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Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-06-03

Wortprotokoll

Ganz kurz hier nur der Hinweis: Der Freibetrag für erwerbstätige Altersrentnerinnen und -rentner hat seine Grundlage in der geltenden Bestimmung von Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b. Die Abschaffung des Altersfreibetrags bedingt die Aufhebung dieser Bestimmung. Das ist auch der Grund für den Entwurf des Bundesrates.