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Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2009-06-10

Wortprotokoll

Zunächst zu den offiziellen Fragen zur Luftfahrt und zu den Vertragsverhandlungen mit Deutschland. Eines ist als Voraussetzung klar: Zum Status quo ante, zu den Verhältnissen, wie sie vor der Auflösung des Vertrags mit der Schweiz und vor der Veranlassung der einseitigen deutschen Verordnung galten, kann nicht zurückgekehrt werden. Erstens bietet Deutschland dazu nicht Hand, und zweitens hat aber der Flughafen Zürich nicht unbedingt ein Interesse daran, zur früheren Situation zurückzukehren, denn betrieblich gesehen war sie für den Flughafen schlechter als das jetzige Regime. Das jetzige Regime ist allerdings aus verschiedensten Gründen keineswegs anstrebbar, und wir versuchen seit der einseitigen Verordnung, es wieder aufzuheben.

Nach anfänglichen Vertragsverhandlungen wurde auf eine Paketlösung gesetzt; das war sowohl im Sinne des Kantons Zürich, der das unterstützt hat, als auch des Bundesrates. Man hat es mit einer Paketlösung versucht. Dann kam der berühmte Besuch von Frau Merkel, an dem sie das bestätigt hat, was der deutsche Luftverkehrsminister vorher schon x-mal gesagt hatte, nämlich dass Deutschland keine Paketlösung wolle. Um einen Neubeginn der Verhandlungen zu ermöglichen, wurde dann - wie es der sachlichen Intention der deutschen Bundeskanzlerin entsprach - beschlossen, Lärmmessungen und Lärmstudien vorzunehmen, auf deren Grundlage die politischen Verhandlungen erfolgen könnten.

Was gesagt wurde, ist richtig: Deutschland hat sich zunächst auch gegen diese Verhandlungen gesperrt, und erst auf ministerielle Intervention hin ist es dann wieder vorwärtsgegangen. Es ist zwar nicht so, dass vorher keine einzige Sitzung stattgefunden hätte, sondern es haben einige Sitzungen auf unterem technischen Level stattgefunden. Nun, die technischen Verhandlungen werden spätestens nach den Sommerferien beendet sein, wahrscheinlich schon vorher. Die politischen Verhandlungen werden jedoch erst nach den Wahlen in Deutschland mit Aussicht auf Erfolg weitergeführt werden können, und zwar aus verschiedenen Gründen: zum einen, weil im Hinblick auf die Wahlen schon eine gewisse Paralysierung festzustellen ist, zum andern, weil wir noch nicht genau wissen, ob nach den Wahlen alles beim Alten bleibt.

Das ist aber nur der eine Aspekt. Es gibt auch auf schweizerischer Seite Aspekte, deretwegen vorher keine Lösung gefunden werden kann: In der Schweiz kann eine Lösung nicht einfach nur vom Bund festgelegt werden; es braucht auch die anderen Akteure. Wir haben die entsprechenden Erfahrungen ja damals beim Staatsvertrag gemacht. Es braucht hier alle Akteure in einem Boot.

Dazu ist erstens zu sagen, dass der SIL-Koordinationsprozess nun finalisiert wird. Er wird dieses Jahr zu Ende geführt werden können. Zweitens ist dazu zu sagen, dass im Kanton Zürich noch zwei Initiativen zur Abstimmung kommen: Über die eine wird am 27. September abgestimmt, die Abstimmung über die andere ist verschoben worden. Es ist wichtig, dass da Klarheit herrscht, damit auch die Regierung des Kantons Zürich genau weiss, woran sie ist. Was als eine wahrscheinliche Möglichkeit im Vordergrund steht, ist nämlich eine Kombination der sogenannten Variante J plus - das heisst Ostanflüge kombiniert mit Nordanflügen; beides nicht als einseitige Vorgabe an die deutsche Seite, sondern verquickt mit der Zusage Deutschlands, auf das bisherige Regime zu verzichten. Das heisst: Nicht nur weil die deutschen Wahlen erst im September stattfinden, können wir den Prozess nicht vorher abschliessen, sondern auch, weil die schweizerische Meinungsbildung vorher gar nicht vollständig abgeschlossen sein kann.

Es ist zu beachten, dass die Luftverkehrspolitik wohl von nationalem Interesse ist, dass aber der Flughafen verfassungsmässig keine eidgenössische Infrastruktur ist, wo der Bund mit Enteignungen oder einseitigen Vorgaben vorgehen kann, wie er das bei den Nationalstrassen oder bei den Rohrleitungen tun kann. Im Kanton Zürich kann in einer Volksabstimmung eine Piste beschlossen oder nicht beschlossen werden, und darauf ist Rücksicht zu nehmen.

Sie haben sich nach dem Abstimmungstermin für Artikel 86 der Bundesverfassung erkundigt. Diese Abstimmung soll am 29. November dieses Jahres stattfinden. Wir wollten diese Abstimmung nicht am selben Tag durchführen wie die Abstimmung über die Zürcher Initiative, also am 27. September, weil sich diese beiden Vorlagen beeinflusst hätten. Wir sind nicht der Meinung, das sei jetzt besonders lange gegangen. Eine solche Frist zwischen der Verabschiedung hier im Parlament und der Abstimmung im November dieses Jahres liegt durchaus drin.

Zu den Nationalstrassen: Für den Bundesrat ist die Situation vollkommen klar: Es geht um eine Aufklassierung. Das bedeutet, dass es nach der Einführung des NFA 400 Kilometer Nationalstrassen mehr gibt. Von daher haben wir selbstverständlich in die Vernehmlassung geschickt: Ja, wir sind einverstanden damit, das Netz zu erweitern, aber natürlich mit einer Kompensation. Die Kantone können nicht den Fünfer und das Weggli haben. Und wie wir es erwartet hatten, waren die Kantone mit der Aufklassierung natürlich ohne Weiteres einverstanden, nicht aber mit der Kompensation. Von uns aus hätte man es dabei bewenden lassen können. Aber man setzte dann freundeidgenössisch dennoch eine Arbeitsgruppe ein. Ich gebe zu: Ich blickte den Arbeiten dieser Arbeitsgruppe etwas skeptisch und nicht gerade vertrauensvoll entgegen. Aber zu meinem grossen Erstaunen scheint sich jetzt doch etwas anzubahnen, und zwar noch dieses Jahr. Nach den Sommerferien sollte die Arbeitsgruppe tatsächlich eine Mittellösung gefunden haben. Das ist wunderbar! Dieser Lösung wollen wir uns dann nicht widersetzen. Das Resultat werden Sie noch in diesem Jahr, nach den Sommerferien, erfahren.

Zu den einzelnen Fragen, zuerst zu jenen von Frau Gadient: Bei der Vorlage des Postgesetzes, das jetzt zur parlamentarischen Beratung angemeldet ist - wir haben es verabschiedet -, und bei Bahn 2030 sehen Sie eine Vernachlässigung der Berggebiete. Ich muss dem widersprechen. Im Postgesetz ist die Grundversorgung unmissverständlich festgehalten. Es sind sogar Auffangnetze formuliert für den Fall, dass die Post wider Erwarten finanziell dereinst nicht in der Lage sein sollte, die Grundversorgung zu erbringen. Dann müssten alle Marktteilnehmer in einen Fonds einbezahlen, woraus dann der Universaldienst finanziert würde. Wenn selbst das wider Erwarten nicht funktionieren sollte, weil es zu einem Massensterben aller Postanbieter käme, würde der Bund einspringen. Sogar das ist im Gesetz vorgesehen. Es ist unser ungebrochener Wille, dass alle, auch die peripheren Gebiete, bedient werden. Was Bahn 2030 angeht, so sind wir ja erst an der Arbeit, doch auch hier gilt natürlich die Erschliessung aller Gebiete als eine der wesentlichen Säulen unseres Staatsverständnisses.

Zum Bericht über die Wirkung der Umwelttechnologieförderung, nach dem Sie sich erkundigt haben: Dieser Bericht liegt intern tatsächlich vor, aber wir betrachten ihn politisch als einen Teil eines Ganzen, zusammen mit dem Wachstumsbericht, den das EVD erstellt. Das EVD wird diesen Wachstumsbericht gegen Ende dieses Jahres bringen; der Bundesrat wird ihn also noch in diesem Jahr beschliessen. Wir möchten unseren Bericht, der inhaltlich damit verknüpft ist, zusammen mit diesem Bericht bringen, also auch Ende dieses Jahres.

Worin besteht die Energieaussenpolitik? Das war noch eine Frage von Ihnen. Einen Teil der Frage haben Sie ja schon vorher beim EDA gestellt; dort haben Sie eine Antwort erhalten. Wir müssen sagen: Wir sind in Verhandlungen mit der EU. Diese Verhandlungen sehen nun allerdings etwas anders aus als damals, als wir damit begonnen haben. Aber die Verhandlungen laufen. Die bilateralen Verhandlungen mit Aserbaidschan und mit der Türkei betreffend Gasversorgung laufen auch. Die Energieaussenpolitik beschäftigt uns doch [PAGE 1203] recht intensiv, auch wenn sie im Bericht mit wenigen Zeilen abgehandelt sein mag.

Herr Binder hat im Namen seiner Fraktion noch nach der Interoperabilität gefragt. Da ist es so: Diesen Teil der Bahnreform, der ja seinerzeit vom Parlament zurückgewiesen wurde, haben wir neu formuliert. Wir möchten ihn noch einmal in die Vernehmlassung schicken, weil es doch einige neue Aspekt drinhat und wir glauben, es diene der Akzeptanz, wenn wir die Inputs, die wir insbesondere von den Kantonen erhalten werden, darin verweben können. Die Vernehmlassung wird jetzt gestartet, sie wird noch in diesem Jahr terminiert und sollte im Spätherbst fertig sein; wir sollten dann recht zügig zur Sache kommen können. Die Botschaft sollte spätestens Anfang nächstes Jahr kommen. Das Einzige, wofür ich keine Garantie übernehmen kann, ist die parlamentarische Verhandlung - da habe ich mich immer wieder getäuscht!

Sie, Frau Graf-Litscher, haben insbesondere die Erwartungen Ihrer Fraktion in das Projekt Bahn 2030 formuliert; ich danke Ihnen dafür. Ich schätze es, wenn man vorwärtsschaut, wenn man also bei der Behandlung des Geschäftsberichtes 2008 genau formuliert, wie ein Projekt im Jahr 2030 aussehen soll! Das ist gut! Ich habe die Erwartungen zur Kenntnis genommen und kann Ihnen sagen: Ich habe dieselben Erwartungen, aber die Hauptschwierigkeit bei diesem Projekt ist nach wie vor die Finanzierung. Da hoffe ich, dass all die, die an der Vernehmlassung teilnehmen werden, uns dann auch signalisieren, dass sie mit Finanzierungsformen einverstanden sind, mit denen all das, was erwartet wird, berappt werden kann.