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Casanova Corina · Graubünden · 2009-06-10

Wortprotokoll

Vielen Dank für die Rückmeldung betreffend den Geschäftsbericht der Bundeskanzlei.

Betreffend die Volksabstimmungen möchte ich Folgendes ausführen: Nach den Schlussabstimmungen der Räte zum Abschluss der Sessionen unterbreitet die Bundeskanzlei dem Bundesrat jeweils einen Antrag mit Vorlagen, die abstimmungsreif sind. Die Bundeskanzlei macht Vorschläge, welche Vorlagen dem Volk an welchem Abstimmungsdatum unterbreitet werden sollen. Dabei haben wir strenge gesetzliche Grundlagen und Vorgaben zu befolgen. Das Gesetz über die politischen Rechte schreibt vor, dass die Vorlagen vom Bundesrat mindestens vier Monate vor dem Abstimmungstermin festgelegt werden müssen. Die Volksinitiativen müssen dem Volk zehn Monate nach der Schlussabstimmung im Parlament unterbreitet werden. Das Korsett ist deshalb sehr eng, der Bundesrat hat nicht sehr viel Spielraum.

Aufgrund des Antrages der Bundeskanzlei entscheidet anschliessend der Bundesrat darüber, welche Vorlagen er am nächstfolgenden Abstimmungsdatum bringen wird. Überdies nimmt er jeweils Kenntnis davon, wie sich die Situation an weiteren Daten präsentieren könnte. Aber wie gesagt ist der Spielraum für die Berücksichtigung der Vorlagen sehr klein, die Rahmenbedingungen sind gegeben. Der Bundesrat nimmt auch Rücksicht auf allfällige kantonale Urnengänge. Wichtig ist vor allem, dass der Bundesrat widersprüchliche Abstimmungen vermeidet. Insbesondere ist es dem Bundesrat ein grosses Anliegen, dass die Erfolgschancen bei den Abstimmungen gross sind, vor allem natürlich bei Vorlagen, die das Parlament beschlossen hat. Er achtet auch darauf, dass nicht zu viele Themen auf einmal kommen und das nächste Mal vielleicht keine Themen da sind.

Betreffend die IV-Abstimmung: Der Bundesrat hat im Januar dieses Jahres beschlossen, die Abstimmung im Mai stattfinden zu lassen. Zwei Wochen später ist er auf diesen Entscheid zurückgekommen. Im Bundesrat wurde die Diskussion, nachdem die Frage öffentlich debattiert wurde, aufgenommen und danach die Verschiebung der Abstimmung beschlossen. Der Bundesrat wollte dem Parlament die Möglichkeit eröffnen, die Frage der Inkraftsetzung der Zusatzfinanzierung auf den 1. Januar 2010 gegebenenfalls nochmals zu diskutieren. Darum ist ein Schreiben an die Ratspräsidien ergangen mit dem Vorschlag, das Geschäft allenfalls im Verlauf der Frühjahrssession nochmals aufzunehmen.

Das Beispiel der IV-Zusatzfinanzierung zeigt, dass Sachzwänge überall spielen. Die IV-Zusatzfinanzierung ist als behördliche Vorlage zwar an keine gesetzlichen Erledigungsfristen gebunden, die Vorlage selber aber an das Inkrafttreten auf den Januar 2010, so dass kein grosser Spielraum mehr bestand.

Betreffend die Spezialfinanzierung des Luftverkehrs hat Bundesrat Leuenberger bereits Stellung genommen. Ergänzend ist noch zu erwähnen, dass der Bundesrat am 20. Mai dieses Jahres im Rahmen des Luftfahrtgesetzes die Verwendung der Gelder geregelt hat. Somit ist für die Stimmberechtigten klar, wofür die Gebühr verwendet wird. Diese Information ist wichtig für die Bürgerinnen und Bürger, die über die Vorlage befinden.

Betreffend die ausserparlamentarischen Kommissionen möchte ich noch informieren, dass der Bundesrat den Auftrag hatte, die Honorare zu harmonisieren. Wir haben eine Vorlage ausgearbeitet, die zurzeit in Konsultation bei den Staatspolitischen Kommissionen ist. Es wird zwischen gesellschaftsorientierten Kommissionen und marktorientierten Kommissionen unterschieden. Die Kategorienzuordnung in Markt- oder Gesellschaftsorientierung basiert auf folgender Grundüberlegung: Es existieren innerhalb des Spektrums der [PAGE 1208] ausserparlamentarischen Kommissionen sogenannt untypische Kommissionen, eben marktorientierte Kommissionen, deren Aufgabe und Organisationsstruktur sich deutlich von den übrigen Kommissionen unterscheiden. Daher stellt die Ausrichtung der Organisation das erste Unterscheidungskriterium dar.

Innerhalb der beiden Gruppen werden jeweils drei Entschädigungskategorien unterschieden, je nachdem, welche Aufgaben die Kommission wahrnimmt und welche Anforderungen an die Mitglieder gestellt werden resp. welche Reichweite die Arbeitsergebnisse der Kommission haben. Die Mitglieder der gesellschaftsorientierten Kommissionen haben für ihre Kommissionstätigkeit Anspruch auf ein Taggeld; die Ansätze variieren je nach Entschädigungskategorie zwischen 200 und 400 Franken. Die Mitglieder marktorientierter Kommissionen haben Anspruch auf eine pauschale Entschädigung. Die Präsidenten und Präsidentinnen von gesellschaftsorientierten Kommissionen erhalten zusätzlich 25 Prozent des Taggeldansatzes. In begründeten Ausnahmefällen können die Departemente diesen Ansatz auch verdoppeln. Das ist ein Unterschied gegenüber der früheren Regelung. Die frühere Regelung war von daher jedoch auch heterogen, und der Auftrag war ganz klar eine Harmonisierung dieser Honorare.

Zudem möchte ich noch darauf hinweisen, dass die Ausgaben für die ausserparlamentarischen Kommissionen in den vergangenen Jahren zurückgegangen sind. So betrugen sie 2008 insgesamt noch 15,7 Millionen Franken, 2007 betrugen sie 16 Millionen, und im Jahr 2006 waren es über 20 Millionen. Der Auftrag des Parlamentes war auch, dass die Vorlage zur Harmonisierung der Honorare und der Taggelder kostenneutral ausgestaltet sein müsse.

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