Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2009-05-26
Wortprotokoll
Worum geht es in der Botschaft zum Bundesbeschluss über die Genehmigung des Rahmenbeschlusses und insbesondere dann auch zum Entwurf des Schengen-Informationsaustausch-Gesetzes? Es geht um eine Weiterentwicklung von Schengen. Das Schweizervolk hat am 5. Juni 2005 die Assoziierung der Schweiz an Schengen gutgeheissen. Die Kooperationsregel des Schengener Durchführungsübereinkommens wurde auf Initiative von Schweden hin mittels eines Rahmenbeschlusses, der nun vorliegt, detailliert und konkreter formuliert. Wir haben bis zum 28. Februar 2010 Zeit - das wurde gesagt -, diese Weiterentwicklung zu übernehmen. Die Schweiz hat als assoziierter Staat die Gelegenheit wahrgenommen, bei der Ausgestaltung des Rahmenbeschlusses ihre spezifischen Anliegen einzubringen, und sie hat dies mit Erfolg getan.
Es geht, wie Herr Ständerat Bürgi gesagt hat, nicht um einen automatischen Informationsaustausch, ausser dort, wo spontane Anfragen zur Diskussion stehen. Der Geheimnisschutz bleibt gewahrt, die Abgrenzung zur Rechtshilfe ist sichergestellt. Mit anderen Worten: Die Kohärenz der im Assoziierungsabkommen getroffenen Verhandlungslösung zur internationalen Amts- und Rechtshilfe in Fiskalsachen bleibt gewahrt. Das bedeutet also, dass alle Geheimnisse in dem Masse geschützt bleiben, wie es unser nationales Recht vorsieht; dies betrifft namentlich auch das Bankgeheimnis. Zukünftige Anpassungen der Modalitäten der Amtshilfe im Rahmen der bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen werden sich auf die Amtshilfe zwischen Steuerbehörden in Fiskalsachen beschränken.
In dieser Vorlage geht es aber allein um die Amtshilfe zwischen Polizeibehörden. Die Vorlage stellt sicher, dass in diesem polizeilichen Rahmen seitens der Schweiz keine Informationen ausgetauscht werden, die für Abgabehinterziehung relevant sind. Die Vorlage schliesst denn auch Steuerbehörden vom Geltungsbereich aus. Auch an der bewährten Abgrenzung zwischen Amts- und Rechtshilfe, die wir heute haben, wird durch diese Vorlage nichts geändert. Der [PAGE 316] zentrale Vorteil dieser Vorlage besteht darin, dass die schweizerischen Polizei- und Grenzwachtbehörden, die ihre internationalen Kooperationspflichten mit der nötigen Gewissenhaftigkeit und Beförderlichkeit wahrnehmen, nun eine verbindliche Handhabe haben, alle Partnerstellen im Schengen-Raum zur Gewährung von Gegenrecht anzuhalten. Darauf sind unsere Polizeibehörden angewiesen, wenn sie in diesem Raum noch vermehrt Schutz und Sicherheit gewährleisten wollen.