Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2009-06-04
Wortprotokoll
Ich habe letzthin gelesen, Politik und Kultur sollten sich regelmässig in einer fruchtbaren Debatte miteinander auseinandersetzen müssen. Dies könnte über ein Schwerpunktprogramm der Kulturförderung des Bundes geschehen. Was wir nun heute tun, ist keine Kulturförderung im eigentlichen Sinne, es ist vielmehr ein Abstecken des strukturellen Rahmens, in dem wir die nationale Kulturförderung in Zukunft betreiben wollen. Und weniger um Inhalte als um diesen strukturellen Rahmen zankt sich heute die Politik und, wie uns von verschiedenen Kulturinstitutionen ja auch gezeigt wird, die Welt der Kultur selber.
Im Vorfeld der heutigen Debatte waren es zur Hauptsache die Institutionen, welche keine Mittel scheuten, um zu versuchen, die Macht, die hier verteilt wird, auf ihre Seite zu ziehen. Dass dies in der Kulturpolitik so ist, obwohl es doch eigentlich bei x anderen Bereichen der Politik viel verständlicher und auch typischer wäre, hat sich bei uns im Ständerat ja schon einmal gezeigt, als wir damals an der Session in Lugano das neue Filmgesetz zurückwiesen, um dieses dann, angeschoben von einigen Ständeräten, am damaligen Sitz des Schweizerischen Bierbrauerverbandes wieder aufzugleisen, sodass dieses Filmgesetz in Insider-Kreisen den Beinamen "Bierbrauerlösung" trug. Wenn ich nun den Zwist zwischen BAK und Pro Helvetia anschaue, dann wäre ich fast geneigt, die beiden Kontrahenten wieder an diesen Ort einzuladen, um nach einer einvernehmlichen Lösung zu suchen.
Was wollen wir aber, wenn wir über Kulturförderung sprechen? Es mag banal klingen, aber Kulturförderung kann nicht von sich aus Kunst schaffen. Sie kann jedoch das kulturelle Schaffen fördern. Deshalb ist es meiner Meinung nach wichtig, die richtigen Förderer zu unterstützen, denn damit unterstützt man am effektivsten eine Vielzahl einzelner Kulturschaffender. Zentral für eine staatliche Kulturförderung ist aber auch eine gewisse Bescheidenheit der staatlichen Institutionen selbst, mit Blick auf den Anspruch, die Kulturpolitik zu steuern.
Ein Kulturschaffender hat mir letzthin gesagt, staatliche Kulturförderung habe, wie in einem Theater, hinter der Bühne zu erfolgen; vorne werde gespielt. Hingegen wüssten der Schauspieler und auch der Zuschauer, dass ohne die Personen hinter der Bühne nichts geschehen würde. Dass dabei die Personen hinter der Bühne bei der staatlichen Kulturförderung keine leichte Aufgabe ausüben, ergibt sich schon aus unserer nationalen Ausgangslage, mit vier Sprachkulturen, und erst recht aus den verschiedenen Stilrichtungen. Die Auseinandersetzung über die Förderung der Volkskultur und alternativer Kulturen im Nationalrat ist zweifellos das beste Ausgangsbeispiel für diese Kulturvielfalt. Dass dabei die verschiedenen Arten von Kultur untereinander auch noch um die knappen Mittel streiten, ist eine weitere schwierige Dimension der Kulturförderung.
Wenn wir jetzt im Rat diese Vorlage besprechen, so wissen wir, dass bereits eine Volksinitiative eingereicht worden ist, welche die Musikförderung auf nationaler Ebene zur Zielsetzung hat. Frau Egerszegi und ich sind dort im Präsidium mit dabei, weil wir überzeugt sind, dass wir hier, in unserem Land, mehr tun könnten, ja müssten, bringen doch das Musizieren und auch das Singen - sei es einzeln oder in der Gruppe - auf einzigartige Weise menschliche Emotionen und Gefühle zum Ausdruck. Wir werden im Rahmen der Behandlung dieser Initiative darauf zu sprechen kommen, wenngleich ich schon jetzt darauf hinweisen möchte, dass auch die in Artikel 10a erwähnte Musikförderung bei der Förderung auf nationaler Ebene aufgenommen werden sollte und einer entsprechenden Institution - wahrscheinlich dem Bundesamt für Kultur, eher weniger der Pro Helvetia - zugeteilt werden muss.
Zurück zu unserer Vorlage: Ob man das Pro-Helvetia-Gesetz in das Kulturförderungsgesetz integriert, dürfte letztlich von untergeordneter Bedeutung sein, wie ja auch der Präsident gesagt hat. Auch Herr Bundesrat Couchepin hat in der Kommission gesagt, dass er dagegen keine Fundamentalopposition betreiben würde. Zentral ist hingegen die Frage, wie wir die Aufgaben der beiden Institutionen definieren und voneinander abgrenzen. Hier stehen sich bekanntlich zwei Konzepte gegenüber; wir werden bei Artikel 20 darauf zu sprechen kommen.
Hintergrund dieser unterschiedlichen Sichtweisen ist sicher der latente und vielleicht auch systemimmanente Konflikt zwischen den Kulturschaffenden und der Politik. Zum einen wollen die Kulturschaffenden möglichst frei und unabhängig von irgendeiner staatlichen Fremdbestimmung sein, zum anderen werden von ihnen beim Staat finanzielle Bedürfnisse angemeldet. Da nun die Mittel begrenzt sind, kommen die staatlichen Ebenen nicht umhin, eine gewisse Steuerung vorzunehmen. Dass die Steuerung über die Budgets, sprich über das Geld, auch nicht das Gelbe vom Ei ist, haben wir im Rahmen des Budgets in diesem Rat vor einigen Jahren erfahren. Auch eine staatliche Kulturförderung, die bloss über die Bestellung der Stiftungsräte geschieht, vermag einer vertieften Beurteilung sicher nicht zu genügen. Staatliche Kulturförderung, deren Zweck unbestritten bleibt, ist sicher dann gegeben, wenn wir uns in der Politik auch periodisch mit den Inhalten auseinandersetzen.
Ich bin der Meinung, dass sich die Kulturschaffenden einen schlechten Dienst erweisen, wenn sie vom Staat das Geld nehmen, sich aber einer regelmässigen Auseinandersetzung der Politik über Kulturpolitik entziehen. Denn Kulturpolitik ist immer auch Gesellschaftspolitik. Nach der bereits erwähnten Unesco-Konvention gelten als Kultur die Künste sowie Werke, Werte und Güter aller Art, die unser Herkommen bezeugen und zum Verständnis der Gegenwart beitragen. Dies besagt, dass die Kultur nicht ein abgekoppelter Teil unserer Gesellschaft sein kann, sondern ein integraler Teil ist. [PAGE 485]
Es ist noch lange keine Staatskultur, wenn sich die Politik für Kultur interessiert, und es ist auch keine Staatskultur, wenn die Exekutive strategische Ziele festsetzt und wir der zuständigen Verwaltung, dem Bundesamt für Kultur, zugestehen, eigene Kompetenzen zu besitzen respektive beizubehalten. Ich bin der Meinung, dass wir ein Bundesamt für Kultur und nicht ein Bundesamt ohne Kultur, sprich: ohne Kulturkompetenz, wollen. Denn wenn die Politik und die Verwaltung den Zugang zur Kultur und zu den Kulturschaffenden verlieren, so ist dies eben ein Verlust für beide Seiten.
Wollen wir dies wirklich, und wollen das die Kulturschaffenden auch? Wollen wir ein Amt, das bloss noch da ist, um als Budgetrubrik und Durchlaufposten zu erscheinen und selbst auf gewisse Randelemente reduziert wird, für die andernorts - eben bei der Pro Helvetia - kein Interesse besteht? Unsere Kommission hat diesbezüglich einige wichtige Korrekturen am nationalrätlichen Beschluss und eine klare Zuteilung der Aufgaben vorgenommen. Bei dieser Lösung kann von Staatskultur keine Rede sein. Ansonsten hätte die Schweiz in der Vergangenheit eine Staatskultur gehabt, und das kann doch wohl niemand behaupten.
Wer den von uns angeforderten Bericht der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle liest, stellt fest, dass dort nicht empfohlen wird, man solle alle Aufgaben der einen Seite zuordnen. Es wird vielmehr gesagt, man solle die Aufgaben klar definieren und ebenso klar zuteilen. Ich verweise auf Punkt 4 des Berichtes der PVK, welcher zwei Szenarien der Aufgabenteilung enthält.
Ich komme zum Schluss und bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und der Linie der Kommissionsmehrheit und des Bundesrates zu folgen, denn so ist gewährleistet, dass wir zwei Kompetenzpole auf Bundesebene haben, nämlich die Pro Helvetia mit Schwergewicht Förderung und Verbreitung der Werke und das Bundesamt für Kultur, das in seinem Bereich und als Stelle des Bundes ebenfalls eine hohe Kulturkompetenz besitzen und behalten kann.