Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2009-06-11
Wortprotokoll
Ich möchte Sie bitten, diese Motion zu unterstützen und gutzuheissen, und ich habe dafür drei Argumente:
1. Nationalrat Fehr hat es angedeutet: Wir befinden uns auf einem geplanten, systematischen Pfad von Steuerreformen. Die erste Etappe begann vor Jahren mit der Unternehmenssteuerreform I. Damals haben wir vor allem die Konzerne entlastet, die Gewinnsteuer reformiert und die Kapitalsteuer abgeschafft. Dann kam die Familiensteuerreform für Ehepaare und Zweiverdienerehepaare mit je einem Abzug und der Erhöhung des Zweiverdienerabzuges als Sofortmassnahme. Jetzt beschäftigen wir uns mit der Besteuerung von Familien mit Kindern, mit einem neuen Elterntarif, verbunden mit einem Kinderbetreuungsabzug. Der erste Teil der Mehrwertsteuerreform ist in dieser Session glücklicherweise behandelt worden und kann morgen in die Schlussabstimmung gehen. Als Nächstes folgt dann eben die sogenannte Unternehmenssteuerreform Wettbewerb. In dieser Reform geht es darum, den Steuerstandort Schweiz im internationalen Wettbewerb weiter zu stärken. Das führt mich zum zweiten Argument, zum Inhalt dieser Steuerreform:
2. Diese Reform wird eine Anzahl Elemente enthalten. Ein Element wird die Abschaffung zumindest eines Teils der Emissionsabgabe sein; Nationalrat Gysin hat es angedeutet. Weiter werden wir uns mit der Frage der Besteuerung des sogenannten Holdingdrittels befassen und hinterfragen müssen, ob die Domizilgesellschaften in der heutigen Form noch aufrechterhalten werden können oder ob wir sie allenfalls ganz abschaffen sollen. Das Ziel wäre dann, die guten, starken Domizilgesellschaften in die Verwaltungsgesellschaften zu überführen und die schlechten halt unter Umständen zu verlieren, wahrscheinlich sogar zugunsten des guten Rufs unseres Steuersystems. Letztlich kommt dann auch just das Thema der konzerninternen Transaktionen zur Sprache, die zu besteuern sind bzw. deren Besteuerung zu regeln ist. Insofern passt diese Motion haargenau in das Bild, das wir im Zusammenhang mit dieser nächsten, anstehenden Steuerreform zeichnen wollen.
3. Nationalrat Fehr hat von den Ausfällen gesprochen. Natürlich, eine Steuerreform hat immer Ausfälle zur Folge. Nur: Nicht jede Steuer hat dieselben Wirkungen. Wenn wir die Besteuerung natürlicher Personen nehmen, unter dem Aspekt von Abzügen, sagen wir des Ehepaarabzuges, dann erwarten wir damit nicht unbedingt einen volkswirtschaftlichen Mehrertrag, der diese Ausfälle kompensieren würde, sondern das sind Erleichterungen, die wir im Rahmen der Familienbesteuerung gewähren. Dann gibt es aber andere Reformen, nämlich solche, die dazu dienen, Geschäfte anzuziehen oder Anreize zu schaffen. In diesem Zusammenhang geht es eben gerade bei der Unternehmensbesteuerung darum, Anreize für Unternehmen zu schaffen, sich in der Schweiz niederzulassen und von den Vorteilen unseres Steuersystems zu profitieren. Das ist uns mit der Unternehmenssteuerreform I in sehr hohem Masse gelungen. Nachdem diese Reform in Kraft gesetzt wurde, hat das Bruttoinlandprodukt während der folgenden Jahre etwa 15 Prozent Wachstum erfahren. Aber die Einnahmen aus der Besteuerung von juristischen Gesellschaften haben in der gleichen Zeit um über 30 Prozent zugenommen. Ich weiss, dass man diese beiden Zahlen nicht tel quel miteinander verbinden soll, aber es gibt einen klaren Hinweis darauf, dass diese Steuerreform eben gegriffen hat und dass wir uns, wie erhofft, zusätzliche Steuerpflichtige geholt haben. Das wird mit dieser Steuerreform genauso sein. Ich denke, gerade diese Motion wird uns in eine solche Richtung führen.
Aus all diesen Gründen möchte ich Sie bitten, die Motion anzunehmen und damit der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen.