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Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-06-03

Wortprotokoll

Die Kommission hat gewünscht, dass ich hier eine Bemerkung anbringe. Sie wissen, dass sich die Beiträge, welche nach Erreichen des Rentenalters entrichtet werden, nach der geltenden Regelung nicht direkt auf die Rentenhöhe auswirken. Künftig sollen sich Beiträge, die nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters entrichtet, bzw. Beitragszeiten, die nach diesem Zeitpunkt zurückgelegt worden sind, auf die Rentenhöhe auswirken. Diese Massnahme war vom Parlament schon im Rahmen der abgelehnten 11. AHV-Revision beschlossen worden.

Verschiedene Kommissionsmitglieder sind der Auffassung, die heutige Regelung sei nicht richtig und setze falsche [PAGE 464] Anreize, und argumentieren, es wäre interessant, wenn gerade auch Leute mit Maximalrenten einen Anreiz hätten, über 65 Jahre hinaus zu arbeiten und ihre Rente zu erhöhen. Wir haben aber klar gesagt, dass die Frage, ob nach Erreichen des 65. Altersjahres bezahlte Beiträge auch zu einer Erhöhung der Maximalrenten führen sollten, nicht hier zu diskutieren sei, sondern bei der bereits mehrmals angesprochenen 12. AHV-Revision.