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Jenny This · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-06-03

Wortprotokoll

Für mich als Nichtkommissionsmitglied ist es schade, dass unsere Kommission in den wesentlichen Punkten nicht dem Nationalrat und dem Bundesrat gefolgt ist. Mit dem Frühpensionierungsmodell unserer Kommissionsmehrheit kann das Ziel dieser Vorlage, nämlich die Sicherung der AHV-Finanzierung bis 2020 - entgegen dem Ansatz von Kollege David -, nicht erreicht werden. Mit der Vereinheitlichung des Rentenalters könnte die AHV-Rechnung um 800 Millionen Franken entlastet werden - aber eben nur gemäss dem Beschluss des Nationalrates. Wenn Sie der Kommissionsmehrheit folgen, sind es nur 400 Millionen Franken. Diese Sanierung wäre dringend notwendig; sie ist aber mit dem Entscheid der Kommissionsmehrheit - und auch, so fürchte ich, mit dem Entscheid dieses Rates - wiederum in weite Ferne gerückt.

Das Modell unserer Kommission ist ähnlich teuer wie die Vorruhestandsleistung, da das Rentenalter der Frauen erst per 2015 erhöht würde. Der Beschluss des Nationalrates, aus Kostengründen auf eine soziale Abfederung ab 62 Jahren zu verzichten, ist konsequent und auch finanzpolitisch richtig. Es kann ja nicht angehen, dass das eingesparte Geld zur Finanzierung respektive zur Subventionierung des Rentenvorbezugs verwendet wird anstatt zur nachhaltigen Finanzierung der AHV. So kommen wir trotz aller Beteuerungen, die wir immer abgeben, nicht weiter. Sofern wir die AHV wirklich sanieren wollen, sind Reformen notwendig - Reformen und nicht Retuschen. Wir sind drauf und dran, wieder nur Retuschen vorzunehmen.

Es wird immer wieder betont - Kollegin Fetz hat es angetönt -, dass man diese AHV-Revision nicht auf dem Buckel der Frauen durchführen dürfe. Eine Gleichstellung ist doch keine Beeinträchtigung für die Frauen und auch keine Benachteiligung der Frauen! Immerhin beziehen in unserer Gesellschaft die Frauen viel länger Renten als die Männer, weil eben die ach so leidgeprüften Herren der Schöpfung nach Erreichen des Rentenalters viel, viel früher feierlich beigesetzt werden. Das ist schade, aber es ist eine Tatsache. Also sollten wir Männer uns, da wären wir gut beraten, in Zukunft noch etwas gönnen, sofern wir das nicht schon lange machen; Kollege Gutzwiller hat darauf hingewiesen.

Interessant ist aber auch der Umstand, dass die Leistungen für Witwen 1,5 Milliarden Franken pro Jahr ausmachen. Für Witwer, also für die Männer, machen sie nur 30 Millionen Franken aus, also fünfzigmal weniger. Das muss also doch mindestens zum Denken anregen! 60 Prozent der ausgeschütteten AHV-Renten gehen an Frauen und nur 40 Prozent an Männer. Also ist eine Gleichstellung vor diesem Hintergrund zwingend notwendig und vernünftig.

Ich wohne neben einem Altersheim: Auf siebzig Frauen kommen vier Männer. Diese Männer bekommen, das kann ich Ihnen sagen, endlich die notwendige Beachtung, nach der wir uns schon lange sehnen. Aber sicher, die Frauen leisten sehr, sehr viel ehrenamtliche Arbeit, das will ich überhaupt nicht geringschätzen. Sie leisten viel, und das ist zu würdigen. Dennoch glaube ich nicht, dass eben genau diese Frauen diese Gleichstellung, die wir jetzt anpeilen, nicht wollen; davon bin ich überzeugt.

Ich bitte Sie, in den wesentlichen Punkten dem Bundesrat, dem Nationalrat und der Kommissionsminderheit zu folgen, auch wenn es im Moment, nur im Moment vielleicht etwas unpopulär sein dürfte. Aber wir wollen ja diese AHV weiterbringen und nicht nur debattieren. Wir wollen zu Lösungen beitragen.