Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-05-27
Wortprotokoll
Wir wollten eigentlich vorhin ausführlich über die Entlöhnung in Unternehmen mit staatlicher Notstützung sprechen. Leider wurde die Debatte abgewürgt, und der Entscheid wurde verschoben, was ich ausserordentlich bedauere.
Um es gleich vorwegzunehmen: Meine Motion wirkt nicht rückwirkend auf die UBS; denn leider, so muss ich sagen, kann man ein Gesetz nicht rückwirkend einführen. Das Ziel meiner Motion ist also, für die Zukunft zu wirken. Ich finde es in einer freien Marktwirtschaft richtig, dass der Staat einer Firma Notstützungen geben kann. Aber er muss dann zwingend Vorschriften und Vorgaben machen, und zwar schlicht und einfach aufgrund der Verantwortung den Steuerzahlern gegenüber. Wir hätten beispielsweise bereits aus dem Fall Swissair die richtigen Schlüsse ziehen können, hätten wir nicht gemeint, dies sei ein exklusiver Einzelfall - so, wie viele heute im Falle der UBS wieder meinen, es handle sich um einen exklusiven Ausnahmefall, der nie wieder vorkommen könne. Dem ist leider nicht so. Ich finde, man kann einen Fehler einmal machen, aber beim zweiten Mal muss man aus dem lernen, was man gemacht hat.
In Bezug auf die staatliche Unterstützung ist es zentral, dass die Unternehmen, schon bevor sie eine solche [PAGE 370] Unterstützung beantragen, glasklar wissen, dass sie eine Lohndeckelung für ihr Topmanagement auf das Niveau von Nationalbankdirektoren erwartet. So schlage ich es vor. Die Entlöhnung für Nationalbankdirektoren ist meines Wissens sogar noch ein bisschen höher als jene für das Topmanagement der SBB; sie liegt bei etwa 850 000 Franken. Das ist zwingend. Und die Unternehmen müssen auch zwingend wissen, dass die Boni sofort gekappt werden. Und sie müssen auch wissen, dass die Verträge, die sie eingegangen sind, möglicherweise nicht mehr aufrechterhalten werden können, weil sich eben eine vollkommen andere Ausgangslage ergeben hat.
Wir werden als Politiker, wo wir auch sind, ob im Restaurant oder unterwegs, ja alle immer wieder bezüglich der Boni-Frage angesprochen. Ich muss schon sagen: Das Ärgerliche an der ganzen Geschichte ist, dass wir jeden Tag eine neue Information erhalten, wie wenn trotz der doch wieder sommerlichen Temperaturen immer wieder ein neues Fensterchen im Adventskalender aufgehen würde; wieder gibt es offenbar trotzdem Boni, wieder gibt es offenbar trotzdem eine Erhöhung der Fixlöhne. Ja, als was kommt man sich hier eigentlich vor? Wir haben jetzt von einem pensionierten Politlaien gehört, dass wir alle Laien sind - na ja, er lässt sich offenbar von seinen Profis auf der Nase herumtanzen; anders kann man sich das nicht erklären. Auf jeden Fall ist es brandgefährlich, wenn wir als Politiker der Bevölkerung nicht aufzeigen können, wie wir in Zukunft solche Fälle lösen, weil damit natürlich das Vertrauen schwindet. Ich verstehe ausserordentlich gut, dass sich der Unmut in der Bevölkerung, die nicht zuletzt für diese staatlichen Stützungen geradestehen muss, immer weiter verschärft.
Die drei Ziele der Motion sind ganz einfach:
Erstens sollen, sobald ein Unternehmen staatliche Stützung bekommt, im gleichen Jahr die unanständig hohen Boni gekappt werden, die über den dreizehnten Monatslohn hinausgehen. Der dreizehnte Monatslohn soll von der Massnahme ausgeschlossen sein. Ich habe jetzt auch gelernt, dass es Unternehmen gibt, die den dreizehnten Monatslohn über variable Löhne abwickeln. Den dreizehnten Monatslohn wollen wir den Mitarbeitenden selbstverständlich nicht nehmen, denn diese können oft nichts dafür. Boni müssen also sofort gekappt werden, und zwar so lange, bis die staatliche Stützung zurückbezahlt ist. Es muss ja auch einen Anreiz geben, solche Verluste relativ rasch wieder wettzumachen.
Zweitens soll ein Unternehmen mit staatlicher Notstützung bestehende Verträge anfechten müssen; nur falls sich die Bedingungen nicht ändern würden, wären diese weiter aufrechtzuerhalten. Ich wäre Ihnen, Herr Bundespräsident Merz, dankbar, wenn Sie beispielsweise etwas zu den Boni-Milliarden sagen könnten, die offenbar bei der UBS aus der Schweiz in die USA transferiert worden sind. 2 Milliarden Franken sind offenbar nicht in die Auffanggesellschaft gegangen, sondern in Boni, die dann ausbezahlt worden sind. Das wäre dann auch noch zu klären. Solche Dinge dürfen dann einfach nicht mehr vorkommen. Sie wären klar geregelt. Die Befürchtung des Bundesrates, dass die Anwendung der "clausula rebus sic stantibus" - ich habe mich ja juristisch weiterbilden lassen, wie Sie wissen - zu langjährigen Verfahren führen könnte, teile ich übrigens nicht, Herr Merz. Stellen Sie sich den Manager vor, der gegen sein Unternehmen vor Gericht geht und es wegen Boni in Milliardenhöhe verklagt; den möchte ich erst noch kennenlernen. Das glaube ich nicht.
Drittens kennen viele Kantone in ihren Subventionsgesetzen die Regel, wonach die Löhne von Angestellten in unterstellten Betrieben nicht höher sein dürfen als beim Kanton. Der Kanton Basel-Stadt kennt solche Bestimmungen. Es ist ganz einfach, dies auf Notstützungen zu übertragen. Nicht betroffen von diesen Regeln - es ist ganz wichtig, dass das gesagt wird - wären selbstverständlich alle ordentlich subventionierten staatlichen Unternehmen. Es wären auch solche Unternehmen nicht betroffen, die beispielsweise Kurzarbeitsentschädigungen bekommen, was ja auch eine Form von Stützung ist. Die alle sind nicht gemeint. Gemeint sind nur staatliche Notstützungen wie damals bei der Swissair oder wie heute bei der UBS.
Damit komme ich zum Schluss. Für mich ist die präventive Wirkung dieser Motion ganz wichtig. Schauen Sie ins Ausland, schauen Sie, was dort im Moment passiert! Ich hoffe natürlich, dass wir so etwas, einen Fall UBS oder einen Fall Swissair, nie mehr haben werden. Das hoffen wir alle; aber schauen Sie ins Ausland! In unseren Nachbarländern müssen bereits x Firmen staatlich gestützt werden. Wissen Sie, was wenigstens bei einem Teil die eigentliche Unverschämtheit ist? Die gleichen Manager, die sich unglaubliche Löhne auszahlen, sind sich nicht zu schade, zum Staat zu gehen und zu sagen, er müsse bezahlen - oder besser gesagt, zum Steuerzahler zu gehen und zu sagen, er müsse bezahlen -, während sie gleichzeitig ihren Lohn auf dieser Höhe belassen!
Ich denke, es wird eine Präventivwirkung haben, wenn alle Unternehmen wissen, dass sie, falls sie je staatlich gestützt werden, diese drei Punkte umsetzen müssen.
Ich bitte Sie in diesem Sinn, die Motion anzunehmen.