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Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2009-05-27

Wortprotokoll

Auch mich juckt es, noch etwas zu sagen, aber ich probiere jetzt, mich auf dieses Thema hier zu konzentrieren. Erlauben Sie mir zwei Vorbemerkungen:

1. Der Vorstoss wurde nicht eingereicht, weil ich das unbändige Verlangen verspürte, unbedingt einen weiteren Aktivbeitrag zur gegenwärtigen Vorstossflut beizusteuern. Der Vorstoss wurde eingereicht, weil ich - und möglicherweise auch andere Kolleginnen und Kollegen - von Vertretern wichtiger börsenkotierter Unternehmungen in dieser Sache angegangen wurde. Die Forderung steht tatsächlich, wie es der Bundesrat in seiner Antwort schreibt, nur indirekt mit der aktuellen Finanzkrise im Zusammenhang. Schon früher wurde von diesen genannten Kreisen auf potenzielle Schwachstellen bei der Börse hingewiesen. Es sind dies Vorgänge, die eventuell bei einem Einbezug der Realwirtschaft hätten verhindert werden können.

Ich erwähne zwei, drei Beispiele: als Erstes die Verschiebung der Handelsplattform von Zürich nach London - diese wurde ja zwischenzeitlich wieder rückgängig gemacht -; zweitens die Möglichkeit, mit Optionsgeschäften die Kontrolle über Industrieunternehmungen zu erlangen, teilweise mithilfe der Banken; Sulzer und Oerlikon seien hier genannt. Das dritte Beispiel ist die Zulassung zum Handel mit komplizierten, nichttransparenten Finanzprodukten mit Negativpotenzial, welche zu Manipulationsrisiken bezüglich Kursbildung führen können.

2. Es handelt sich bei diesem Vorstoss zwar um eine Motion, sie ist aber bewusst offen formuliert. Ich spreche von einer Stossrichtung, sodass der Bundesrat bei der Umsetzung einen beträchtlichen Spielraum hätte.

Nun zum Vorstoss selber: Der Bundesrat hält in seiner Antwort fest, dass die Motion eine Verschärfung der Mindestvorschrift für die Selbstregulierung der Börse verlange, welche unverhältnismässig sei. Von einer Verschärfung kann hier aber nicht die Rede sein. Es ist doch offensichtlich, dass heute aufgrund der jüngsten Erfahrungen die Corporate-Governance-Richtlinien überall überprüft und angepasst werden. Es wird von allen Seiten Langfristigkeit und Nachhaltigkeit gefordert. Wieso sollte dies nicht auch für die Schweizer Börse gelten? Nebenbei erwähnt: Die NYSE Euronext, die weltweit grösste Aktienbörse, hat soeben eine Zusammenarbeit mit Asset4 angekündigt, um die Bestrebungen Richtung Nachhaltigkeit zu verstärken.

Ich sage auch nicht, dass bei der Börse alles falsch laufe, im Gegenteil: Vieles läuft richtig. Mit meinem Vorstoss und den darin enthaltenen Forderungen sollen die Stellung der Börse und das Vertrauen in die Börse gestärkt werden. Dies ist in der aktuellen Situation mit der Finanz- und Wirtschaftskrise von allergrösster Bedeutung. Insofern besteht zumindest ein indirekter Zusammenhang mit der gegenwärtigen Krise, auch wenn es sich hier nur um einen Baustein handelt. Man könnte auch sagen: Wenn es bei der Börse Änderungen [PAGE 369] braucht, dann ist jetzt der Zeitpunkt möglicherweise so günstig, wie er es lange nicht mehr sein wird.

Der für mich wichtigste Punkt in meinem Vorstoss ist der, dass die Emittenten angemessen beteiligt werden und in den Organen und Kommissionen der Börse vertreten sein müssen. Die volkswirtschaftliche Bedeutung der Börse ist derart gross, dass eine Verbreiterung der Basis zwingend ist. Das heutige Aktionariat besteht praktisch zu hundert Prozent aus Finanzinstituten. Insider sagen, dass es gerade in den letzten Jahren hauptsächlich der Exponent einer Grossbank war, der bei der Börse den Takt angab. Gerade die Krise hat doch gezeigt, dass die Finanzwirtschaft dazu neigt, abzuheben und sich von der Realwirtschaft zu entfernen. Bei einem Einbezug der Realwirtschaft kann dies kaum mehr passieren.

Es kommt noch etwas hinzu: Wenn die volkswirtschaftliche Bedeutung der Börse so gross ist wie jetzt, muss auch über eine Beteiligung der öffentlichen Hand diskutiert werden. Ich sage nicht, dass die öffentliche Hand beteiligt werden muss; aber angesichts der Bedeutung der Börse und angesichts der Tatsache, dass letztlich der Staat die Verantwortung für das Geldwesen trägt, muss über eine Beteiligung der öffentlichen Hand diskutiert werden.

Zusammengefasst: Die Antwort des Bundesrates vermag mich nicht zu befriedigen. Ich hätte mir eine vertieftere Analyse der Situation erhofft. Nun bin ich mir natürlich auch bewusst, dass Bundesrat und Verwaltung nicht alles gleichzeitig tun können und dass im Moment viele Dinge der Erledigung harren. Trotzdem komme ich zum Schluss, dass es sich um ein Thema handelt, das von so grosser Bedeutung ist, dass es nicht auf die lange Bank geschoben werden kann.

Ich halte deshalb an meiner Forderung fest und bitte Sie, mich zu unterstützen.