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Briner Peter · Ständerat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-06-04

Wortprotokoll

Es war vor ein paar Jahren, als der Bundesrat beschlossen hat, dass sämtliche Erlasse, die hier kreiert werden, einer KMU-Verträglichkeit und einem Vollzugstauglichkeitstest unterzogen werden sollen. Das gilt meiner Meinung nach immer noch, aber ich bin davon überzeugt, dass diese Variante, also Abstimmung im September, Inkraftsetzung auf 1. Januar des Folgejahres, diesen Vollzugstauglichkeitstest nicht durchlaufen hat, sonst hätte das Seco intervenieren müssen.

Weshalb ist die Wirtschaft dagegen? Weil der Entwurf nicht vollzugstauglich ist. Frau Fetz, ich glaube Sie haben mit Ihrem Votum nicht auf die Anliegen von Herrn Frick, dem Interpellanten, geantwortet. Sie haben ein KMU, Sie sind eine Wirtschaftsfrau. Nehmen wir an, Sie hätten das Privileg, als Lieferant einen Grossverteiler beliefern zu können. Ja, was machen Sie dann? Es wurde gesagt, dass die Kollektionen für Januar 2010 bestellt und in Fabrikation seien. Nehmen wir an, Sie seien in der Nahrungsmittelindustrie tätig, wo es Dosenverpackungen gibt, wo es Aluminiumbeutel gibt. Diese sind disponiert, werden fabriziert, bedruckt und müssen am 1. Januar für die Regale bereit sein. Dies kann nicht erst nach dem 27. September erfolgen.

Diese Fristen sind in der Praxis ganz anders. Ich würde dem Bundesrat deshalb sehr ans Herz legen, sich an das Kriterium der Vollzugstauglichkeit zu erinnern. Ich möchte hier einfach dies zum Ausdruck bringen: Wenn es beim Beschluss bleibt, dass die Inkraftsetzung auf den 1. Januar 2010 zu erfolgen hat, kann das in mehreren Sektoren der Wirtschaft - ich habe hier nur den Detailhandel und die vorgelagerte Industrie angesprochen - zu sehr grossen Schwierigkeiten führen. Damit machen wir uns keine Freunde. Das ist der Grund dafür, dass die Wirtschaft dagegen ist und kein anderer.