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Stump Doris · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-06-04

Wortprotokoll

Wir haben ein grosses Problem: Die Schweiz wird zugebaut. Pro Sekunde verschwindet ein Quadratmeter Grünfläche unter Strassen, Einkaufszentren, Parkplätzen und Häusern; das sind täglich gut zehn Fussballfelder. Dazu kommt, dass bereits über 20 Prozent aller Gebäude ausserhalb der Bauzonen stehen. Was Herr Brunner vorhin angedeutet hat - dass Umnutzungen ausserhalb des Baugebietes möglich sein sollten und dass damit die Probleme, die wir heute diskutieren, gelöst würden -, hat nichts zu tun mit diesen Initiativen. Wir sind trotzdem regelmässig konfrontiert mit Vorstössen, die das Raumplanungsgesetz weiter aufweichen wollen.

Die Zweitwohnungen machen etwa 12 Prozent aller Wohnungen aus. Zwischen 1980 und 2000 verdoppelte sich die Fläche, die für Zweitwohnungen verbraucht wurde, und die Tendenz ist weiterhin steigend. Es ist uns bisher nicht gelungen, die Zersiedelung unseres Landes zu stoppen. Der haushälterische Umgang mit Boden ist im Moment in keinem Landesteil gewährleistet. Mehr überbaute Fläche bringt auch mehr Verkehr. Das bedeutet mehr Luftverschmutzung, Gefährdung der Gesundheit und Klimaveränderung. Diese Zusammenhänge sind uns allen bekannt.

Es ist aber auch unbestritten, dass die Entwicklung der Bevölkerung und der Wirtschaft weiterhin möglich sein muss. Damit diese Entwicklung jedoch nicht zum Schaden von Natur und Landschaft erfolgt, müssen wir mit den Instrumenten der Raumplanung für einen haushälterischen Umgang mit dem Boden sorgen, und zwar in allen Kantonen und allen Gemeinden.

Was schlagen die Initiativen zur Behebung des anerkannten Problems nun vor? Die beiden Initiativen greifen einige der Probleme auf und schlagen scheinbar einfache Massnahmen vor: Einerseits werden strenge Voraussetzungen für landschaftsbelastende Anlagen verlangt, andererseits soll der Anteil von Zweitwohnungen auf 20 Prozent des Wohnungsbestandes beschränkt werden. Die Umsetzung der Massnahmen nach einer Annahme würde jedoch zu grossen Problemen führen. Da die eine Initiative das Erstellen und Erweitern von umwelt- und landschaftsbelastenden Anlagen nur dann zulassen will, wenn dafür ein bildungs- und gesundheitspolitisches, ein natur- oder landschaftsschützerisches Bedürfnis besteht, zudem noch gesamtschweizerisch, würde ihre Annahme den Bau einer Vielzahl von Bauten und Anlagen verunmöglichen, die unseres Erachtens erstellt werden müssen. Verboten wären beispielsweise Bauten und Anlagen, die wirtschaftlichen Zwecken dienen, wie etwa Industrie- und Gewerbeanlagen, Einkaufszentren und sogar Kiesabbau- und Steinbruchanlagen. Verboten wären auch Anlagen, die der Energiegewinnung und -versorgung dienen wie Solar-, Wind- und Wasserkraftwerke sowie neue Hochspannungs- und Gasleitungen. Auch Sportplätze wären nicht mehr so einfach erstellbar, der Bau neuer Eisenbahnstrecken und Strassen würde erschwert.

Die Beschränkung auf gesamtschweizerische Bedürfnisse ist problematisch. Die Entwicklungsmöglichkeiten würden drastisch eingeschränkt werden, von daher ist das unseres Erachtens nicht zielführend. Selbst Anlagen wie grössere Lawinenverbauungen, die sich landschaftsbelastend auswirken, aber dem Schutz der Bevölkerung dienen, dürften in der Regel nicht einem gesamtschweizerischen Bedürfnis entsprechen und wären deshalb nicht mehr zu erstellen.

Das Problem der Zweitwohnungen ist erkannt und wurde in der Kommission und auch hier im Rat im Zusammenhang mit der Aufhebung der Lex Koller diskutiert. Es ist einerseits eine Frage der Masse, andererseits eine Frage der Nutzung dieser Wohnungen. Mit einer rein prozentualen Beschränkung der Zweitwohnungen wäre das Problem nicht gelöst. Wir haben im Zusammenhang mit der Aufhebung der Lex Koller dem Bundesrat den Auftrag erteilt, Vorschläge zu erarbeiten, wie das Problem der leeren Betten und der Zersiedelung im Zusammenhang mit touristischen Anlagen behoben werden kann. Das ARE erarbeitet im Moment neue Vorschläge. Im Zusammenhang mit der Revision des Raumplanungsgesetzes wurde vom Bundesrat auch ein neues Vorgehen beschlossen. Es soll eine Teilrevision vorgeschlagen werden, die wir unterstützen werden.

Die SP betrachtet die Lösungsansätze dieser beiden Initiativen nicht als zielführend. Wir betrachten auch den Gegenvorschlag der Grünen nicht als genügend umfassend und können ihn nicht vollumfänglich unterstützen. Wir unterstützen hingegen die am 14. August 2008 eingereichte Landschafts-Initiative, die zum Ziel hat, die Raumentwicklung in der Schweiz auf den Pfad der Nachhaltigkeit zu bringen. Sie setzt dazu Mittel ein, die unseres Erachtens sinnvoller sind als das, was man mit diesen Initiativen jetzt vorschlägt. Diese Mittel wären: Die Verantwortung für einen nachhaltigen Umgang mit dem Boden soll neu eine Verbundaufgabe des Bundes und der Kantone sein. Der Bund muss mehr Kompetenzen erhalten und darf nicht einfach alles den Kantonen oder sogar den Gemeinden überlassen. Die Verantwortung muss geteilt werden. Wir brauchen einen Verfassungsartikel, der das festhält und den Schutz des Kulturlands klarer definiert, die Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet und die Siedlungsentwicklung nach innen unterstützt. Die Landschafts-Initiative fordert auch, dass Bauzonen während zwanzig Jahren nicht vergrössert werden dürfen. Ausnahmen kann der Bundesrat bewilligen. Die Erhebungen haben ergeben, dass in der Schweiz genügend eingezontes Bauland vorhanden ist, dass die Entwicklung in den nächsten zwanzig oder sogar dreissig Jahren gewährleistet ist.

Im Vordergrund steht für die Zukunft also eine Teilrevision des Raumplanungsgesetzes, die als Gegenvorschlag zur Landschafts-Initiative vorgesehen ist. Das Stimmverhalten der SP-Fraktion ist deshalb differenziert. Wir anerkennen grundsätzlich den dringenden Handlungsbedarf zur Erhaltung unseres Lebensraums. Wir betrachten aber die zwei Initiativen nicht als zielführend. Wir unterstützen deshalb die Landschafts-Initiative, die im Moment aber nicht zur Debatte steht. Deshalb wird sich die SP-Fraktion zum Teil der Stimme enthalten und zum Teil aus taktischen Gründen die Initiativen unterstützen, damit dem Anliegen Gewicht verschafft wird.