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Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-05-25

Wortprotokoll

Dieses Geschäft hat eine lange Geschichte hinter sich. Ich glaube, man darf sagen, dass es jetzt ein reifes oder ein reiflich durchdachtes Projekt ist, hinter welchem nun auch eine breite Allianz steht, nämlich von den Mieterverbänden bis zu den Hauseigentümern; und auch die Kantone stehen dahinter. Für mich bringt dieses Geschäft etwas zusammen, das sich damals, bei den Abstimmungen im Jahr 2000 - sie sind jetzt mehrfach erwähnt worden -, fast unversöhnlich gegenüberstand. Sie erinnern sich: Die Bevölkerung stimmte damals über die Förderabgabe und über eine ökologische Steuerreform, die sogenannte Grundnorm, ab. Sie lehnte beide Vorlagen ab, die Förderabgabe allerdings nur mit einer hauchdünnen Mehrheit. Diesen Projekten gegenübergestellt war die Lenkungsabgabe im Rahmen des CO2-Gesetzes. Doch schon damals war klar, dass man eine Lenkungswirkung, wie sie mit dem CO2-Gesetz vorgesehen ist, nur dann erreicht, wenn die Abgabe entsprechend hoch ist; etwas, was im Parlament in den vergangenen fast zehn Jahren aber nie mehrheitsfähig war. Umgekehrt war klar, dass man mit einer Förderabgabe, sofern sie effizient eingesetzt wird, für das Klima bedeutend mehr herausholen kann.

Es ist nämlich so, Frau Kollegin Forster, dass der Mitnahmeeffekt nirgends so klein ist wie dann, wenn man mit einer Förderabgabe ganz gezielt sagen kann, wer das Geld bekommt - im Gegensatz zum Beispiel zu Steuererleichterungen, die eben sehr unspezifisch wirken. Mit dem vorliegenden Gesetz versöhnen wir die beiden Ansichten, indem ein Teil dieser Lenkungsabgabe, die erst seit Kurzem erhoben wird, als Förderabgabe verwendet wird.

Die Vertreter der Minderheit erheben jetzt bezüglich der Teilzweckbindung den Vorwurf, damit breche man ein Versprechen, das man im Jahr 2000 der Bevölkerung gemacht habe, nämlich dass die CO2-Abgabe vollständig an Bevölkerung und Wirtschaft zurückerstattet werde. Dieses Versprechen war damals so gemacht worden, das ist richtig. Es wurde damals der Bevölkerung aber auch versprochen - und dieses Versprechen haben wir sogar ins Gesetz geschrieben -, dass der Bund, wenn absehbar wird, dass die Reduktionsziele des CO2-Gesetzes mit den freiwilligen Massnahmen nicht erreicht werden, eine CO2-Abgabe erhebt, die so hoch sein soll, dass die Ziele des CO2-Gesetzes erreicht werden.

Dieses Versprechen, ich habe es gesagt, steht im Gesetz, in Artikel 3 Absatz 2, und daran hat sich das Parlament auch nicht gehalten - im Gegenteil: Wir werden die Ziele, wie wir sie im CO2-Gesetz formuliert haben, nicht nur nicht erreichen, sondern wir sind im Bereich Treibstoffe vom Ziel weiter entfernt denn je. Wenn wir also heute beschliessen, dass wir die CO2-Abgabe nicht mehr vollständig direkt an die Bevölkerung und Wirtschaft zurückerstatten, tun wir dies sozusagen als Ultima Ratio, weil sich das Parlament nicht an das Gesetz hält. Diese Nichteinhaltung einer gesetzlichen Vorgabe halte ich übrigens für viel gravierender, als wenn das Parlament nun auf demokratischem Wege - mit den Referendumsmöglichkeiten, Herr Kollege Brändli hat es erwähnt, und allem, was dazugehört - ein neues Gesetz verabschiedet.

Schliesslich tun wir das alles aber nicht einfach aus juristischen Überlegungen, sondern mit der heutigen Vorlage verfolgen wir klare klimapolitische Ziele. Wir wollen die CO2-Emissionen senken, und wir wissen, dass sich das mit den Gebäudesanierungen am weitaus effizientesten machen lässt. Mit einer Förderung im Umfang von 170 Millionen Franken pro Jahr können wir innerhalb von zehn Jahren 27 Millionen Tonnen CO2-Emissionen verhindern. Aufgrund des langen Lebenszyklus von Gebäuden sind diese Einsparungen ja auch besonders interessant.

Die Teilzweckbindung hilft uns aber auch, Kosten zu sparen. Die Haushalte und der Dienstleistungssektor geben pro Jahr 4,5 Milliarden Franken für den Einkauf von Erdöl aus. Dieses Geld fliesst direkt in die Erdölländer. Wenn wir mit der Teilzweckbindung im Umfang von jährlich ungefähr 170 Millionen Franken nach zehn Jahren den Erdölverbrauch um 4 Prozent senken können, entspricht das einer Einsparung von 180 Millionen Franken pro Jahr, und das während vierzig Jahren; diese Einsparung ist also beträchtlich. Selbst wenn wir auch noch die zwei Drittel der Kosten mit einberechnen, die ja dann von den Privaten aufgewendet werden müssen, ist das Ganze am Schluss immer noch rentabel.

Die Vorlage, über die wir heute befinden, kann also so zusammengefasst werden: Wir investieren in der Schweiz, um beim Erdölimport zu sparen, und erreichen damit erst noch eher unsere Klimaziele. Diese Stossrichtung stimmt meines Erachtens nicht nur in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, aber in wirtschaftlich schwierigen Zeiten - in solchen [PAGE 294] stecken wir im Moment - stimmt diese Stossrichtung erst recht.

Ich erlaube mir noch ein Wort an meinen Vorredner, Kollege Brändli, der die Krankenkassenprämien erwähnt hat. Ich möchte einfach darauf hinweisen, dass diese Teilzweckbindung mit der Erhöhung der Krankenkassenprämien überhaupt nichts zu tun hat. Die Rückerstattung über die Krankenkassenprämien ist ausschliesslich das Vehikel, um diese CO2-Abgabe an die Bevölkerung zurückzuzahlen. Aber wenn das Geld jetzt nicht mehr oder teilweise eben für eine Förderabgabe verwendet wird, hat das mit der Erhöhung der Krankenkassenprämien wirklich rein gar nichts zu tun.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und diese gemäss den Anträgen der Kommission zu verabschieden. Die Vorlage wurde auch mit den Kantonen abgesprochen und bereinigt. Da die Kantone diese Vorlage ja im Wesentlichen umsetzen werden, ist das umso wichtiger.