Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-06-04
Wortprotokoll
Unter dem Titel "Soziale Sicherheit für Berufe mit häufig wechselnden oder befristeten Anstellungen" geht es jetzt spezifisch um die Kulturschaffenden. Ich zitiere in diesem Zusammenhang aus einer Broschüre von Swiss culture: "Die Verbesserung der Vorsorgesituation für die Kunstschaffenden ist ein zentraler Bestandteil der Verbesserung der Rahmenbedingungen und damit der Sicherung einer vielfältigen Kultur." Und dann: Die meisten Kulturschaffenden arbeiten gewollt oder ungewollt "nicht in einem festen Anstellungsverhältnis, sondern als Freischaffende oder als Selbstständigerwerbende. Als solche fallen sie in der gesamten Gesetzgebung zur Sozialversicherung oft durch alle Maschen".
Das Anliegen der Verbesserung der sozialen Sicherheit der Kulturschaffenden war in unserer Kommission ein unbestrittenes Anliegen, und wir haben uns auch mit diesen Fragen auseinandergesetzt. Der erste richtige Schritt in diese Richtung ist der von uns nun genehmigte Artikel 8a des Kulturförderungsgesetzes. Wir haben es aber nicht dabei bewenden lassen, sondern haben uns vertieft mit diesen Fragen auseinandergesetzt, und das Bundesamt für Sozialversicherungen hat uns am 23. April 2009 einen Bericht über die soziale Sicherheit für Berufe mit häufig wechselnden oder befristeten Anstellungen zugestellt.
Dieser Bericht ist sehr informativ, und es wird dort auch darauf hingewiesen, dass schon verschiedene Massnahmen getroffen worden sind. Das ist klar zuzugestehen. Beispielsweise wurde im BVG-Bereich die BVV 2 revidiert, welche bestimmte Verbesserungen bringt. Es wird auch auf die Branchenlösungen hingewiesen. Bei der AHV kann man auch auf den Bericht verweisen, wo erklärt wird, dass immerhin noch zu prüfen sei - das geschieht gestützt auf parlamentarische Anfragen -, ob auch für geringfügige Löhne aus atypischen Arbeitsverhältnissen im Kultursektor die Ausnahme von der Beitragspflicht gänzlich abgeschafft werden soll. So könnten eben beispielsweise Tanz- und Theaterproduzenten sowie Orchester-, Phono- und Audiovisionsproduzenten sowie Radios und Fernsehen verpflichtet werden, generell auch auf Einkommen bis zu einem Betrag von 2200 Franken, also unter der heute geltenden Limite, AHV-Beiträge auszurichten.
Beim BVG ist noch nachzuholen, dass die Frage der freiwilligen beruflichen Vorsorge auch noch nicht gelöst ist. Das BSV verweist darauf, dass hier noch nach Lösungen gesucht wird. In der Arbeitslosenversicherung gibt es zugegebenermassen Sonderbestimmungen.
Fazit: Einiges ist getan worden, aber nicht alles, Herr Bundesrat. Der Bundesrat legt in seiner Antwort in etwa das dar, was auch in diesem Bericht enthalten ist, und kommt dann zum Schluss, es bestehe kein Handlungsbedarf mehr. Entgegen der Auffassung des Bundesrates sind wir aus der Kommission entschieden der Auffassung, dass auch aufgrund des Berichtes des BSV noch Lücken bestehen bzw. noch Fragen zu prüfen sind. Herr Bundesrat, wir sind da ja sehr offen, indem wir sagen, "der Bundesrat wird beauftragt ... bestehende Lücken in der sozialen Sicherheit gegenüber anderen Berufen so weit wie möglich zu schliessen". Ich habe dargelegt, dass es noch Lücken gibt, und wir bitten Sie, das weiter zu prüfen und diese Lücken so weit wie möglich zu schliessen. Mit dem, was bis jetzt getan worden ist, wurde dieses Anliegen noch nicht erfüllt. Deshalb ersuche ich Sie im Namen der WBK, diese Motion entgegen dem Antrag des Bundesrates anzunehmen. Es ist dies ein Prüfungsauftrag.