Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-12-12
Wortprotokoll
Es ist eine ebenso banale wie richtige Tatsache, dass letztlich allein die Wirtschaft Basis der Finanzierbarkeit staatlicher Tätigkeit sein kann. Die Wirtschaft, in einem umfassenden Sinne verstanden, generiert für die bei ihr Tätigen Erwerbseinkünfte. Sie generiert Gewinne und bewirkt Umsätze; somit all das, was später Substrat der staatlichen Besteuerung sein wird. Eine starke Wirtschaft liegt deshalb im Interesse aller.
Es müsste deshalb das Anliegen aller sein, die Voraussetzungen zu schaffen, deren es bedarf, um eine starke Wirtschaft gewährleisten zu können. Eine dieser Voraussetzungen ist eine angemessene, auch den internationalen Steuerwettbewerb berücksichtigende Besteuerung der Unternehmungen, dies angefangen beim kleinsten Einzelhändler und endend bei den internationalen Grosskonzernen. Geht man von der wohl kaum bestreitbaren Richtigkeit dieser Prämisse aus, ist es an sich unverständlich, dass in Fragen der Unternehmensbesteuerung die Betrachtungsweisen von links und rechts schon im Grundsätzlichen relativ weit auseinander klaffen.
Mit der vorliegenden Motion, die von fast allen damals erreichbaren Mitgliedern des Ständerates des bürgerlichen Lagers mit unterzeichnet wurde, nämlich von 32, wird nun versucht, zumindest im Grundsatz Einigkeit darüber zu zeigen, dass weite Teile unseres Rates die Notwendigkeit einer weiteren Reform der Unternehmensbesteuerung - somit also ein weiteres Steuerpaket - als unausweichlich betrachten. Deshalb ist es im Grunde genommen falsch, nur mich im vorliegenden Fall als Motionär zu bezeichnen. Würde die Geschäftsordnung es zulassen, wären auch die Mitunterzeichner der vorliegenden Motion, vorab die Kollegen Bürgi und Wicki, ebenfalls Motionäre und nicht bloss Mitunterzeichner.
In der Sache selbst führt eine Analyse der Lage, wie sie nach Auffassung der "Motionäre" vorgenommen werden müsste, zu folgenden Ergebnissen:
1. Im internationalen Umfeld weist die Schweiz unverkennbare Stärken auf, die nur wenige Länder in ähnlicher Weise für sich beanspruchen können. Ich erwähne die immer noch gute Ausbildungssituation, vorab auch auf der Mittelebene, unsere hohe Produktivität und stabile und damit berechenbare Verhältnisse. Zu erwähnen sind dann aber auch, und dies wird immer wichtiger, ein gewisses "Feeling" für das Internationale und ein stark zunehmendes Vertrautsein mit den Gegebenheiten ausländischer Mentalitäten und Märkte.
2. Daneben gibt es aber auch Belange, die für die Positionierung der schweizerischen Wirtschaft vorab in den Produktionsbereichen eher nachteilig sind. Hingewiesen sei auf die hohen Lohn- und Lohnnebenkosten, auf teilweise immer noch nicht angepasste Strukturen, dann aber auch auf das weit gehende Fehlen von Rohstoffen.
3. In dieser Situation ist es für die schweizerische Wirtschaft von zentraler Bedeutung, dass die steuerlichen Gegebenheiten für unsere Unternehmungen erheblich besser sein müssen, als es diejenigen im vorab europäischen Umfeld für die dortigen Unternehmungen sind. Das heisst nicht, dass die Schweiz zu einer Steueroase werden muss. Notwendig aber ist, dass die steuerlichen Rahmenbedingungen wieder so werden, dass steuerliche Anreize im Inland ein [PAGE 887] Abwandern ins Ausland unattraktiv machen. Es muss so bleiben, dass die Vorteile beispielsweise eines tieferen Lohnniveaus im Ausland weniger stark ins Gewicht fallen als die steuerlichen Vorteile eines Hierbleibens in der Schweiz. Umgekehrt darf die Steuersituation kein ausländisches Unternehmen, das erwägt, in die Schweiz zu ziehen, davon abhalten, diesen Schritt auch tatsächlich zu tun.
4. Unverkennbar ist nun, dass analoge Überlegungen, wie ich sie bezüglich der steuerlichen Attraktivität für die Schweiz angestellt habe, auch ausländische Staaten beschäftigen. Folge hiervon ist, dass wir von zumindest konstanten fiskalischen Belastungen der Unternehmungen im Ausland, wahrscheinlich aber sogar von eher sinkenden Belastungen auszugehen haben. Dazu einige Zahlen: Zwischen 1990 und 1998 sanken die Fiskalquoten in den Niederlanden um 3,5, in Schweden um 2,6, in Irland um 1,3 und in Spanien um 0,2 Prozent. In Deutschland stiegen sie um 0,4, in England um 1,3, in Frankreich, Belgien und Dänemark um rund 2,2 Prozent an.
In der Schweiz dagegen stieg die Fiskalquote im gleichen Zeitraum um 4,2 Prozent an. Zwar liegt die schweizerische Fiskalquote mit 35,1 Prozent noch immer unter derjenigen der meisten europäischen Länder, aber nicht mehr unter derjenigen der USA, Japans, Australiens und Neuseelands. In Europa haben Irland und Spanien die Fiskalquote der Schweiz bereits unterschritten, und die Fiskalquote von Deutschland und England ist nur noch etwa 2 Prozent höher als die schweizerische.
Aus dieser Analyse ergeben sich folgende Konsequenzen:
1. Um in der fiskalischen Attraktivität im Vergleich zum Ausland wieder den für die Schweiz nötigen Abstand erreichen zu können, muss die steuerliche Belastung der Unternehmungen tendenziell sinken.
2. Es darf dies nicht auf einen beliebig fernen Zeitpunkt verschoben werden. Sind wir nämlich einmal eingeholt, ist es erfahrungsgemäss kaum mehr möglich, die diesfalls zu erwartenden Nachteile - ich erwähne die Abwanderung bzw. das Ausbleiben von Unternehmungen - wieder gutzumachen.
3. Trotz einiger pessimistischer Unkenrufe darf davon ausgegangen werden, dass die Haushaltsituation des Bundes Steuersenkungen auch im Bereich der Unternehmensbesteuerung erlauben wird. Selbst wenn dem nicht so wäre, müsste gehandelt werden, zumal Steuererleichterungen für Unternehmungen nicht a priori zu Mindereinnahmen führen. In sehr vielen Fällen ist sogar das Gegenteil der Fall, kann eine durch Steuersenkungen bewirkte Stärkung der Wirtschaft die Steuereinnahmen sogar erhöhen. Andere Staaten, aber auch verschiedene Kantone unseres Landes haben dies mehrfach bewiesen.
4. Eine Überweisung nur als Postulat widerspricht dem Handlungsbedarf, den unser Rat meines Erachtens als gegeben beurteilen muss. Ein immer weiteres Hinausschieben von als notwendig erkannten Reformen führt angesichts der Dynamik auf internationaler Ebene dazu, dass es - wahrscheinlich schon früher, als wir denken - zu spät sein kann. Für uns ist es, angesichts aller von mir gezeigten Umstände, fast eine existenzielle Frage, den steuerlichen Vorsprung beibehalten beziehungsweise wieder erreichen zu können.
5. Das Argument des Bundesrates, vorerst das Ergebnis der Arbeit eines Expertengremiums abwarten zu wollen, ist staatspolitisch nicht unproblematisch. Wäre eine solche Argumentationsweise nämlich richtig, könnte die Exekutive unter Hinweis auf laufende Abklärungen in vielen, auch sensiblen und ein Handeln erfordernden Bereichen das Parlament von Entscheidungen abhalten. Dem Bundesrat werfe ich das im vorliegenden Fall in keiner Weise vor. Dessen ungeachtet bin ich aber der festen Überzeugung, dass unser Rat auch ohne Vorarbeiten von Experten durchaus in der Lage ist zu entscheiden, dass ein weiteres Unternehmenssteuerpaket richtig, notwendig und zeitlich nicht beliebig hinausschiebbar ist.
Die Situation wäre allenfalls dann anders zu beurteilen, wenn die vorliegende Motion starre, zahlenmässig sogar fixierte Vorgaben machen würde. Dem ist nicht so; weder wird eine genau bestimmte Reduktion des Gewinnsteuersatzes bzw. der Steuerbelastung gewünscht, noch wird eine totale Vermeidung der wirtschaftlichen Doppelbelastung oder ein totales Aufheben der Verlustverrechnung verlangt.
Die Motion enthält nur tendenzielle Vorgaben. Der Ermessensbereich des Bundesrates bleibt gross und kann situativ, entsprechend den zukünftigen Gegebenheiten, ausgestaltet werden. Es wird dann Sache des Parlamentes sein zu befinden, ob die dannzumaligen Vorschläge des Bundesrates richtig sind, zu weit oder aber zu wenig weit gehen.
Ich empfehle Ihnen deshalb, die Motion als solche und nicht bloss in der Form des Postulates zu überweisen. Es muss Sache des Parlamentes sein, in einer so wichtigen, für unseren Wirtschaftsstandort vielleicht sogar entscheidenden Sache die Weichen zu stellen und die Richtung aufzuzeigen. Das Mass dessen, was dann als notwendig und verantwortungsvoll betrachtet wird, soll der Bundesrat bestimmen können. Das Prinzip als solches aber, nämlich die Forderung nach einem zweiten Steuerpaket, hat das Parlament vorzugeben; es hat den Bundesrat entsprechend zu beauftragen. Blosse Berichte, wie sie nach der Einreichung eines Postulates erstellt würden, sind der Sachlage nicht bzw. nicht mehr angemessen. Der Zeitpunkt des Handelns ist schon deshalb gekommen, weil die gesetzgeberische Umsetzung noch genügend Zeit beanspruchen wird.
Ich erinnere nochmals daran, dass von einer steuerlichen Entlastung unserer Unternehmungen nicht wenige profitieren, sondern unsere Volkswirtschaft als Ganzes und somit letztlich die gesamte Bevölkerung. Deshalb beantrage ich Ihnen, die Motion zu überweisen. Ich hoffe angesichts der 32 Mitunterzeichnenden, dass sie auch überwiesen wird.