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Wyss Brigit · Nationalrat · Solothurn · Grüne Fraktion · 2009-06-10

Wortprotokoll

Ich möchte zu zwei Bereichen Bemerkungen machen, zum einen zur Sicherheit und zum andern zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Schweiz.

Bereits in der ausserordentlichen Session zur Verschärfung des Strafrechts hat Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf vor Schnellschüssen gewarnt und dafür votiert, dass die Anpassungen gezielt und überlegt vorzunehmen seien. Die Aussagen betreffend Sicherheit im Geschäftsbericht des Bundesrates von 2008 unterstreichen diese Vorgehensweise.

Im Unterschied zu den Polizeistatistiken anderer Länder ist die schweizerische polizeiliche Kriminalstatistik keine allgemeine, einheitliche Statistik. In Absprache mit den Kantonen wird das Bundesamt für Statistik erstmals 2010 eine aussagekräftige Statistik vorlegen können. Um die Sicherheit tatsächlich zu erhöhen, braucht das Parlament diese Zahlen zur Entwicklung der Kriminalität. Erst wenn diese Grundlagen vorliegen, können die möglichen Mängel und Lücken im Strafrecht sachgerecht behoben bzw. geschlossen werden. Wir gehen davon aus, dass sich der Bundesrat von seiner Vorgehensweise nicht abbringen lassen wird.

Zur Stärkung der Sicherheit und zur Bekämpfung der Kriminalität gehört auch das neue Bundesgesetz über die Organisation der Strafbehörden des Bundes. Die Grünen begrüssen die beiden wesentlichen Änderungen, welche der Ständerat kürzlich vorgenommen hat und die da wären, dass der Bundesanwalt bzw. die Bundesanwältin künftig vom Parlament und nicht mehr vom Bundesrat gewählt werden soll und dass die Aufsicht einem Fachgremium übertragen werden soll. Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf ist bereits auf die Linie des Ständerates eingeschwenkt, und wir hoffen, dass dies auch beim Nationalrat der Fall sein wird.

Zum Schluss noch kurz etwas zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Schweiz, und zwar zum Stichwort Lohngleichheit: Unter der Führung des Justiz- und Polizeidepartementes, in Zusammenarbeit mit dem Departement des Innern und dem Volkswirtschaftsdepartement, soll von 2009 bis 2013 evaluiert werden, ob und allenfalls wie die bereits ergriffenen Massnahmen wirken und ob es eventuell zusätzliche Massnahmen braucht, um die Lohngleichheit Wirklichkeit werden zu lassen. Seit mehr als zehn Jahren ist die Lohngleichheit im Gesetz verankert. Trotzdem verdienen Frauen heute durchschnittlich immer noch zwanzig Prozent weniger als Männer. Einmal mehr müssen wir feststellen, dass wir zwar die nötigen gesetzlichen Grundlagen haben, dass aber der Vollzug nicht oder nur ungenügend funktioniert. Wir begrüssen in diesem Sinn den sogenannten Lohngleichheitsdialog ausdrücklich und hoffen, dass dadurch dem Gleichstellungsgesetz endlich die nötige Nachachtung verschafft werden kann.