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Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-12-12

Wortprotokoll

Auch ich möchte Sie ersuchen, die Motion zu überweisen.

Die Gründe hierfür sind meines Erachtens vielfältig. Vorweg einige grundsätzliche Bemerkungen. Herr Schweiger hat auf die untrennbare Wechselwirkung zwischen Wirtschaft, Wirtschaftswachstum, Situation der Wirtschaft und Staatshaushalt hingewiesen. Ich möchte das noch mit einem Hinweis untermauern. Wirtschaftswachstum ist für den Wohlstand eines Landes von zentraler Bedeutung. Voraussetzungen dafür sind wettbewerbsfähige Unternehmen und Privatpersonen, die bereit sind, sich zu engagieren und unternehmerische Risiken auf sich zu nehmen. Das Steuersystem ist so auszugestalten, dass der Wirtschaftsstandort und die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Unternehmen gestärkt werden. Denn nur so wird längerfristig sichergestellt, dass die für ein gut funktionierendes Staatswesen notwendigen Steuereinnahmen aufgebracht werden können.

Dieser letzte Satz veranlasst mich noch zu einer Klarstellung: Es geht mit dieser Motion nicht darum, dem Staat à tout prix Einnahmen vorzuenthalten. Es geht nicht darum, dass wir einen "Schmalspurstaat" kreieren wollen. Es geht vielmehr darum, Rahmenbedingungen für die Wirtschaft zu schaffen, die längerfristig die Einnahmen sicherstellen.

Eine weitere grundsätzliche Bemerkung: Es ist unbestreitbar, dass das Wirtschaftswachstum zur Gesundung und zur Konsolidierung der Bundesfinanzen einen sehr wesentlichen Beitrag geleistet hat. Wir nehmen zur Kenntnis, dass auch der Voranschlag 2002 von einem erheblichen Wirtschaftswachstum ausgeht; auch die Finanzplanung geht davon aus. Wir wissen überdies, dass nach der bekannten Faustregel ein Wirtschaftswachstum von einem Prozent dem Bund Mehreinnahmen von einer halben Milliarde Franken bringt. Deshalb bin ich der Meinung, dass vor dem Hintergrund dieser wachstumsbedingten Einnahmen auch wieder etwas an die Quelle zurückgeführt werden kann.

Soweit einige grundsätzliche Bemerkungen.

Ich bin der entschiedenen Auffassung, dass im Unternehmenssteuerrecht Handlungsbedarf besteht. Die traditionell steuergünstige Schweiz hat ihre Position im letzten Jahrzehnt verschlechtert; das ist auch bekannt. Die Steuerbelastung - das kommt noch hinzu - ist in der Schweiz massiv angestiegen, und auf der anderen Seite ist in einigen westlichen Industrienationen das Gegenteil eingetreten: Es [PAGE 888] erfolgte eine Reduktion. Die Wachstumszahlen sind Ihnen allen bekannt, ich brauche sie nicht zu wiederholen.

Die Steuerbelastung als solche ist ein wichtiger Indikator für die wirtschaftliche Attraktivität eines Landes. Eine hohe Steuerbelastung wirkt sich negativ auf die Volkswirtschaft aus, denn sie schwächt auch die Leistungsbereitschaft des Einzelnen. Wenn wir das zur Kenntnis nehmen, und uns bewusst ist, dass die Staatsquote im Gleichschritt mit der Fiskalquote gewachsen ist, dann müssen wir Gegensteuer geben. Sie kennen die Wachstumszahlen von 1990 bis 1998: Staatsquote 6,2 Prozent; Fiskalquote 4,2 Prozent; die Aussichten gemäss Finanzplan zeigen, dass mit weiterem Wachstum zu rechnen ist. Es ist deshalb ein Gebot der Stunde, die Standortattraktivität in unserem Land zu steigern. Deshalb müssen wir etwas unternehmen; das ist das Ziel dieser Motion.

Der Zeitpunkt, um derartige Überlegungen betreffend ein weiteres Steuerpaket im Bereich des Unternehmenssteuerrechts anzustellen, ist richtig. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt; denn wir befinden uns in einer Wachstumsphase, und diese gibt Überlegungs- und Handlungsspielraum. Da sowieso ein weiteres Steuerpaket zur Diskussion steht, gibt ein Impuls in diese Richtung auch die Gelegenheit, eine umfassende Beurteilung vorzunehmen. Dazu veranlasst mich nicht zuletzt auch die Tatsache, dass die Finanzordnung als solche bis im Jahre 2006 zur Diskussion stehen wird, und zwar in grundsätzlicher Hinsicht. Auch ist es richtig, dass wir uns jetzt über die steuerliche Situation im Grundsatz Gedanken machen, beispielsweise uns wieder einmal bewusst werden und überdenken, dass das Verhältnis zwischen direkten und indirekten Steuern in der Schweiz etwas ganz Spezielles ist; 82 Prozent direkte und 18 Prozent indirekte Steuern - das liegt weit über dem Verhältnis, wie es in der OECD üblich ist. Ich meine, der Zeitpunkt sei richtig, um uns jetzt - und eben nicht unter zeitlichem Druck - verbindlich mit diesen Fragen auseinander zu setzen.

Ich bin deshalb der Meinung, dass wir die Motion überweisen sollten. Ich teile die Auffassung des Bundesrates in Ziffer 5 seiner Antwort nicht, wo darauf hingewiesen wird, man würde den Handlungsspielraum einschränken und es sei unangebracht, diesen durch Entgegennahme von verbindlichen Aufträgen einzuengen. Es geht nicht darum, sondern es geht genau um das Gegenteil: Es geht darum, den Blickwinkel zu öffnen und alle diese Fragen in eine gesamtheitliche Betrachtungsweise einzubeziehen. Mit dieser Motion wird nicht mehr und nicht weniger gemacht, als diese Marschrichtung angegeben.

Ich ersuche Sie, diesen Vorstoss als Motion zu überweisen, damit auch eine Verbindlichkeit gegeben ist. In diesem Sinne hoffe ich, dass Sie die Motion überweisen.