David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-05-25
Wortprotokoll
Ich möchte eigentlich nochmals den Gedanken aufnehmen, wozu wir das alles machen und was die Bevölkerung in der Klimaproblematik von uns erwartet. Wenn wir eine CO2-Abgabe erheben, erwarten doch alle Leute, dass damit eine Wirkung verbunden ist. Das ist Sinn und Zweck einer Lenkungsabgabe, sie muss am Ende Wirkung zeigen. Ich bin überzeugt, dass die Bevölkerung auch bereit ist, dafür eine Abgabe zu leisten, weil die schadstoffabhängige Abgabe, wenn man also beim Schadstoff ansetzt, genau das Richtige ist. Das ist viel besser als allgemeine Steuern.
Eine Lenkungsabgabe muss auch lenken. Die Lenkungsabgabe, die wir jetzt haben, lenkt nicht, sie ist eben leider praktisch eine Steuer. Mit der reinen Erhebung in der Grössenordnung, wie wir sie jetzt haben, und mit der Rückgabe über die AHV und die Krankenversicherungsprämien hat sie praktisch keine Wirkung. Daher müsste man die Frage stellen, ob so eine Abgabe, die keine Lenkungswirkung hat, überhaupt verfassungskonform ist.
Es ist auch richtig, dass eine Lenkungsabgabe auf der Einnahmenseite, aber auch auf der Ausgabenseite lenken darf. Die Theorie, die hier zum Teil aufgenommen wurde, es sei nicht zulässig, dass man auf der Ausgabenseite lenken dürfe, ist nicht richtig. Man darf, man muss nur beim gleichen Zweck bleiben. Es ist ganz klar, wir dürfen dieses Geld nur für die Verminderung des CO2-Ausstosses ausgeben. Aber solange wir das machen und das Geld für nichts anderes ausgeben, sind wir voll im Bereich der Lenkungsabgabe, und zwar im Bereich einer effizienteren Lenkungsabgabe, als wir sie heute haben. Daher bin ich auch überzeugt, dass wir uns voll auf dem Boden der Verfassung bewegen, wenn wir das Prinzip beachten, dass sowohl auf der Steuer- oder Abgabenerhebungsseite das Lenkungsziel der CO2-Emissionsreduktion im Vordergrund stehen oder alleiniges Ziel sein muss als auch auf der Verwendungsseite, wo wir das Geld ausgeben.
Das ist für mich mit dieser Vorlage sichergestellt, weshalb ich Sie bitte, auf die Vorlage einzutreten.