Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-05-27
Wortprotokoll
Die Präsidentin der WAK hat Ihnen jetzt bereits einige der Argumente dargelegt, weshalb das Büro einstimmig beschlossen hat, auf die Einberufung einer Sondersession zu verzichten. Es sind einerseits materielle, aber vor allem auch institutionelle Überlegungen, die uns dazu geführt haben, dem Antrag nicht stattzugeben.
Der Bundesrat - Sie haben es bereits von der Präsidentin der WAK gehört - hat die Vorlage zur Familienbesteuerung erst vor wenigen Tagen an das Parlament überwiesen. Wenn wir diese Vorlage gemäss Ordnungsantrag in einer Sondersession behandeln, schaffen wir ein Präjudiz für künftige Vorlagen. Die zögerliche Behandlung einer Vorlage im Bundesrat darf nicht dazu führen, dass das Parlament künftig dazu gezwungen wird, die Verzögerung wichtiger Geschäfte via Sondersessionen wettzumachen. Dies würde innert kurzer Zeit zu einer Überforderung des Milizparlamentes führen. Dies ist keine Fiktion. Bereits in dieser Session haben dem Büro weitere Anträge zur beschleunigten Behandlung von Geschäften des Bundesrates vorgelegen. Das Büro ist sich sehr wohl bewusst, dass die betreffende Vorlage von einiger politischer Tragweite ist und deshalb beförderlich behandelt werden soll. Die Frage sei aber erlaubt, und auch darauf hat die Präsidentin der WAK bereits hingewiesen, ob es dem Parlament innert kurzer Zeit möglich ist, die Vorlage in beiden Kammern zu beraten, Differenzen zu bereinigen und bis zur Herbstsession in die Schlussabstimmung zu bringen.
Der Zweck der Sondersession besteht darin, die Geschäftslast des Rates abzubauen. Das heisst, ein Rat beschliesst in der Regel eine Sondersession, wenn die ordentlichen Sessionen zum Abbau der anstehenden Geschäfte nicht ausreichen; man vergleiche dazu Artikel 2 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes. Mit dieser Zweckumschreibung wollte man die Sondersessionen deutlicher von den ausserordentlichen Sessionen abgrenzen. Entsprechend besteht nach Ansicht des Büros kein Grund, eine Sondersession durchzuführen. Ich möchte auch noch einmal festhalten, was vom Ratspräsidenten bereits zu Beginn angeführt worden ist: Es ist die Aufgabe des Büros, den Zeitpunkt der Sessionen zu bestimmen, das Programm entsprechend den Vorgaben der [PAGE 356] zuständigen Kommissionen festzulegen und die Räte bzw. in diesem Fall unseren Rat einzuberufen. Das sind die Gründe, die das Büro bewogen haben, auf den Ordnungsantrag einstimmig nicht einzutreten.
Sollten Sie trotzdem eine Sondersession beschliessen, wird das Büro diejenigen Traktanden auf die Traktandenliste setzen, die dem Büro von der WAK als behandlungsreif gemeldet worden sind. Es liegt also an der WAK, diejenigen Traktanden fertigzuberaten, die sie dann in diesem Rat auch zur Behandlung vorlegen will. Es wurde vom Präsidenten ebenfalls bereits darauf hingewiesen, dass uns bei der Festlegung des Termins in diesem Fall den Umständen entsprechend sehr enge Grenzen gesetzt sind. Die Sondersession müsste spätestens in der zweiten Augustwoche stattfinden.
Es sind also vor allem institutionelle Gründe, die dazu geführt haben, dass das Büro einstimmig beschlossen hat, auf die Einberufung einer Sondersession zu verzichten.