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Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-05-25

Wortprotokoll

Einleitend schliesse ich mich der Wertung von Herrn Kollege Stadler über die gute Arbeit des Bundesgerichtes an. Ich möchte jedoch zu dem, was Herr Kollege Stadler im Auftrag der Geschäftsprüfungskommissionen hinsichtlich der Aufsicht gesagt hat, einen gewissen Kontrapunkt setzen.

Vorauszuschicken ist Folgendes: Die seit nunmehr sieben Jahren bestehende Gerichtskommission hat durch die Kontakte mit den neu zu wählenden Richterinnen und Richtern einen recht guten Einblick in die Tätigkeit der Gerichte erhalten. Dazu kam, dass verschiedene Mitglieder der Gerichtskommission auch anderen Aufsichtskommissionen, seien es Finanzkommissionen, seien es Geschäftsprüfungskommissionen, angehören. Es hat sich in der Folge gezeigt, dass aufgrund der erhaltenen Eindrücke der Wunsch entstanden ist, die ganze Frage der Aufsicht einmal einer völlig anderen Optik zu unterwerfen und sich einmal ohne jegliche Vorgaben zu überlegen, wie ein ideales Aufsichtssystem eigentlich aussehen könnte - im Bewusstsein dessen, dass es etwas total Ideales nie geben wird. Diesbezüglich haben wir gegenüber dem, was der Vertreter unserer Geschäftsprüfungskommission gesagt hat, zwei wesentliche Unterschiede festgehalten.

Ich lege Wert auf die Feststellung, dass die Gerichtskommission keine Fachkommission ist. Die Gerichtskommission konnte es deshalb nur unternehmen, Anregungen zu machen und diese dann anschliessend den zuständigen Kommissionen zuzuweisen, in diesem Fall den Kommissionen für Rechtsfragen. Das ist geschehen. Es wird Sache der Kommissionen für Rechtsfragen sein, darüber zu befinden, ob der von der Gerichtskommission zur Kenntnis genommene Vorschlag Recht werden könnte.

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Ich komme nun auf zwei Punkte zu sprechen. Der erste Punkt betrifft die Aufsicht des Parlamentes über die Bundesgerichte. Wir haben völlig wertungsfrei festgestellt, dass das Bundesgericht, aber indirekt auch die erstinstanzlichen Bundesgerichte in verschiedenster Art und Weise mit dem Parlament in Kontakt kommen: mit zwei Finanzkommissionen, zwei Geschäftsprüfungskommissionen, mit der Geschäftsprüfungsdelegation, der Finanzdelegation, mit der Gerichtskommission und - wenn es um die Umsetzung von Anliegen geht - auch mit den beiden Kommissionen für Rechtsfragen. Diese Fülle von Kontakten zwischen Parlament und den Bundesgerichten ist problematisch, und zwar aus der einfachen Erkenntnis heraus, dass dann, wenn sich mehrere für etwas zuständig fühlen, nur zu bald der Eindruck entsteht, dass dann überhaupt keine eigentliche Zuständigkeit besteht. Wir haben uns dann die Frage gestellt, ob es nicht einen Ausweg gäbe.

Wir haben dabei festgestellt, dass in anderem Zusammenhang das Bundesparlament auch schon Beschlüsse gefasst hat, die die Aufsicht zu konzentrieren versuchten. Ich erwähne zwei Beispiele, wobei hier in keiner Art und Weise ein Vergleich mit den Gerichten gemacht werden kann, ausser von der aufsichtsrechtlichen Seite her: die ETH auf der einen Seite und die Neat auf der anderen. Wir haben uns die Frage gestellt, ob es nicht richtig sein könnte, dass eine Kommission im Parlament für alle Belange des Gerichtes zuständig wäre, nicht nur für die Aufsicht, sondern auch für die Wahl. Ob eine solche Konzentration der Aufsicht nicht richtig wäre, muss nun diskutiert werden.

Ich bin der Auffassung, und zwar auch aus Erfahrungen aus meinem privaten Umfeld, dass Aufsicht dann und nur dann funktionieren kann, und zwar wechselseitig, wenn klar ist, wer in welchem Umfang die Aufsicht hat. Dies liegt nicht nur im Interesse derjenigen, die die Aufsichtspflicht haben, sondern auch im Interesse der Beaufsichtigten. Bei nur einer Aufsichtsinstanz gibt es eine viel intensivere Beziehung, dank der viel umfassender beurteilt werden kann, was Sache ist. Dies ist der eine Punkt.

Der zweite Punkt betrifft die Aufsicht über die unteren Bundesgerichte. Wir von einer Subkommission sind zur Auffassung gelangt - hiervon hat die Gerichtskommission Kenntnis genommen -, dass es sich durchaus rechtfertigen liesse, dass das Parlament nicht nur die Oberaufsicht, sondern auch die Aufsicht über die unteren Bundesgerichte ausüben würde. Der Gründe sind mehrere; ich erwähne Folgendes: Wenn wir schauen, welche Vorinstanzen das Bundesgericht in der Regel zu beurteilen hat, und zwar als urteilende Instanz, sehen wir, dass dies in aller Regel die kantonalen Verwaltungsgerichte oder die kantonalen Obergerichte sind. Es gibt unseres Wissens keinen Kanton, bei dem die Aufsicht über diese beiden Gerichte - bei Kantonen je die höchsten Gerichte - nicht vom jeweiligen Parlament ausgeübt wird. Das Bundesgericht hat also bezüglich Aufsicht über solche kantonalen Gerichte nichts zu tun. Nun sind aber das Bundesstrafgericht und das Bundesverwaltungsgericht qualitativ genau gleich Vorinstanzen des Bundesgerichtes. Es ist zu fragen, ob es sich rechtfertigt, zwischen den kantonalen Ober- und Verwaltungsgerichten und dem eidgenössischen Verwaltungs- bzw. Strafgericht eine Unterscheidung zu machen. Liegt es nicht auch im Interesse der Rechtsprechung, eine völlige Unabhängigkeit zu haben, sowohl bei den unteren Gerichten wie auch beim Bundesgericht? Wirft es nicht die Frage auf, zumindest in der Optik der Laien, dass die Aufsicht eben auch eine gewisse Abhängigkeit der beaufsichtigten Instanz von der Aufsichtsinstanz zur Folge hat? Im Interesse der Rechtsprechung wäre unseres Erachtens hier eine klare Trennung zu machen.

Eine Ausdehnung der Aufsicht des Parlamentes auf alle Bundesgerichte wäre auch deshalb richtig, weil die Erfahrung eben doch gezeigt hat, dass gewisse Belange bestehen, bei denen durchaus eine unterschiedliche Interpretation durch das Bundesgericht einerseits und durch untere Gerichte andererseits möglich ist. Eine Aufsicht nur durch eine Parlamentskommission würde die Voraussetzungen dafür schaffen, dass solche Fragen auf dem Wege der parlamentarischen Aufsicht bereinigt und geklärt werden könnten.

Es liegt mir daran, Ihnen diese Auffassung, die völlig anders ist als jene, die von den Geschäftsprüfungskommissionen vertreten wird, zur Kenntnis zu bringen. Alle diejenigen, die in der Kommission für Rechtsfragen sitzen, haben Gelegenheit, darüber zu diskutieren. Das Plenum wird aufgrund des Berichtes der Kommission für Rechtsfragen dann zu entscheiden haben, ob eine zeitgerechte, moderne, zielstrebige Aufsicht nicht doch besser ist als das, was wir heute haben.