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Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · 2009-06-03

Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-06-03

Wortprotokoll

Da bin ich jetzt wirklich überzeugt, dass die Zeit von "hätte", "könnte" und "würde" vorbei ist, und zwar aus vielerlei Gründen. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit hatte die Aufgabe, eine 11. AHV-Revision zu behandeln, und die Mehrheit präsentiert Ihnen heute eine Vorlage. Aber ich bin mir völlig bewusst, dass verschiedene Minderheiten auf ihren Ideologien auch heute sitzen bleiben und auch in den letzten fünfzehn Jahren keinen Schritt vorwärts gemacht haben. Deshalb findet die eine Hälfte dieser Minderheiten, dass es eine Nulllösung ist. Ich möchte auch betonen, dass es sich nicht um die IV-, sondern um die 11. AHV-Revision handelt, die wir hier haben.

Wir wissen es alle: Die AHV ist unser wichtigstes Sozialwerk, und das seit 1948. Sie ist geprägt von ganz verschiedenen Solidaritäten, die anzuhacken immer wieder probiert worden ist, aber sie haben Bestand gehabt. Sie ist geprägt von der Solidarität zwischen Alt und Jung, zwischen Frauen und Männern, zwischen Erwerbstätigen und Nichterwerbstätigen, zwischen Familien mit Kindern und Familien ohne Kinder, zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, zwischen Arm und Reich. Das ist einmalig, wie man auch sieht, wenn man die umliegenden Sozialversicherungssysteme betrachtet. Die AHV ist im Umlageverfahren finanziert, im Gegensatz zur zweiten Säule. Auch da wurde immer wieder der Vorschlag gemacht, man solle das ebenfalls im Kapitaldeckungsverfahren machen, um hier Gewinn zu erwirtschaften. Aber gerade die jüngste Geschichte hat uns gezeigt, dass dieses Sozialwerk auf ganz wichtigen und soliden Pfeilern gebaut worden ist.

Ich gehe jetzt zu der Zeit vor der 11. AHV-Revision in der ersten Auflage zurück, nämlich um sechzig Jahre: Es ist interessant, dass dieses Sozialwerk immer wieder an die finanziellen und gesellschaftlichen Entwicklungen angepasst worden ist. 1948 hatten wir das gleiche Rentenalter für Männer und Frauen, nämlich 65. Als der Ausgleichsfonds durch die Lohnbeiträge der ersten Gastarbeitergeneration aus dem Süden so gefüllt wurde, dass man in sehr guten Umständen war, hat man in zwei Revisionen das Rentenalter der Frauen gesenkt, 1957 auf 63 und 1964 auf 62 Jahre. Man hatte damals viel Geld zur Verfügung, der Fonds war übervoll, man passte die Teuerung schneller an und begünstigte die Selbstständigerwerbenden, weil diese ja keine Möglichkeit hatten, sich eine zweite Säule anzusparen. 1973 erhöhte man die Rente massiv, um mehr als 80 Prozent, verdoppelte aber auch die Lohnbeiträge.

Mit der 10. AHV-Revision wurden dann wichtige gesellschaftliche Entwicklungen nachvollzogen. Mit dem Splitting des Einkommens von Männern und Frauen wurden die Altersbeiträge von demjenigen, der in einer Partnerschaft eher Betreuungs- und Erziehungsaufgaben leistet, mit demjenigen, der eher Lohneinkommen hat, in der Altersvorsorge ausgetauscht, und so wurden sie einander gleichgestellt. Ausserdem wurde damals mit der Anerkennung der Erziehungs- und Betreuungsarbeit erstmals, und das war und ist heute noch ein Novum in ganz Europa, diese Art von Arbeit in Franken und Rappen wertgeschätzt, nicht nur einfach mit schönen Worten. Das musste aber auch finanziert werden. Da sagte man sich, dass man dafür das Rentenalter schrittweise wieder erhöhen würde. Genau wie man damals Geschenke verteilte, finanzierte man sich diese Geschenke nun auf eine andere Art und Weise. Mit der 10. AHV-Revision wurde zudem die Flexibilisierung eingeführt. Man kann zwei Jahre früher in den Ruhestand treten; das ist auch für kleinere Einkommen möglich, weil auch deren Renten durch Ergänzungsleistungen ergänzt werden können.

Die Ergänzungsleistungen spielen überhaupt eine wichtige Rolle in diesem Sozialwerk. Artikel 112 der Bundesverfassung fordert ja, dass die Renten den Existenzbedarf angemessen decken. Das wurde nachvollzogen mit der Einführung des neuen Finanzausgleichs, als die Ergänzungsleistungen aus der Übergangsbestimmung ins ordentliche Verfassungsrecht übertragen wurden. Es ist interessant, dass die Bevölkerung bisher alle Angriffe auf eine vernünftige Entwicklung dieses Sozialwerkes abgelehnt hat. Sie hat keine Forderungen akzeptiert, die die finanzielle Sicherheit gefährden würden, etwa durch Rentenaltersenkungen oder Finanzierungsexperimente über neue Steuern, aber sie hat auch keine Vorlage akzeptiert, die nur einen Teil der Bevölkerung ausserordentlich belastet hätte, wie es bei der ersten Auflage der 11. AHV-Revision der Fall gewesen wäre.

Mit der zweiten Auflage dieser Revision wird diese Haltung der Bevölkerung aufgenommen. Auf der einen Seite haben wir hier eine Anpassung an die gesellschaftlichen Entwicklungen, wir haben eine bessere Flexibilisierung zwischen dem 60. und dem 70. Lebensjahr. Eine bessere [PAGE 455] Flexibilisierung können wir über die ganze Bevölkerung erst erreichen, wenn wir wieder vom gleichen Rentenalter ausgehen. Wir haben aber nicht Frauen im Gegensatz zu Männern bevorteilt, sondern haben uns in der Mehrheit vielmehr klar gesagt, dass wir über eine gewisse Zeit die Leute bevorteilten, die weniger hohe Einkommen haben, vorausgesetzt, dass sie 30 Beitragsjahre haben. Leute mit weniger hohen Einkommen sind in der Regel auch Leute, die besonders hart arbeiten; es sind Männer genauso wie Frauen. Wir haben eine bessere Übereinstimmung zwischen der ersten und der zweiten Säule erreicht; wir haben die Möglichkeit von Teilrenten geschaffen. Diese Vorlage beinhaltet nicht nur das Frauenrentenalter, sondern ganz markante, gute Neuerungen, die der Bevölkerung zugutekommen werden.

In der zweiten Vorlage geht es um die Möglichkeit einer Vorruhestandsrente. Diese Vorlage fand ja keine Gnade, weder in der Vernehmlassung noch bei der Behandlung im Parlament. Es hat mich einfach gewundert, dass man noch einmal damit gekommen ist, nachdem die Sache in der Vernehmlassung klar abgelehnt wurde. Wir hatten diesen Teil ja schon im Nationalrat mit einer parlamentarischen Initiative Gross; Herr Jost Gross wollte Ergänzungsleistungen für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die parlamentarische Initiative wurde einstimmig abgelehnt, weil keine Ergänzungsleistungen ohne Renten ausgerichtet werden sollten. In rezessiven Zeiten wäre dieser Vorschlag ausserdem verheerend gewesen, weil teurere ältere Arbeitnehmende damit einfach in die Pensionierung entlassen worden wären - wir hätten dann Zustände wie in der IV.

Es ist richtig, dass man die demografische Entwicklung ausgleichen muss. Ich bin aber überzeugt: Nach dem Scheitern der ersten 11. AHV-Revision kann man das nicht einfach mit einer reinen Sparvorlage tun, sondern es muss eine vernünftige Anpassung sein. Wir werden die Ziele der Minderheit, die eine reine Sparvorlage wollte, auch erreichen, aber etappenweise. Ich werde bei den entsprechenden Artikeln noch darauf zurückkommen.

Wir müssen in dieser Debatte um die AHV auch gewisse Illusionen ausräumen. Immer wieder wird gesagt, dass dieses Sozialwerk zu gut bestückt sei. Wir haben eine Minimalrente von 1140 Franken pro Monat, die Maximalrente ist das Doppelte; da kann man nicht gross von Kürzungen träumen. Es wird immer wieder das Argument vorgebracht, man müsse diese Ausgaben plafonieren. Das ist eine Illusion; man müsste dann im gleichen Atemzug eine Rentenkürzung ankündigen, denn bei der derzeitigen demografischen Entwicklung ist eine Plafonierung ohne markant geringere Leistungen nicht möglich.

Wir leben heute in einer Übergangsgeneration. Wir haben noch nicht eine Situation, in der alle älteren Leute gut betucht sind. Das Durchschnittsalter in den Pflegeheimen beträgt 87 Jahre. Mehr als die Hälfte bezieht Ergänzungsleistungen, weil die zweite Säule erst 1985 obligatorisch wurde. Diese Menschen fallen noch durchs Netz. Es ist also eine Übergangsgeneration.

Ich bin überzeugt, dass wir mit dieser Vorlage, wenn wir sie gegen innen und aussen vertreten, eine Chance haben, einen Schritt vorwärtszukommen. Es ist nicht so, liebe Kollegin Fetz, dass die Vorlage null Problemlösungspotenzial hätte. Wenn wir wollen, können wir hier - und wir haben diesen Auftrag - Lösungen suchen.

Ich möchte Sie bitten, auf die AHV-Vorlage einzutreten. Die Vorruhestandsrente werde ich ablehnen.