gegen Tiere die Interessen der geschändeten, der betroffenen Tiere wahrzunehmen. Damit er das aber kann, müssen ihm im Strafverfahren verschiedene Parteirechte eingeräumt werden, zum Beispiel das Recht, Akten einzusehen, das Recht, Zeugen einzuvernehmen oder Beweismittel zu nennen, das Recht auch, ungenügende Entscheide anfechten zu können.
Mit der erst vor einem Jahr vom Parlament beschlossenen eidgenössischen Strafprozessordnung hätte die Möglichkeit bestanden, das Institut des Tierschutzanwalts auf Bundesebene einzuführen und damit schweizweit zu regeln. Einem entsprechenden Antrag hat sich der damalige Justizminister in der Rechtskommission zweimal widersetzt, und zweimal hat die Kommissionsmehrheit darauf bestanden. Aufgrund eines Einzelantrages hat unser Rat dann mit 79 zu 78 Stimmen entschieden, auf diese Möglichkeit zu verzichten. Damit ist nur noch die Initiative geblieben.
Meine Vorrednerin hat gesagt, es wäre schön gewesen, man hätte die Frage im Gesetz regeln können. Wir befinden uns nun also in der unangenehmen Situation, dass auch diese zweite Chance mit der eidgenössischen Strafprozessordnung vertan worden ist. Eine erste Chance hatten wir, diese Frage im Tierschutzgesetz zu regeln. Aber damals sagte man: Nein, das könnt ihr an einem anderen Ort, in der Strafprozessordnung, regeln. Dort hat man es nicht gemacht. Und jetzt, wo man das letzte Instrument, nämlich die Initiative nimmt, sagt man: Diese Initiative, das ist ein Instrument, das viel zu gross ist für diese kleine Frage. Das gehört nicht in die Bundesverfassung, regelt das im Gesetz! So kann es nicht gehen!
Der Bundesrat verweist darauf, dass die Kantone, wenn sie wollen, eine Amtsstelle mit solchen Aufgaben betrauen können. Und er bezeichnet diese Amtsstelle als öffentlichen Tieranwalt. Das ist Augenwischerei, denn es ist so - die Erfahrung zeigt es -, dass solche Amtsstellen in unserem System der politisch geführten Verwaltungen nicht völlig unabhängig agieren. Es bestehen nicht selten politische oder andere Hemmungen, unangenehme Aufgaben mit dem notwendigen Engagement und der erforderlichen Hartnäckigkeit zu verfolgen, so, wie es ein unabhängiger Tierschutzanwalt eben tun könnte.
Eine Regelung des Instituts Tierschutzanwalt auf Bundesebene, wie es die Volksinitiative will, um damit die Einführung für alle Kantone verbindlich zu machen, ist notwendig. Es ist notwendig, weil eben gerade jene Kantone, in welchen die schlechtesten Bedingungen für die Tiere bestehen und in denen dieses Tierschutzgesetz immer wieder massiv übertreten wird, kein Interesse haben, ihrerseits einen Tierschutzanwalt einzuführen. Deshalb ist ganz klar: Die Initiative ist zu unterstützen.
Ein letztes Wort: Sie können hier die Initiative zur Ablehnung empfehlen. Wir gehen in die Volksabstimmung, und ich bin überzeugt, in der Volksabstimmung werden Sie sehen, dass das Volk sich für den Schutz der Tiere entscheiden wird, wenn es vor die Entscheidung zwischen Tierwohl und irgendwelchen föderalistischen Idealen, die hier gepredigt werden, gestellt wird. Es ist nur schade, dass wir die Möglichkeiten verpasst haben, das auf unserer Ebene zu lösen, und dass wir jetzt den ganzen Aufwand einer Volksabstimmung durchstehen müssen. Schade um das Geld! Das sage ich zu jenen, die immer von Effizienz und Sparen reden.