David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-05-27
Wortprotokoll
Die Motion kommt wirklich sehr ansprechend daher. Man würde ihr eigentlich gerne zustimmen. Ich möchte aber darauf aufmerksam machen, dass sie eine grundlegende Veränderung der heutigen Steuerrechtsordnung bringt, indem sie nämlich die Gemeinnützigkeit nicht mehr verlangt.
Gemeinnützigkeit heisst, anders formuliert, "nicht eigennützig". Das heisst, dass Vereine, welche die Mittel für ihren eigenen Nutzen verwenden oder für ihre eigenen Mitglieder oder für ihre eigenen Vereinsinteressen, nach heutigem Recht nicht steuerbefreit sind. Die Steuerbefreiung bedingt, dass man die Mittel uneigennützig verwendet und für das Gemeinwohl einsetzt. Das Gemeinwohl ist nicht identisch mit dem Vereinswohl und auch nicht identisch mit dem Wohl der einzelnen Vereinsmitglieder. Die Gemeinnützigkeit nicht mehr zu verlangen ist eine fundamentale Änderung.
Natürlich kann man jetzt sagen, dass man das nur für einige Fussballvereine wolle, die Jugendarbeit machen. Dort ist die heutige Steuerlage so - da muss ich Kollege Frick widersprechen -, dass die Vereine die Jugendabteilung steuerlich separat führen können, damit dieser Teil steuerbefreit werden kann; sie müssen keinen eigenen Verein gründen, sondern eine Spartenrechnung für diese Jugendabteilung machen. Das ist die heutige Praxis, die durchgeführt wird. Das bedeutet aber nicht, dass der Rest - die ganzen, sehr oft auch geschäftlichen Aktivitäten, welche diese Vereine treiben, sei es im Bereich der Unterhaltung, der Veranstaltungen oder der Gastronomie usw., und mit welchen sie in Konkurrenz zu anderen Betrieben irgendwelcher Art treten, insbesondere in der Gastronomie - steuerbefreit sein sollte. Andere gastronomische Stätten müssen Steuern bezahlen, während die gastronomischen Stätten von Vereinen die Steuern nicht bezahlen müssten, weil man sagt, dass das verdiente Geld ja dem ideellen Zweck des Vereins diene. Diesen Weg dürfen wir nicht gehen. Ich bin diesbezüglich skeptisch und finde, wir sollten an den Prinzipien der Gemeinnützigkeit festhalten, an der Bedingung, dass es nicht eigennützig sein darf, sondern sich am Gemeinwohl orientieren muss.
Ich bitte den Bundesrat hingegen, die Praxis zu überprüfen, vor allem, was das Anliegen von Kollege Kuprecht bezüglich der Jugendaktivitäten in den Fussballvereinen betrifft. Es wäre wirklich sinnvoll, wenn diese aus der Steuerbelastung herausfallen könnten. Vielleicht müssen diesbezüglich die Dinge im Kreisschreiben noch klarer dargestellt werden. Ich würde aber davon abraten, das Gesetz in grundsätzlicher Art und Weise zu ändern und hier von der Gemeinnützigkeit Abstand zu nehmen.
Ich erinnere auch daran, dass wir in der nächsten Woche das Mehrwertsteuergesetz behandeln, wo die ganze Problematik wieder kommt. Dort verweisen wir auf das Bundesgesetz über die Bundessteuer, das eben diese Gemeinnützigkeit und die Uneigennützigkeit verlangt. Diese Vereine müssten in der Folge also zum Beispiel für ihre Gastwirtschaftsbetriebe keine Mehrwertsteuer abliefern. Ich glaube, das kann es nicht sein. Das würde ich nicht tun.